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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 81

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XIV (1925)
Date
1925-01-01
Page
Seite 81 (sequence 90)
Language
German
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IRI
…/9038125-9054154--1010-9054242
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Das Ehrengericht fungiert seit dem XII. Kongreß im wesentlichen nur als Berufungsgericht gegen die Entscheidungen der in den einzelnen zionistischen Verbänden bestehenden Schiedsgerichte. In solcher Eigenschaft ist es einmal in Anspruch genommen worden. Diese Sache wurde in der zweiten Instanz durch Vergleich beendet. Der Vorsitzende des Ehrengerichtes ist aber überdies häufig von Mitgliedern der Organisation angerufen worden, um als Einzelrichter einen Sühnevergleich vorzunehmen. In allen Fällen ist der Sühneversuch gelungen. Der Entwurf eines Statuts für das Ehrengericht, das nach der Veränderung der Funktionen dieses Gerichtes durch den XII. Kongreß nötig geworden ist, ist entsprechend dem § 77 des Org.-Stat. von dem Vorsitzenden im Einvernehmen mit der Exekutive ausgearbeitet worden und erwartet nun die vom Statut vorgesehene gesetzliche Bestätigung. ★ 6 81

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