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…setzte Jurisdiktionskommission um ihr Gutachten.78 Dieses erklärte79 betreffs der Gerichtszugehörigkeit, 72 Kayserling, Moses Mendelssohn S. 280. Zweite Äufl., S. 282. 73 Geiger I, 72. 74 Siehe oben S. 134. 75 Der Krieges- und Domainen-Kammern. 76 Äkten des…
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…tersuchung ge׳־ macht hat, abgesehen davon, daß in seiner Ärbeit sich viel Be׳־ achtenswertes findet. R. Edelmann-Bonn. Moses Mendelssohn Gesammelte Schriften. Jubiläumsausgabe in Gemeinschaft von F. Bamberger, H. Borodianski, S. Rawidowicz, B. Strauß. L. S…
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…en königlichen Landen Gesetzeskraft erhalten wird.“ Demnach wären die „Ritualgesetze“ nicht Hirscheis Werk, sondern von Moses Mendelssohn unter Aufsicht Hirscheis „entworfen“ worden, d. h. wie der Vorbericht näher ausführt, Mendelssohn verfertigte den „Aufs…
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…och nicht erfolgt seien. Wird man fehlgehen, wenn man im „Herausgeber“, dem Ver* fasser des Titels und des Vorberichts, David Friedländer, den Jünger Mendelssohns, vermutet? Inwieweit stimmen nun die Angaben des Heraus* gebers über die Autorschaft der „Ritu…
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…n, die dritte bis zur fünften in der Vossischen Buchhandlung ebenda. Von der dritten Auflage an hat das Titelblatt „von Moses Mendelssohn“ statt „von dem Verfasser der Philosophischen Schriften“, der Zusatz „auf Veranlassung . . .“ steht in allen Auflagen. …