Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 4 (1913)
- Article
- Generaltableau betreffend die wechselseitigen Gerechtsame und Privilegie der Christen und Juden in den Städten des Königl. Posenschen Camme Departements
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 95 (sequence 25)
- Language
- German
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— 95 — [17. Gostinin1) (470 Christen, 151 Juden). I. Nein, sondern es stehet nach dem hier beigelegten Extract aus dem Stadt Privilegio2) einem jeden frei, sich hierselbst etabliren zu können, II. Der König Stanislaus August. IV. Die Zunft Privilegia der Christen sagen in Absicht der Juden gar nichts. VI. Da das Stadt Privilegium einem jeden das Etablissement hierselbst gesichert, so hat auch bis jetzt jeder jüdische Professionist sein gelerntes Handwerk uneingeschränkt treiben können und es wird hierbei zu belassen seyn. VII. So wie zu Pohlnischen Zeiten.] IV. Peysernsche Inspection.3)4) 1. Peysern (1586 Christen, 454 Juden). IV. *Das Fleischhauer Privilegium erlaubt den Juden nur Dienstags Fleisch zu verkaufen. *Das Schuhmacher Privilegium verbietet den Juden den Einkauf von Leder, eichene Rinde bey Strafe der Confiscation. *Das Kürschner Privilegium verbietet den Juden den Aufkauf aller Kürschner Waaren [es sey denn mit Einwilligung der Handwercks Eltesten, und gegen Erlegung eines Groschens von jedem Stück. Einheimische jüdische Kürschner müssen in das Handwerk eine sogenannte Agnuskowe (Anerkenntniss Geld) bezalen, welches in der Willkühr des Gewercks bestehet, auswärtige müssen aber mehr als die einheimischen bezalen, wenn sie die Kürschner Profession treiben wollen.] Gostinin war, wie Holsche 1. c. S. 472 ergibt, inzwischen an die zum Warschauer Kammerdepartement gehörige Lentschitzer steuerrätliche Inspektion abgegeben worden» Holsche sind auch die Zahlenangaben entnommen S. 472. 2) Lateinischer Extract aus dem Privileg vom Jahre 1766 in A VIII14 Bl. 63, 8) Der Steuerrat Hoffmann weist in seinen allgemeinen Ausführungen zu seinen Tabellen fol. 72 unter anderm darauf hin, dass durch die Willkür der Grundherrschaften hin und wieder die Abgaben der Judenschaften sehr hoch gestiegen sind. 4) Das volumen mit den Abschriften, TJebersetzungen und Extracten von den Privilegien der Städte dieser Inspection ist nicht mehr in Preussen, da ein Teil dieses Bezirks, besonders die Hauptstadt Peysern selbst, Freu sen verloren gingen, cf. S. 37 Anm. 5. Dadurch können die entsprechenden Angaben über die Privilegien etc. nur sehr dürftig ausfallen. Ich habe aber überall da, wo nach Ausweis und Andeutung der Tabellen der Text auf ursprünglich beigegebene urkundliche Beilagen zurückgeht, ein * angebracht.