-
— 82 — V. Nach dem Schutzprivilegio de 1. August 17911) von dem Erbherrn August Alexander von Bojanowski ist denselben freier und ungehinderter Handel und Wandel nach Wohlgefallen ohne Nachteil und Schaden der Bojanower Professionisten zu t…
-
— 83 — VI. Wie bei Bojanowo. VII. Auf genaue Befolgung dieses Privilegii wurde bei Besitznahme der Provinz sowohl von den Kaufleuten als Juden geac…
-
— 84 — e) Ein Mandat des Königs Joan Casimir vom 17. October 1659 an den Starost v. Ossowski, dass derselbe die Juden sogleich wegschaffe und relegire. f) Manifest des Magistrats wegen der Juden de Anno 1645. g) Declaration des Starosten v.…
-
In den Privilegio der Posanientirer1) wird denen Juden das Hausiren mit Posamentirer Waaren verboten. Die übrigen Zunftprivilegien erhalten nichts in Absicht der Juden. V. A. In dem Privilegio des Starosten Anton Micielski2) de 1721 wird de…
-
— 86 - V. „Es existirt allhier noch kein Jude.64 Bemerkung: Ohnerachtet an jetzt keine Juden zu Gostin vorhanden, so ist es doch evident, dass ehemals Juden daselbst geduldet worden sind, und mögen sie auch wahrscheinlich darüber ein Privil…
-
— 87 — Joann III. 1676 und] anno 16991) vom Könige August II. confirmirt worden. III. Da sich dieses Privilegium nicht nur auf Juden, sondern auch auf Protestanten bezieht, letztere aber dennoch 1768 daselbst aufgenommen worden, so scheint …
-
— 88 — Stadt oder in den Vorstädten hereintragen, bei den Stadtthoren Fremde anlaufen und dadurch den Handel verderben. In dem Tuchmacher Privilegio1) wird denen Juden der Wolleinkauf zur Schurzeit durch 6 Wochen hindurch verboten, ausgenom…
-
— 89 — Ruin der Bürger nachgelassen, z. B. das öffentliche Feilhalten des Fleisches unter ihren Lauben, der freie Einkauf allerley Victualien, des Getreides, Hüner und Gemüse, jedoch erst eine Stunde hernach, wenn sich der Markt anfängt. De…
-
…(398 Christen, 72 Juden). IV. und V.2) wie bei 12. 15. Sandberg (266 Christen, 117 Juden). IV. und V.3) wie bei 12. 16. Schlichtingsheim (639 Christen, 134 Juden). II. Johann Georg von Schlichting [und Bauchwitz, Fundator der Stadt] 11. VII. 1645.4) Es sol…
-
— 91 — IV. wie bei 4. V. Die Juden haben kein Privilegium. 17. Schmiegel (1890 Christen, 235 Juden). [III. Bemerkung. Vorher wurden keine Juden in Schmiegel geduldet, seit dem vorletzten Lissaer Brande1) aber wohnen eine ziemliche Anzahl, w…
-
— 92 — V. Die Privilegia der Juden sind anno 17931) mitverbrandt. 21. Willichowo (538 Christen, kein Jude). IV. wie bei 4. V. wie bei 10. 22. Wollstein (993 Christen, 561 Juden). IV. und V. wie bei 12. 23. Zaborowo (929 Christen, kein Jude)…
-
…h Reisewitz überreicht worden. 6. Lubin (175 Christen, 49 Juden). IV. Es existiren hier noch keine Zunft Privilegia. 7. Lubraniec (430 Christen, 524 Juden). IV. In einigen Verhältnissen haben die Christen einen Vorzug. V. Die Juden haben kein Privil…
-
— 94 — 11. Piotrkow (406 Christen, 268 Juden). IV. wie bei 6. V. Auch die Juden haben kein Privilegium, welches in Absicht der Christen etwas enthielte. 12. Raczionzek (405 Christen, kein Jude). V. wie bei 3. 13. Radziejewo (645 Christen, 3…
-
— 95 — [17. Gostinin1) (470 Christen, 151 Juden). I. Nein, sondern es stehet nach dem hier beigelegten Extract aus dem Stadt Privilegio2) einem jeden frei, sich hierselbst etabliren zu können, II. Der König Stanislaus August. IV. Die Zunft …
-
— 96 — Die übrigen Handwercks Privüegia schweigen in Ansehung der Juden ganz. V. *Aus der abschriftlich beiliegenden [Lustration oder] Complanation [ihrer Privilegia und Gerechtsame] ergibt sich, dass den Juden ein besonderer Theil der Stad…
-
— 97 — In den übrigen Handwercks Privilegiis wird der Juden nicht erwähnt. V. *Nach dem [abschriftlich und in Übersetzung beiliegenden] Privilegio von der Vormundschaft des Joseph v. Nieswiatowski 24. Juni 1783 ist den Juden zu Borek ein un…
-
— 98 — V. Die Juden haben kein Privilegium, es ist ihnen aber von jeher stillschweigend die Freiheit nachgegeben worden, sich zu etabliren, Fleisch am Ringe öffentlich zu verkaufen, jedes Gewerbe und Profession zu treiben, auch für jeden so…
-
- 99 — (Vidimirtes Extract des erneuerten Synagogen Privilegii vom 23. VII. 1751). *C. Die Jüdischen Schneider müssen [nach einer Urkunde des Kastellans und Pfandinhabers v. Zakrzewski] für die Erlaubniss diese Profession zu treiben jährlic…
-
…en Haus erkauft, dagegen haben die jüdischen Kaufleute unterm Rathause mehrere Krahmladen und handeln für beständig mit allerhand Waaren, Tücher, Leder und Wolle. Es haben sich jedoch die Christen hierüber noch nie beschwert. x) cf. Warschauer S. 98…
-
— 101 — 9. Mielczyn (258 Christen, 31 Juden), IV f. Es haben hier weder Christen1) noch Juden eigene Privilegia, sondern entrichten beyderseits gewisse Abgaben an die Grundherrschaft und hat ein Theil vor dem andern nicht voraus. [Hier wohn…