Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 4 (1913)
- Article
- Generaltableau betreffend die wechselseitigen Gerechtsame und Privilegie der Christen und Juden in den Städten des Königl. Posenschen Camme Departements
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 101 (sequence 31)
- Language
- German
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— 101 — 9. Mielczyn (258 Christen, 31 Juden), IV f. Es haben hier weder Christen1) noch Juden eigene Privilegia, sondern entrichten beyderseits gewisse Abgaben an die Grundherrschaft und hat ein Theil vor dem andern nicht voraus. [Hier wohnen nur 10 jüdische Familien.] 10. Mieskow (622 Christen, 124 Juden). IV. [In sämtlichen von dem Grundherrn dieser Stadt den Zünften und Gewerken in den Jahren 1778, 1783 und 1786 ertheilten Privilegiis oder vielmehr Zunft Articul wird von Juden keine Erwähnung gemacht nur] In dem Leineweber Privilegio heisst es, es soll kein Meister oder deren Frauen bey den Juden Garn versetzen oder verkaufen. V. Die hiesige Judenschaft hat kein Privilegium. [Anmerkung. Ausser den Landesherrlichen Abgaben müssen die Juden noch der Grundherrschaft verschiedene Abgaben nach Maassgabe ihres Gewerbes entrichten.] VII. Die Juden haben bisher immer auch schon zu pohlnischen Zeiten mit Wolle, Tuch, Leder, Schnittwaaren, Gewürz, Wein, Meth, Liqueur Handel getrieben, nicht minder die Fleischer, Schneider Profession und die Potaschbrennerey, ohne dass ihnen hierin von Seiten der Christen der geringste Einhalt getan ist. 11. Miloslaw (828 Christen, 131 Juden). IV. Es wird in den Zunft Privilegiis nichts über die Einschränkung der jüdischen Nahrung gesagt. V. *Nach dem beyliegenden Privilegio von dem Grundherrn Grafen von Mielzynski dürfen die Juden allerley Handel und Gewerbe treiben, das Fleisch auf dem Ringe verkaufen mit der Klausel, dass ä proportion ihrer Vermehrung auch die Abgaben erhöht werden sollen. [Anmerkung. Für den Schutz sind die Juden in Summa 1200 fl. pohln. in Quartal Ratis an den Grundherrn zu zahlen verbunden.] VI. wie bei 8. VII. Die Juden haben bisher alle ihnen laut Privilegio eingeräumten Freyheiten ungehindert ausgeübt. 12. Neustadt (an der Warthe) (402 Christen, 186 Juden). IV. wie bei 11. x) Dagegen Warschauer S. 150,