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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1913-01-01 · 4 (1913) · p. Seite 97

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
4 (1913)
Article
Generaltableau betreffend die wechselseitigen Gerechtsame und Privilegie der Christen und Juden in den Städten des Königl. Posenschen Camme Departements
Date
1913-01-01
Page
Seite 97 (sequence 27)
Language
German
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IRI
…/2821022-2821029-2821615--0633-2821742
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— 97 — In den übrigen Handwercks Privilegiis wird der Juden nicht erwähnt. V. *Nach dem [abschriftlich und in Übersetzung beiliegenden] Privilegio von der Vormundschaft des Joseph v. Nieswiatowski 24. Juni 1783 ist den Juden zu Borek ein unumschränkter Handel, des gleichen Handwerker zu betreiben und Brandtwein zu brennen [aber nicht Bier zu brauen] erlaubt. VI. Diesem Privilegio fehlt zwar die Approbation der Krone, auch die Agnition des Grundherrn, der z. Zt. noch minorenn ist; da in demselben ausdrücklich jedoch bemerkt ist, dass die Privilegia der Juden bey einer Feuersbrunst verloren gegangen, so ist daraus abzunehmen, dass sie dergleichen Rechte schon ehedem mögen genossen haben, und verdienen daher auch in denselben geschützt zu werden. VII. Die Christen haben bisher die Juden weder in ihrem ausgebreiteten Handel gestört, auch keine Klage deshalb geführt, und ist folglich der Inhalt der Privilegia von beyden Theilen immer befolgt worden. [Anmerkung. Die Wohnhäuser der Juden sind gegenwärtig theils zwischen Christen Häusern, theils in einer besonderen Gegend der Stadt.] 3. Dobrzyce (552 Christen, 22 Juden). V. Es wohnen hier nur drey jüdische Familien, wovon der eine ein Krämer, der andere ein Fleischer, und der dritte ein Mäckler ist.1) 4. Goerchen (1327 Christen, kein Jude). IV. Existiren keine Zunft Privilegia.2) V. Es haben sich in diesem Städtchen niemals Jüdische Einwohner befunden, es constirt indess nicht, ob die Ursach hiervon in dem Willen ,der Juden oder in der Verweigerung der Christen [ob jemals Privüegia dieses verweigerten] sich gründen. 5. Jaraczewo (311 Christen, 115 Juden). IV. In den Stadt Privilegiis [ausser welchen keine andern vorhanden]3) wird der Juden nicht gedacht. x) Hier liegt eine offenbare Flüchtigkeit vor, denn in der Spezialtabelle heisst es: wovon ein Hausvater einen Krahm hat, der andere ein Fleischer ist, der sich von Mäkeln nähret, (fol. 79.) 2) Diese Angabe wird durch die spezifizierten Mitteilungen bei Warschauer S. 70 widerlegt; sie fehlt auch in der Spezialtabelle. 3) Stimmt nicht ganz, cf. Warschauer S. 80. 7

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