Mannheim
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  1. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    kt ZWlk, von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, König in Germanien, Hungarn, und Böheim rc. Erzherzog zu Oesterreich, Herzog zu Burgund, und Lotharingen rc. rc. ntbieten jedermann Unsere Gnade, und…

  2. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    «litte für sich des Schutzes der Landesgesetze, nach der ihr von Unserer niederösterreichischen Regierung ertheilten Duldung ruhig genießen soll; daß ihr kein öffentlicher Gottesdienst, keine öffentliche Synagoge gestattet werde; daß ihr hi…

  3. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    bessern, oder verschlimmern, nach ihrer vorausgegangenen Beurtheilung vermehrt, oder vermindert werden kann. 5. Gegen Entrichtung dieses Schutzgeldes ist dann der Entrichtende zwar befugt, sich mit seinem Weibe, und denjenigen Kindern, die …

  4. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    Da Wir die jüdische Nazion hauptsächlich durch bessere Unterrichtung und Aufklärung ihrer Jugend, und durch Verwendung auf Wissenschaften, Künste und Handwerke dem Staate nützlicher, und brauchbarer zu machen, zum Ziele nehmen. 8. So erlaub…

  5. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    den Theilen bloß die Freyheit ein, sich hierüber nach Wohlgefallen untereinander einzuverstehen. 11. Wir verleihen weiters hiemit der jüdischen Nazion das allgemeine Befugniß, alle Gattungenvon Gewerben, jedoch ohne Bürger- und Meisterrecht…

  6. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    um allen Ausflüchten und Einwendungen, als wäre eine so geschwinde Folgleistung nicht wohl möglich gewesen, vorzuheugen, so bestimmen Wir eine Frist von zwey Jahren, die vom Tage dieses Unsern Patents zu rechnen ist, binnen welcher alle die…

  7. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    richtete Leibmauth gänzlich auf, und erlauben hiemit denselben zu Betreibung ihrer Geschäffte von Zeit zu Zeit den freven Eintritt in Unsere Residenz; und zwar, ohne daß sie künftig Kost und Wohnung ledig bey tolerirten Juden, oder jüdische…

  8. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    "s /: I r: Seiten mit allen Maaren, die sonst einzuführen, allgemein erlaubt sind, ausser der Marktzeit aber, mit jenen zu handeln, welche jeder auswärtiger Handelsmann zu verkaufen, berechtiget ist. Gleichfalls ist ihnen, wie jedermann ges…

  9. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    nach Beschaffenheit der Umstände, die Abschaffung von hier, und aus allen Unfern Ländern zuziehen würde. Gegeben in Unserer Residenzstadt Wien, den zweyten Tag des MonatS Jänner, im siebzehnhundert zwey und achtzigsten, Unserer Reiche der r…

  10. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    ir Joseph der Ztvepte, von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, König in Germanien, Hungarn, und Böheim rc. Erzherzog zu Oesterreich, Herzog zu Burgund, und Lotharingen rc. rc. ix Entbieten jedermann…

  11. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    milie für sich des Schutzes derLandesgefttze, nach der ihr vonUnserek niederösterreichischen Regierung ertheilten Duldung ruhig genießen soll; daß ihr kein öffentlicher Gottesdienst, keine öffentliche Synagoge gestattet werde; daß ihr hier …

  12. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    bessern, oder verschlimmern, nach ihrer vorausgegangenen Beurthei lung vermehrt, oder vermindert werden kann. 5. Gegen Entrichtung dieses Schutzgeldes ist dann der Entrichtende zwar befugt, sich mit seinem Weibe, und denjenigen Kindern, die…

  13. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    Da Wir die jüdische Nazion hauptsächlich durch bessere Unterrichtung und Aufklärung ihrer Zugend, und durch Verwendung auf Wissenschaften , Künste und Handwerke dem Staate nützlicher, und brauchbarer zu machen, zum Ziele nehmen. 8. So erlau…

  14. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    den Weilen bloß die Freiheit ein, sich hierüber nach Wohlgefallen untereinander einzuverstehen. H. Wir verleihen weiters Hiemit der jüdischen Razion das allgemeine Befugnis, alle Gattungen von Gewerben, jedoch ohne Bür. ger- und Meisterrech…

  15. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    um allen Ausflüchten und Einwendungen, als Ware eine sogeschwinde Folgleistung nicht wohl möglich gewesen, vorzubeugen, so bestimmen Wir eine Frist von zwey Zähren, die vom Tage dieses Unfern Patents zu rechnen ist, binnen welcher alle dies…

  16. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    richtete Leibmauth gänzlich auf, und erlauben hiemit denselbm zu Betreibung ihrer Geschäffte von Zeit zu Zeit den freyen Eintritt in Unsere Residenz; und zwar, ohne daß sie künftig Kost und Wohnung ledig bey tolerirten Juden, oder jüdischen…

  17. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    zelten mit allen Waaren, die sonst einzuführen, allgemein erlaubt find, ausser der Marktzett aber, mit jenen zu handeln, welche jeder auswärtiger Handelsmann zu verkaufen, berechtiget ist. Gleichfalls ist ihnen, wie jederman gestattet, erla…

  18. 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

    nach Beschaffenheit der Umstände, die Abschaffung von hier, und aus alten Unfern Ländern zuziehen würde. Gegeben in Unserer Residenzstadt Wien, den zweyten Tag des Monats Jänner, im fiebzehnhundert zwey und achtzigsten, Unserer Reiche der r…