Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- Heft 9-12 (September 1930)
- Date
- 1930-09-01
- Page
- Seite 390 (sequence 72)
- Language
- German
- Belongs to
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390 Die Anfänge von Hirschei Löbels Berliner Rabbinat Löbel das Ganze dann noch einmal durchsah, ist selbst« verständlich. So war in gemeinsamer Arbeit eine wertvolle literarische Leistung und nützliche Gesetzessammlung vollendet worden. Der Druck erlebte mehrere Auflagen226. Die letzte (fünfte) erschien 1826, als die rabbinische Gerichtsbarkeit schon längst in Preußen vom Staate aufge* hoben war. So sehr war das Werk zur Orientierung brauchbar. Das Titelblatt des Druckes prägte berechtigt oder unberechtigt dem Buche den Namen Mendelssohns als des Verfassers 227 auf. Mit diesem Namen wurden die 226 Die erste 1778 (Bl. ai—6 -f~ XXII S. -f- 267 (1) S. + 1 Bl.), die dritte 1793 (Bl. a 1—6 + XX S. + 221 (3) S.), die vierte 1799 (198 S.), die fünfte 1826 (XXIV S. + 183 (1) S.), die fersten bei Christian Friedrich Voö in Berlin, die dritte bis zur fünften in der Vossischen Buchhandlung ebenda. Von der dritten Auflage an hat das Titelblatt „von Moses Mendelssohn“ statt „von dem Verfasser der Philosophischen Schriften“, der Zusatz „auf Veranlassung . . .“ steht in allen Auflagen. Eine zweite Auflage ist mir mit dieser Benennung nicht bekannt. Die Jahresangabe 1783 für eine 2. Auflage bei Kayserling, 2. Aufi„ S. 283, Anm. 4, beruht auf dem Druckfehler bei Landshuth, siehe oben S. 212, Anm. 71. Wohl aber gibt es von der ersten Auflage drei Ausgaben mit demselben Typensatz: 1) ohne Druckfehlerliste, 2) friit „Verbesserungen“ für S. 30—64, 3) mit neu gesetzter Liste „Druckfehler, die zu verbessern“ für S. 30—249. Wahrscheinlich hat die Vossische Buchhandlung die dritte Ausgabe als zweite Auflage gezählt. Das Exemplar Acc. 7325 der Berliner Gemeindebibliothek mit beiden Druck - fehlerlisten ist nur Buchbinderkuriosum. 227 Erwähnt sei hier, daß Mendelssohn ein Jahr vor seinem Tode in einem Briefe an Elkan Herz am 29. Teweth 5545 (11. Jan. 1785) schrieb: „Die Ritualgesetze der Juden, wie sie auf Veranlassung des Staatsraths allhier von mir herausgegeben worden, finden Sie in allen Buchladen“ (Kayserling, 1. Aufl., S. 505 und Ges. Schriften XVI, 296). Würde Mendelssohn daran gedacht haben, daß dieser Privatbrief an einen Verwandten durch Druck in die Oeffentlichkeit gelangen würde, so wäre wohl der Wortlaut genauer gewesen. Er hätte Hirschei Löbel in irgendeiner Form erwähnt. Außerdem „entwarf“ Mendelssohn die Ritualgesetze nicht auf Veranlassung des Staatsrats, sondern Hirschei