Circulare der K.K. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns
- Journal
- Circulare der K.K. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns
- Volume
- 1782
- Issue
- 2.1.1782
- Date
- 1782-01-02
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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den Theilen bloß die Freyheit ein, sich hierüber nach Wohlgefallen untereinander einzuverstehen. 11. Wir verleihen weiters hiemit der jüdischen Nazion das allgemeine Befugniß, alle Gattungenvon Gewerben, jedoch ohne Bürger- und Meisterrecht, als wovon sie ausgeschlossen bleiben, mithin nur, wie hier gewöhnlich ist, auf frehe Hand treiben zu können; und auch dann nicht eher, als bis sie, gleich den Christen, in der Stadt die Bewilligung von dem hiesigen Magistrate, auf dem Lande von der n. ö. Regierung erhalten haben, welche Behörden nach Lage der Umstände diese Bewilligungertheilen, oder verweigern können; worüberdann Unsre Vorgesetzte Hofstelle aufdie Art, wiebeydenvon Christen angesuchten Freyheiten geschieht, das letzte Kenntniß nehmen wird. Die Malerey, Bildhauerey, und die Ausübung anderer freyet Künste ist denselben gleichfalls wie den Christen überlassen. 12. So wie Wir den jüdischen Religionsgenoffen auch unter allen unbürgerlichen (nicht bürgerlichen) Handlungszweigenvollkommen frehe Wahl geben, und sie berechtigen, sich um das Befugniß der Großhandlung unter den nämlichen Bedingniffen, und mit eben den Freyheiten zu bewerben, wie sie von Unfern christlichen Unterthanen erhalten und getrieben werden. 13. Da die Anlegung von Manufakturen und Fabriken ihnen von jeher erlaubt war, so ergreifen Wir hier bloß die Gelegenheit, indem Wir diese Erlaubniß gewissermaffen erneuern, sie zu solchen gemeinnützigen Unternehmungen öffentlich aufzumuntern. 14. Wir gestatten ihnen ferners zu Unterbringung ihrer Kapitalien und deren Sicherstellung, auf liegende Güter, oder sogenannte Realitäten leihen zu dürfen, daß sie jedoch sich dieselben einschätzen zu lassen, nicht befugt sehn sollen. 15. Bey so vielen der Judenschaft eröffneten Erwerbungswegen und dem dadurch entspringenden mannigfältigeren Zusammenhänge mit Christen, fordert die Sorgfalt für die Aufrechtbaltung des gemeinschäftlichcn Zutrauens, daß die hebräische, und hebräisch mit deutsch vermengte, sogenannte jüdische Sprache und Schrift abgeschaffet werde: Wir heben daher den Gebrauch derselben in allen öffentlichen, in, und außer gerichtlichen Handlungen ausdrücklich auf, statt der sich künftig der landesüblichen Sprache zu bedienen ist: und D