Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- III. 1905 - 5666 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 87)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3486266-3486271--0832-3487193- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
24 dem Urteil des Posener Gaon oder ordneten sich ihm sogar bereitwillig unter und selbst die bedeutendsten unter ihnen verehrten in ihm den den ältesten Autoritäten ebenbürtigen Gesetzeslehrer. Vor allem war es das religiöse Oberhaupt der österreich-ungarischen Judenheit, sein ebenbürtiger Schwiegersohn R. Moses Sofer, mit dem R. Akiba Eger nicht nur bei der Lösung talmudischer Schwierigkeiten und scharfsinniger Probleme, wie bei der Entscheidung verwickelter Einzelfälle in seiner ausgedehnten Praxis in Posen, sondern auch bei den die Allgemeinheit und ihre religiös-geistigen Interessen betreffenden Massnahmen und Angelegenheiten, namentlich bei Abwehr der von Berlin, Hamburg und Arad ausgehenden Neuerungen (siehe weiter), fast ununterbrochen gemeinsam arbeitete, wie dies schon die (mit Datum) veröffentlichten Gutachten aus den Jahren 1815, 1816, 1818, 1819, 1820, 1821, 1822, 1823, 1826, 1827, 1828, 1832 und 1833 beweisen82). Nicht selten wies er sogar in späteren Jahren infolge Überbürdung die bei ihm Rat Suchenden vor das Forum des Pressburger Gaon, wie die ihm vom Breslauer Rabbinat übertragene Entscheidung in Angelegenheit einer 83 עגונה). Neben diesem 82l Vergl. ,ת I, 98, 122 nebst Nachbemerkung daselbst, 128, 210 und שז״ת התם סופר על או״ח Nr. 21, 38 (über Vorfälle in der Posener Synagoge und Gemeinde), 116; zu י״׳ד Nr. 38, 236 (die interessante, später von R. Zwi Hirsch Kalischer und R. Jakob Ettlinger wieder aufgenommene Erörterung, ob jetzt noch in Jerusalem das Pessachopfer dargebracht werden soll, wozu R. Akiba Eger die Einholung der Erlaubnis der moslemischen Regierung wünschte); zu אה״ע I Nr. 13, womit ת׳ I 128 zu vergleichen ist; daselbst II 26, 91 (wo R. A. E. schreibt: 153 ,(ימתין עד שיורה התני הגאק ולו משפט הבהירה; zu 41 ,37 הו"מ (über die von R. Akiba Eger beanstandete Ungiltigkeitserklärung des Cherem bei Approbation von Werken), 69, 106, 150, 154, 155, 165, 192 (über die Neuer״ ungsversuche, den vierbuchstabigen Gottesnamen auszusprechen, in deutscher Sprache zu beten, die auf die Erlösung bezüglichen Gebete zu streichen und über die Musik im Tempel). Teil 11 Nr. 35, worin R. Moses S. die auf Anlass des R. Akiba Eger nachgesuchte Approbation der von Mei’r Komik aus Glogau herrührenden, von der Berliner Akademie geprüften Kalender für Berlin und Breslau zurückweist, (vergl. Lewin a. a. O. Seite 341 und Zucker״ mann im Jahresbericht des Breslauer Seminars 1890 S. 4 und 5), Nr. 59 über den weiter zu erwähnenden Streit der Talmuddruckereien zu Slowita und Wilna (Grodno). Über den noch zu erwähnenden Hamburger Tempel״ streit daselbst Nr. 84, 85, 86 (ausführliche klassische Widerlegung des אור נגה von Liebermann) und Nr. 96. 83J Die Frau eines Verschollenen. ה״ס zu 56 ,55 ,1 אה״ע.