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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1913-01-01 · 4 (1913) · p. Seite 96

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
4 (1913)
Article
Generaltableau betreffend die wechselseitigen Gerechtsame und Privilegie der Christen und Juden in den Städten des Königl. Posenschen Camme Departements
Date
1913-01-01
Page
Seite 96 (sequence 26)
Language
German
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— 96 — Die übrigen Handwercks Privüegia schweigen in Ansehung der Juden ganz. V. *Aus der abschriftlich beiliegenden [Lustration oder] Complanation [ihrer Privilegia und Gerechtsame] ergibt sich, dass den Juden ein besonderer Theil der Stadt zu ihren Wohnungen angewiesen, auch dass sie das Recht haben, daselbst wüste Plätze zu bebauen, wozu ihnen sogar freyes Bauholz aus dem Stadt Walde gegen einen jährlichen Tribut ä 230 fl. (oren.) poln. verabfolgt werden soll. Nicht minder stehet ihnen frey allerley Handel zu treiben, z.B. mit Vieh [zum Verkauf zu schlachten, wenn sie sich deshalb erst mit den Fleischern geeiniget haben], Heringen, Salz etc., Brandtwein zu brennen, jedoch unter gewissen Einschränkungen (mit 3 Töpfen). Auch sollen die Juden gegen eine zu bestimmende Geld Summe bey vorkommenden Durchmärschen von der Einquartierung befreyet bleiben, [Anmerkung. Ausser der fixirten Cämmerey Abgabe von 230 fl. poln. bezalen die Juden dem Stadt Diener zu einer Livree ein verhältnissmässiges Geld quantum. Diese Abgaben sind gegen die den Juden eingeräumten Rechte, Freyheiten und Nutzungen sehr mässig.] VI. [Das Pi'ivilegium der Fleischer von Johann III., das der Schumacher von Sigismund III., die Zunftartikel der Kirschner und die Complanation aber vom Magistrate zu Peysern ertheilt. Letztere nimmt hierunter die wichtigste Stelle ein und] Da Pe3^sern eine Immediat Stadt ist und folglich der Magistrat das Dominium directum representirt, so ist wohl gegen die Gültigkeit dieser Complanation nichts einzuwenden, besonders da selbige mit Vorwissen der gesamten Bürgerschaft vollzogen ist. VII. Die Juden treiben aHerley Handel, bebauen die ihnen angewiesenen Plätze, brennen auch mit 3 Töpfen den Brandtwein, schlachten und haben erst kürzlich zum Bau ihrer Synagoge aus dem Stadt Walde Holz gratis und aus der Ziegelley die Mauersteine gratis gegen Selbstkosten erhalten und für alle diese Freyheiten zahlen sie nichts weiter als die oben gedachte 230 fl. an die Cämmerey. 2. Borek (917 Christen, 243 Juden). IV. *Dem Kürschner Privilegio gemäss müssen die Juden [weil sie durch Verfertigung der Kürschner Waaren den christlichen Professionisten viel Schaden zufügen], welche sich mit Verfertigung der Kürschner Waaren abgeben, 1.0 Silbergroschen auf Wachs an die christlichen Professionisten entrichten.

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