Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 318)
- Language
- German
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321 so ordnen wir an, daß kein Jude oder Jüdin weder einen Freibrief noch ein Mandat von dem Herrn Könige oder von der Frau Königin, oder einem andern Fürsten oder einer Fürstin oder sonst einem Herrn erwirken dürfe, wodurch sie von dem, was sie den Gemeinden an Steuern zu zahlen verpflichtet sind, frei werden, daß Niemand die Bestätigung eines bezüglichen Privilegiums sich verschaffe, oder eine Person, die nicht unseres Glaubens ist, zu Gesuchen oder Drohungen verwende, daß Niemand aus den Mandaten oder Suppliken weder irgend welchen Nutzen ziehe, noch diesen für sich, oder für irgend eine Gemeinde, oder für irgend eine oder mehrere Privatpersonen annehme, daß überhaupt Niemand sich durch einen in besagter Weise erlangten Freibrief Vortheile verschaffe, um sich der Steuern, der Auflagen, Anleihen oder sonstigen pecuniären Leistungen, welche der Herr König von den Gemeinden fordern wird, zu entziehen. a) Ferner, da in einigen Orten gewisse Summen an Geld oder eine gewisse Anzahl Maravedis von der Gemeinde als Auflage erhoben werden, und Niemand berechtigt ist, sich von dem was bei solchen Auflagen auf seinen Theil fällt, loszumachen, so ordnen wir an, daß es mit solchen Auflagen oder außerordentlichen Steuern wie mit allen übrigen Steuern zu hüten sei, außer wenn der betr. Jude zur Zeit, da die Verihren im Realengo liegenden Besitzungen alle königlichen und Communal-Abgaben fortzuentrichten. Ord. Seal. Lib. IV. Tit. 4, 1. 4 und Lib. VII. Tit. 4, 1. 3 — 6. M. s. Archiv für Geschichte und Literatur, herausgegeben von Schlosser und Bercht, IV. 113. 2) Dieselbe Verordnung vom König bestätigt — wjvts omna — erwähnt Jsaak ben Scheschet (RGA 271) säst mit denselben Worten: i':rm riNö ML m 2N2 di» NN8 i^i nyn 72V rrr an?... 1712^ ya )npiSn pyi q'dom pya irr ni mv mnn nnoon m n"7" D'Nifoin o'jow.n ^20 ntmsö natma nr n»y' 2"nn n'im pa isxy ... M 2N2 1NM2 21 n2 HDD ^yin7i -iryn2? ^>2V abt* )21.Yya» IV. 21