Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- Heft 9-12 (September 1930)
- Date
- 1930-09-01
- Page
- Seite 387 (sequence 69)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2292929-2293072-2293076--11233-2304535- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Die Anfänge von Hirschei Löbels Berliner Rabbinat 387 Richter zu orientieren. Oberrabbiner und Älteste hatten den Befehl der Behörde schließlich ausgeführt, wußten aber selber, daß sie dem Verlangen nach einem dem nicht jüdischen Richter als „klare Richtschnur“ in die Hände zu gebenden Gesetzbuch nicht nachgekommen waren, sie verwahrten sich sogar gegen eine solche Ab* Stempelung. So sollte wenigstens die Arbeit nicht umsonst gemacht sein, zur Orientierung konnte sie für Christen und Juden dienen. Oberrabbiner und Älteste durften frei* lieh die Veröffentlichung nicht vornehmen. Sie mußten erst sachgemäß den Bescheid der Regierung ab warten, wenngleich schon lange Zeit verstrichen war. Aber ein Privatmann konnte mit ihrer stillschweigenden Genehmi* gung die „Ritualgesetze“ als Privatbemühung eines Ge* lehrten bekannt machen. Er durfte sogar unterstellen, daß Prüfung und Bericht noch nicht erfolgt seien. Wird man fehlgehen, wenn man im „Herausgeber“, dem Ver* fasser des Titels und des Vorberichts, David Friedländer, den Jünger Mendelssohns, vermutet? Inwieweit stimmen nun die Angaben des Heraus* gebers über die Autorschaft der „Ritualgesetze“ mit den Tatsachen überein? Nach dem Vorberichte hat Hirschei Löbel die Ausführung des Regierungsbefehls an Mendels* sohn übertragen, obgleich die Rechtsgelehrsamkeit nie* mals dessen eigentliches Studium war. Der Widerspruch, der in diesen Worten liegt, verschärft sich, wenn wir die Akten prüfen. Nirgends ist dort von Moses Mendelssohn die Rede. Als Autor tritt uns Hirschei Löbel entgegen. Die Ältesten sind nur amtliche Dekoration. Diese können ohne jenen gar nichts anfangen. Als Hirschei endlich sein Amt an* getreten hat, verspricht er am 14. Juni 1773 dem Kammer* gericht, die nötigen „Nachrichten“ zu sammeln und nach sechs Monaten vorzulegen. Ein früherer Termin über* steige bei den verschiedenen Amtsgeschäften seine Kräfte. Eher könne er nichts Vollständiges und Genügendes über