Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 21 (23.5.1913)
- Date
- 1913-05-23
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Sette 377 Nr. 3 t Dr. Blöchs Wochenschrift Ausrüstung der LfterreWUchen Landwehr- und Feld- Rabbiner. In der österreichischen „Militärischen Rundschau" werden die Anfragen eines Landrabbiners beantwortet, ob er, -als in der Reserve stehend^ sich> hie nötigen Uniformen sofort nach der Ernennung zu beschaffen habe, oder erst im Mobilisierungsfalle und aus welchen Stücken diese Uniform besteht. Die Antwort lautet folgendermaßen : Benennung der vorgeschriebenen Sorten für die Landwehrgeistlichen im allgemeinen: Osfizierskappe (schwarz), Mantel. Radmantel (beide hechtgrau), Pantalons (schwarz, ohne Passepoils), Stiefletten (Schnürschuhe) ohne Verzierung-, Handschuhe (weiß und grau). Mantelriemen (2 Zentimeter breit), Sanitätsarmbinde und Legitimationskapsel, Egalisierungssarbe schwarz, weiß und glatt. Ferner für den Feldrabbiner: Bei kirchlichen Funktionen Kopfbedeckung und Talar nach Vorschrift seiner Glaubensgenossenschaft; bei militärischen Anlässen der Talar mit der für die übrigen Geistlichen vorgeschriebenen Aermeldistinktion. in Paradeadjustierung einen schwarzen Halbzylinder mit einer 2 Zentimeter breiten Goldborte und 2 je 2,6 Zentimeter breiten Quasten (9. Rangklasse). Im Dienste zu Pferd tragen die Feldrabbiner einen kurzen Rock, schwarze Reithosen, braune Ledergamaschen oder schwarze Stiefel und Dragonersporen. Besondere Rechte auf kirchliche Distinktionszeichen und Insignien werden durch vorstehende Adjustierungsbestimmungen nicht berührt (gemäß Adjustierungsvorschrift für die k. k. Landwehr, Dienstbuch A—28, 7. Teil). Die Eger-Famille. Zu unserer Notiz in der letzten Nummer über die Versammlung der Eger-Familie in Berlin teilt uns ein Teilnehmer 'ergänzend mit, daß auf der Versammlung ausdrücklich betont wurde, daß Nachkommen von Rabbi Akiba Gger f A., die sich vom Judentum getrennt haben, nicht in die Vereinigung aufgenommen werden können, und zwar wurde dies mit den Worten getan: „Nicht wir, sondern sie selbst sind es, die sich aus der Vereinigung 'ausschließen." Unrichtig ist auch die Angabe in dem Schreiben des Herrn Dr. Deutsch aus Cincinnati über die Verwandtschaft des zum Christentum übergetretenen Mendel Braunstein aus Zaleszczyki, des späteren Barons Brunicki, daß dieser Brunicki ein Schwiegersohn Akiba Egers geiwesen sei. Diese Nachricht beruht aus einem Irrtum. Mendel Braunstein war kein Schwiegersohn von Akiba Eger, ist auch sonst nicht mit ihm verwandt. Akiba Eger hätte acht Töchter, deren Ehegatten waren: Davidsohn, Moses Sofer, Rosanes. Kornfeld, Birnbaum, Gradstein, Schiff und Berliner. Corel, die Gattin des Chatam Sofer, war in erster Ehe mit dem Rabbiner Kalischer vermählt. Alle diese acht Schwiegersöhne Akiba Egers waren bis zu ihrem Lebensende gute Juden und zum großen Teil auch in jüdischem Wissen w!ohl erfahren. Dagegen ist allerdings richtig, daß der Gerichtsläffessor Rosanes zum Christentum übergetreten ist. Die Regulierung der Eimvanderung in Südafrika- Die Regierung hat dem Parlament von Südafrika einen Gesetzentwurf, betreffend die Regulierung der Einwanderung vorgelegt. Dieser neue Gesetzentwurf enthält gegenüber den bestehenden Einwanderungsgesetzen manche wichtige Verbesserungen, hauptsächlich darin, daß die Einwanderer nicht mehr, wie bisher, der Willkür der Einwanderungsbeamten ausgesetzt werden. Cs wurden nämlich Appellgerichte für Einwanderer etabliert. Bemerkenswert ist auch der folgende Passus im Gesetze: „Bei Personen, welche infolge mangelhafter Erziehung in keiner der anerkannten europäischen Sprachen in den Einwanderungsbeamten befriedigender Weise lesen und schreiben können, wird ausnahmsweise die Iiddish- Sprache als europäische Sprache anerkannt." lüsL... Ehinmg einer jüdischen Juristm. Die Iuristengesellschaft in Petersburg hat in ihrer vor einigen Tagen stattgefundenen Generalversammlung, an welcher eine sehr große Zahl angesehener Mitglieder des Petersburger Bureaus, unter anderen auch Senator Tanazef, teilnahmen, die bekannte jüdische Rechtsanwältin Frau Rosalie Fleischitz zum ständigen Vorsitzenden gewählt. Die russischen Blätter fassen diese Ehrung der jüdischen Iuristin als eine Demonstration der russischen Anwälte gegen die Haltung der Regierung gegenüber den jüdischen Advokaten auf, welch' letztere bekanntlich gerade in jüngster Zeit in besonderem Maße den Verfolgungen seitens der Regierung ausgesetzt sind. Attjüdffche Musik rn der russischen Oper. Aus Petersburg wird berichtet: Das von der Gesellschaft für jüdische Volksmusik veranstaltete große Konzert, welches auch von einer Anzahl hervorragender russischer Schriftsteller und Komponisten besucht war, hatte einen durchschlagenden Erfolg. Der berühmte russische Komponist Ljachow richtete noch am selben Abend an die Leitung der Gesellschaft das Ersuchen, .ihm einer Sammlung jüdischer Volksmelodien, eventuell auch mit Tert, zur Verfügung zu stellen. Die vorgetragenen Lieder und Gesänge seren so packend und in vieler Bezi,chung> so originell, daß er die Absicht hat, sie in einer großen Oper, an welcher er jetzt arbeitet, zu verwerten. Die gesamte russische Presse von Petersburg würdigt das obenerwähnte Konzert als ein großes musikalisches Ereignis. Korrespondenzen. Generalversammlung der Chewra-Kadischa. Abgehcüten am 18. Mai 1913, 10 Uhr vormittags. Der Präsident der Chewra-Kadischa, Herr Salo Cohn, v uöff et die Versammlung und begrüßt in herzlichen Worten den vom Knltnsvorstande entsendeten Delegierten. Olwann der Friedhof-Kommission, Herrn Vertreter kais. Rat Siegln. K a u d e r s, und stellt der Versammlung die in den Vorstand der Chewra-Kadischa kooptierten Herren Sam. G o l d m a it n Carl Le m berge r, Jacques K a r p e l e s und Philipp K o h n vor. Der Vorsitzende gedenkt sodann in warmen Worten der dahingeschiedeneu Vorstandsmitglieder der Chewra-Kadischa, des sel. Herrn Baurates Wilh. Stiaßny und des gewesenen langjährigen Schriftführers Herrn S. Heit, die sich unvergängliche Verdienste im Interesse der Chewra-Kadischa erworben haben. Die Versammlung, die sich zum Zeichen der Trauer von den Sitzen erhoben hat, beschließt die Einverleibung dieser Trauerkundgebung in das Protokoll. Herr Vertreter kais. Rat Sigmund K a u d e r s dankt dem Vorsitzenden für die freundliche Begrüßung und gibt den Sympathien des Vorstandes der Kultusgemeinde für die Chewra-Kadischa in warmen Worten Ausdruck. Er >.bem rkt, daß der Kultusvorstand der Mithilfe dieser altehrwürdigeaJnstitntion kaum mehr entbeh.en könnte, und wünscht d-r Chewra-Kadischa, daß sie ihre Aufgaben so wie bisher auch in aller Zukunft zum Segen der Hilfsbedürftigen erfüllen könne. (Lebhafter Beifall). Vor Eingang in die Tagesordnung erbittet sich das Bereinsmitglied Herr Bernhard H o f b a u e r das Wort. Herr Hofbauer führt aus: „Wir stehen alle unter dem