Mannheim
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191119221933
  1. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 78

    Beteiligung an den Arbeiten der Exekutive auf folgender Grundlage zu verhandeln : Das A.-C. ist bereit, zwei Vertretern des Waad Leumi die Teilnahme an den Sitzungen der Palästina-Exekutive mit vollen Rechten zu gewähren, vorausgesetzt, daß…

  2. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 79

    2. Die Methode, nach welcher die verschiedenen Gemeinschaften ihre Vertreter entsenden, soll in jedem einzelnen Falle durch ein Uebereinkommen,; unter Berücksichtigung der lokalen Bedingungen, festgesetzt werden. 3. 40 Prozent der Sitze der…

  3. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 80

    …Gronemann (Berlin), Mitglieder: Michael Aleinikoff (Paris), Dr. Meier Ebner (Czernowitz), Dr. Desider Friedmann (Wien), Apolinary Hartglas (Warschau), Berl Locker (Berlin), Dr. Michael Ringel (Lwow), Simon Seidemann (Warschau), Max Shulman (Chikago), Dr. Cha…

  4. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 81

    Das Ehrengericht fungiert seit dem XII. Kongreß im wesentlichen nur als Berufungsgericht gegen die Entscheidungen der in den einzelnen zionistischen Verbänden bestehenden Schiedsgerichte. In solcher Eigenschaft ist es einmal in Anspruch gen…

  5. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 82

    ANHANG. Personalverwaltung. Zwecks Regelung des Beamtenrechts wurde vom XIII. Zioniste.ilkongreß folgender Beschluß gefaßt: Die Zionistische Organisation bedarf zu ihrer ' Stärkung und Ausbreitung einer hochstehenden Beamtenschaft, deren Be…

  6. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 83

    berühren, unterliegen der Begutachtung des Schatzmeisters, und nur im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Komitee und dem Schatzmeister wird das Einschreiten der Exekutive angesucht. Nach Annahme der Statuten wurde eine Kopie d…

  7. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 84

    Probezeit. 4. Die ersten sechs Monate nach Antritt der Stellung gelten als Probezeit eines Beamten, während der in bezug auf das anfänglich vereinbarte Gehalt keine Aenderung gemacht werden kann. Jährliche Gehaltszulage. 5. Am Schlüsse eine…

  8. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 85

    Entlassung und Entschädigung. 13. Für Entlassung oder Rücktritt eines Beamten gilt eine gegenseitig bindende 30 tägige Kündigungsfrist. Verzichtet die Exekutive ihrerseits auf eine Dienstleistung während des Kündigungsmonats, so hat der Bea…

  9. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 86

    IV. Ein Beamter darf nach vorschriftsmäßiger Kündigung seitens der Exekutive entlassen werden, falls er sich für die Ausführung der ihm anvertrauten Arbeit als untauglich erweist und keine andere Verwendungsmöglichkeit für ihn besteht. Anme…

  10. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. [Seite]

    DRITTER TEIL: FINANZEN

  11. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 89

    A. Finanzen der Organisation. Einleitung. Der nachstehende Finanzbericht umfaßt die Zeit vom 1. April 1923 bis zum 31. März 1925 (2 Jahre). Einnahmen. Der Schekel. Der Schekel bildet nach wie vor die Haupteinnahmequelle zur Bestreitung der …

  12. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 90

    Verschiedene Einnahmen. Unter dieser Rubrik weisen wir Eingänge von: £ 3,830.12.01 per 31. März 1924 (erstes Berichtsjahr) „ 2,822.12.09 per 31. März 1925 (zweites Berichtsjahr) Summa: £ 6,653.04.10 aus. Es handelt sich jodoch hierbei nicht…

  13. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 91

    Der SchekeL Allgemeine Bemerkungen. Dank der in den letzten Jahren eingeführten Aenderungen in der Schekelinstitution sind bemerkenswerte Verbesserungen zu verzeichnen. Das während des XII. und zum Teil auch während des XIII. Kongresses her…

  14. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 92

    …kelaufseher Goldbloom in England, S. Weizmann in Palästina, Weiner in Oesterreich, Spitzer in Jugoslawien, Kiemstein in Wilnä und Restin in Warschau zu erinnern. /Der Text des Schekelblocks wurde dahin revidiert, daß der Schekelzahler nur bei Be…

  15. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 93

    …ns Österreich Palästina Polen . Rumänien Schweden Schweiz Sibirien Straßburg Süd-Afrika Transsylvanien Tschechoslowakei Tunis Ungarn Wilna 3,000 10,000 2,000 8,000 2,000 10,000 10,000 2,000 2,000 500 52,000 26,860 3,000 290 3.000 40,000 25,000 5…

  16. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 94

    Sehe k e1 Einkommen Land verteilt bezahlt in lokaler Währung i in £ II. Gruppe Adelaide (Australien) Auckland (Neu-Seeld ) Brisbane „ Christchurch „ Hongkong (China) Manilla (Phillippinen) . Melbourne (Australien) Newcastle „ Per…

  17. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 95

    …eich .... 200 37 370,000 00 Kronen 101.03 Polen ....... 10,000 1,872 187.15 Dollars 40 07.11 Sibirien ..... 100 2 03.08 Wilna...... 9,850 — — — Summa 929,464 296,510 1 13,614.15 07 Summa Verteilte Verkaufte B etrag Schekel Schekel £ 569,650 216,…

  18. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 96

    …, aber die Schekelarbeit leidet unter dem Mangel sich speziell dafür interessierender Mitarbiter. 12. Dasselbe gilt für Wilna. 13. Die Schekelergebnisse in Litauen haben sich beträchtlich gebessert und für 5685 sind noch bessere Resultate zu erw…

  19. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 97

    …ion der Juden im allgemeinen und teilweise wegen der Streitigkeiten der Juden in Teheran untereinander. 20. Die Lage in Tunis hat sich neuerdings gebessert und es besteht Hoffnung auf eine energische Anstrengung in nächster Zeit auch für -den Sc…

  20. 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 98

    26. Verschlechtert hat sich die Lage bei der Hitachduth in Ostgalizien, verglichen mit 5683 und 5682. Auch hier ist 5685 eine Besserung zu verspüren. 27. Im Jahre 5684 hat die Hitachduth in Polen nur ein Drittel der 5683 verkauften Sehekel …