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Circulare der K.K. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns · 1782-01-02 · 2.1.1782 · p. [Seite]

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Journal
Circulare der K.K. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns
Volume
1782
Issue
2.1.1782
Date
1782-01-02
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Da Wir die jüdische Nazion hauptsächlich durch bessere Unterrichtung und Aufklärung ihrer Zugend, und durch Verwendung auf Wissenschaften , Künste und Handwerke dem Staate nützlicher, und brauchbarer zu machen, zum Ziele nehmen. 8. So erlauben uttd befehlen Wir gnädigst, den tolerirtenZuden in jenen Orten, wo sie keine eignen deutschen Schulen haben, ihre Kinder in die christlichen Normal- und Realschulen zu schicken, um in diesen wenigstens das Lesen, Schreiben und Rechnen zu erlernen. Und obschon sie in Unser Residenz keine eigentliche Synagoge haben, so gestatten Wir ihnen dennoch für ihre Kinder eine eigene, normalmäßig eingerichtete, mit Lehrern von ihren Religionsgenossen besetzte Schule auf ihre Kosten zu errichten, und zu diesem Ende drey taugliche junge Leute auszusuchen, welche sie zum ordnungsmässigen Unterrichte in der Rormallehrart an die hiefige Rormalschuldirektion anweisen sollen. Diese ihre künftige Normalschule wird unter der nämlichen Oberaufsicht , wie alle andern hiesigen deutschen Schulen stehen; und soll, was derselben nähere Einrichtung, vorzüglich inAnsehen der moralischen Bücher betrifft, das Röthige ehstens an sie erlassen werden: nur wollen Wir ihnen vorläufig zu erkennen geben, daß Wir, um sie wegen ihrer Religionsübungen und Meynungen ausser Besorgniß zu setzen, geneigt sind, die Entwerftmg der moralischen Bücher ihnen selbst zu überlassen, mit dem Vorbehalte jedoch, daß sie dieselben zur Uiberfehung und Bestättigung der hiesigen Schuloberaussicht zu überreichen haben. 9. Zn Ansehen der höheren Schulen, da ihre Besuchung jüdischen Religionsgenossen niemals untersagt gewesen, wollen Wir diese Erlaubniß Hier bloß emeuern, und bestättigen. 10. Zur Erleichterung ihres künftigen Unterhalts und Vorbereitung der nöthigen Erwerbungswege gestatten Wir ihnen gnädigst, daß sie von nun an alle Gattungen von Handwerken und Gewerben hier und anderwärtig bey christlichen Meistern, allenfalls auch unter sich selbst, erlernen, und in dieser Absicht sich bey christlichen Meistern als Lehrjungen aufdingen, oder als Gesellen arbeiten, und jme (die christlichen Gewerbsleute) sie ohne Bedenken aufnehmen können; welches jedoch nicht dahin zu deuten ist , als wollten Wir Zuden und Christen darinnen einen Zwang auflegen, sondern Wir räumen bey- .'v

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