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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 78

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XIV (1925)
Date
1925-01-01
Page
Seite 78 (sequence 87)
Language
German
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IRI
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Beteiligung an den Arbeiten der Exekutive auf folgender Grundlage zu verhandeln : Das A.-C. ist bereit, zwei Vertretern des Waad Leumi die Teilnahme an den Sitzungen der Palästina-Exekutive mit vollen Rechten zu gewähren, vorausgesetzt, daß die Wahl dieser Vertreter vom A.-G. auf Grund von Vorschlägen, die ihm seitens des Waad Leumi unterbreitet werden, vorgenommen wird. Bis zu dieser Wahl durch das A.-C. wird der Waad Leumi eingeladen, sich durch zwei Vertreter, denen nur das Beratungsrecht zustehen soll, an den Sitzungen der Palästina-Exekutive zu beteiligen. (Antrag Mereminski.) X. Nächste Tagung des A.-C. Die Anregung, die nächste Sitzung des A.-C., wenn möglich, in Jerusalem abzuhalten, wird der Exekutive und dem Präsidium des A.-C. zur Prüfung und evtl. Ausführung übergeben. (Antrag Motzkin.) V. Resolutionen der Sitzung des Aktiôns-Comités vom 16.— 20. Juli 1925. I. Einwanderung. 1. Das A.-C. ist der Ueberzeugung, daß jegliche Erhöhung des für Immigranten der Kategorie B vorgeschriebenen Mindestbetrages die Einwanderung dieser für den Aufbau des Landes wichtigen Bevölkerungsschicht unmöglich machen würde und daß eine derartige Beschränkung im Widerspruch zum Geiste des Mandats stehen würde. Das A.-C. fordert daher die Exektuive auf, mit aller Energie jedem Versuche einer solchen Erhöhung des bestehenden Mindestbetrages entgegenzutreten. 2. In Anbetracht der großen Wichtigkeit, die die Regelung der Frage der Staatsangehörigkeit für die einwandernden jüdischen Massen hat, beauftragt das A.-C. die Exekutive, energische Schritte bei der Mandatarmacht zu unternehmen, damit, gemäß Art. 7 des Mandats, ein Gesetz über die palästinensische Staatsangehörigkeit ohne Verzug erlassen werde. II. Universität. Der der Zionistischen Organisation gehörige Universitälsbesitz, einschließlich des Universitätsfonds, darf solange nicht an das Kuratorium der Universität übertragen werden, als die Konstitution der Universität der Zionistischen Organisation (Exekutive und A.-C.) nicht vorgelegt und von ihr genehmigend zur Kenntnis genommen worden ist. III. Agudas Jisroel. Das A.-C. beauftragt die Exekutive, die Verhandlungen mit der Agudas Jisroel fortzusetzen, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die geschlossene nationale Einheit der jüdischen Gemeinschaft in Palästina nicht durchbrochen wird. . IV. Jewish Agency. Das A.-C. nahm folgende Erklärung der Exekutive zur Kenntnis: ,,Die Verhandlungen betreffend die Erweiterung der Jewish Agency sind so weit fortgeschritten, daß die Exekutive die Absicht hat, dem Kongreß einen Bericht vorzulegen, auf Grund dessen sie die Vollmacht verlangen wird, in der Organisierung und Aufstellung des Council der Jewish Agency unter folgenden Bedingungen fortzufahren : 1. Der Council, der ungefähr aus 150 Mitgliedern bestehen soll, soll zusammengesetzt werden zur einen Hälfte aus Vertretern der Zionistischen Organisation und zur anderen Hälfte aus Vertretern der jüdischen Gemeinschaften in den verschiedenen Teilen der Welt. 78

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