Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 10 (6.3.1903)
- Date
- 1903-03-06
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 150 Dr. Bloch's Wochvnfchrifk. Nr. 10 so wird der Baumeister getödtet und sein Sohn, sofern der Sohn des Eigenthümers beim Einsturz umkam. — Proccssual svielt das Ordal, die kalte Wasserprobe, eine große Rolle. Im Civilrecht wird besonders eingehend das Eigenthum an Grund und Boden und das Familienrecht behandelt. Es lag den Babyloniern viel daran, möglichst große Mengen von Getreide und Sesam zu ernten, und dem entspringen zahlreiche Beschränkungen in der Verfügung über das Eigenthum an Grund und Boden. Es ist verboten, das Feld wüst liegen zu lassen. Der Eigenthümer theilt sein Land mit dem, der es vier Jahre hindurch cultivirt hat. Auch der deutsche Rechtsspruch des »Wer nicht kann deichen, muß weichen", ist bei Hammurabi zum Gesctz erhoben. Berhältnißmäßig hoch entwickelt ist das Recht der Schulverhältniffe. Die Selbsthilfe war bei Strafe des Verlustes der Forderung und Rückgabe des Erlangten verboten. Beim Kaufe eines Sclaven findet sich die Bermuthung für das Vorhandensein der Benu-Krankheit, salls der Sclave bis zu einem Monat danach davon befallen ist. Bei beweglichen Sachen gilt der Grundsatz: Casum sentit dominus. Aus den Bestimmungen über Ehe- und Famlienrecht ergibt sich eine verhältnißmäßig angesehene Stellung der Frau. Die Frau wird gekaust. Es findet sich die Dos, die Gegendos und eine Art Peculium der Frau vor. Mann und Frau haften für eheliche, wohl auch für voreheliche Schulden, doch kann die Haftung der Frau durch Vertrag eingeschränkt werden. Krankheit ist kein Grund, die Frau zu verstoßen. Den liederlichen Mann kann die Frau verlaßen und von ihm die Mitgift zurückfordern. Die wieder verheiratete Frau des im Kriege Verschollenen kehrt bei deffen Rückkunft zu ihrem ersten Manne zurück. Man unterscheidet die einfache Urkunde (Tafel mit Keilinschrist), dann Verträge, die vor den Beisitzern geschloffen werden, und endlich solche, bei denen der Richter Mitwirken mußte. Den Civilproceß leitet der Richter, er fällt die Entscheidung und fertigt ein schriftliches Urtheil aus. Zumeist angewendetes Beweismittel ist der Eid. Auch Zeugen werden mehrfach erwähnt. Das Gesetz schließt mit dem Appell Hammurabi's an seine Nachfolger, diese Bestimmungen zu beobachten. Der Gesetzgeber schleudert seinen Fluch gegen Jeden, der etwa »seine Worte vertausche, das Denkmal ändere, seinen Namen auslösche und den eigenen Namen hinschreibe". Die Darmstädter Haggadah. Die »Frankfurter Zeitung" erhält folgende Zuschrift: Im zweiten Morgenblatt Nr, 10 finde ich die Mittheilung, daß Morse Schwab in der Revue des 6tudes juives auf eine Haggadah der Darmstädter Hofbibliothek aufmerksam mache, die durch ihr Alter große Bedeutung habe. Der Schreiber erwähne nämlich ein während des dritten Kreuzzuges 1188 zu Metzeburg (Metz?) stattgehabtes Ereigniß als vor Kurzem geschehen, er sei also in diese frühe Zeit zu setzen. Mit dem hohen Alter der Handschrift ist es leider nichts. Schwab hat offenbar nur den Aufsatz von Mannheimr in der Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland II. 382, 1888 gekannt, in dem die Stelle zum erstenmal abgedruckt war, die Berichtigung von Leop. Löwenstein in derselben Zeitschrift UI. 298, 1889 hat er übersehen. Löwenstein weist nach, daß nicht Metzeburg, sondern Münzburg zu lesen ist, und daß die Schilderung der Judenverfolgung zu Münzenberg in der Wetterau 1188 wörtlich dem Berichte des Zeitgenossen, des E!easar von Worms, entnommen ist, für das Alter der Handschrift also gar nichts beweist. Wenn der Handschrift ein so hohes Alter auch nicht zukommt, so ist sie doch durch ihre Bilder und den tadellos erhaltenen kostbaren alten Einband in Lederschnitt von hervorragendem Werth, es ist deshalb sehr zu bedauern, daß sie in dem grundlegenden Werke von Müller und v. Schlosser über die Haggadah von Sarajevo keine Berücksichtigung gefunden hat. Sie ist von dem Schreiber Israel ben R. Morr aus Heidelberg geschrieben, zwar um das Jahr 1400, wie ich in einem Aufsatz in der Zeitschrift für Bücherfreunde V. 334 bis 336, 1901, dem auch eine Nachbildung eines der interessanten Bilder aus dem jüdischen Leben und des Einbandes bcigegeben ist, nachzuweisen versucht habe. In einem demnächst in derselben Zeitschrift erscheinenden zweiten Artikel werde ich Nachrichten über die früheren Schicksale der Handschrift, ehe sie in die Hofbibliothek kam, -ringen und zwei andere Haggaden dieser Bibliothek kurz beschreiben, von denen die eine ebenfalls dem 15. Jahrhundert angehört, die zweite 1769 von dem Schreiber und Maler Jehuda Loeb, Sohn des Elia ha Cahen aus Liffa, zu Kopenhagen geschrieben ist. Dr. Adolf Schmidt, Hofbibliothekar. The Jewish Encyclopedia. III. Band. Eine Erinnerung aus früher Jugendzeit geht mir durch den Sinn. In der Judengemeinde meiner Heimatsstadt ist ein berühmter, aber wenig beliebter Rabbi. Er stammt aus Litthauen, woher seit Elia Wilna und dem Maggid von Dubno viele talmudische Lichter ausgegangen sind. Dem Rabbi ist es inmitten der wüthenden Parteikämpfe, die ihn umbranden und an denen er selbst nicht ganz unschuldig ist, recht unbehaglich; seine Augen blicken finster und verdrossen, nervös wühlen seine Finger in dem stattlichen schwarzen Barte und eine sichtliche Unruhe ist in dem hochgewachsenen Manne, wenn er am Sabbathnachmittag in der Talmudschule den Wißbegierigen der Gemeinde seine scharfsinnigen Eommentare vorträgt. Da ergeht eines Tages an ihn aus Papa in Ungarn die Frage, ob er geneigt sei, dort das verwaiste Rabbinat zu übernehmen. Er bejaht und so stellt sich binnen kurzer Frist eine dreiköpfige Deputation aus der ungarischen Stadt ein, um mit ihm eine Art Colloquium abzuhalten. Bei dem Gemeindevorsteher in dessen „Paradestube" findet dasselbe statt und es ist ein wahrer Ringkampf von Scharfsinn und Spitzfindigkeit, der sich dabei entwickelt. Geröthete Gesichter, blitzende Augen, hastig durch die Luft fahrende Hände, Schlag auf Schlag, Verstand gegen Verstand, Syllogismus gegen Syllogismus, Sophisma gegen Sophisma. Am leidenschaftlichsten kämpft der dicke, wohlgenährte Führer der Deputation, der den Rabbi bisweilen arg in die Enge treibt, und diesen Führer nennen seine beiden Begleiter unverhohlen triumphirend „Reb Mordechai Benet's Pferd". Was bedeutet dieses augenscheinlich auszeichnende Prädicat? In der mährischen Stadt Nikolsburg war zu Ende des achtzehnten und während der ersten drei Decennien des neunzehnten Jahrhunderts eine berühmte Talmudscyule (Jeschiba), zu der aus der ganzen Judenheit des europäischen Ostens die Jünger strömten, und das Haupt dieser Talmudschule war Reb Mordechai Benet. Er bildete mit zwei gleich berühmten zeitgenössischen Lehrern, Rabbi Moses Sofer in Preßburg und Rübbi Akiba Eger in Posen, das strahlende Triumvirat der damaligen Talmudgelehrsamkeit. Und derjenige seiner Schüler, welchen er jeweils am meisten bevorzugte — man denkt dabei mutatis mütandis an die heutigen Assistenten großer Kliniker — hieß „Reb Mordechai Benet's Pferd". Nun, da ich den neuen Band der Jewish Encyclopedia — den dritten, der von Beniemeth bis Chazanath reicht und eine schöne Reproduction des einst vielgerühmten Bendemann'schen Gemäldes „Jeremias" zum Titelbilde hat — durchblättere, stoße ich auf Porträt und Biographie Reb Mordechai Benet's; es ist wie ein Gruß aus halb schon verblaßter, aber noch iinmer vertrauter Jugendzeit, da ich selbst noch von dem Geiste der Jeschiba umweht war. Und nicht gar viele Seiten brauche ich umzuschlagen, so begegne ich dem Bildnisse und der Lebensbeschreibung Aron Bernstein's, an dessen wunderbaren Judengeschichten „Vögele der Maggid" und „Mendel Gibbor" sich einst meine Knabenphantasie entzündete und dem später die Hand zu drucken mir vergönnt sein sollte, als er nicht mehr der tapfere Leiter der demokratischen Berliner „Volkszeitung", sondern der seine Muße ausfiillende unerreichte Populärdarsteller naturwissenschaftlicher Probleme war. Wie ich aber nun, unwiderstehlich angeheimelt, als vernähme ich fernen Glockenton, über alle Durchgangs- und Entwicklungsstationen meiner eigenen Jahre hinweg mich schier sehnsüchtig zurückträume in die fromme Zeit des Kiuderglaubens, so muß es, denke ich, auch manchem Anderen geschehen, der in diesen Wunderschacht der Jewish Encyclopedia hinuntertaucht. Diese halbverschollene und doch so gegenwärtige Welt mit ihrer Geschichte voll Größe und voll Leid, mit der Herrlichkeit ihres Tempels und dem Dunkel ihrer Ghettos, mit ihren Helden- und Märchengestalten, mit dem Tiefsinn ihrer Lehre und der Bizarrerie ihrer Bräuche, sie ist überall, wohin Ahasver seinen Wanderstab trug — hie et nbiqne — und sie ist auch in dieser Jewish Encyclopedia, deren einzelne Bände man mit dem Gefühle aus der Hand legt, als hörte man die Mahnung, die Ben Akiba in dem Gutzkow'schen Stücke dem Uriel Acosta ertheilt: „Fleißig Talmud lesen, junger Acher, fleißig Talmud lesen. Es war Alles schon einmal da." Ja, es war Alles schon einmal da. Der Rabbi in der Judengemeinde meiner Heimatsstadt, der als hartnäckiger Parteimann mit einem Theile der Gemeindemitglieder in Hader und Fehde lebt, man begegnet ihm auch in dem lehrreichen Artikel „Budapest" dieses dritten Bandes der Jewish Encyclopedia. Hier heißt er Josef Münz und ist ein gelehrter Jntriguani auf dem Rabbinatsstuhl von Altofen, der dem Rabbi Wolf-Boskowitz in Pest das Leben sauer macht und, nachdem er diesen verdrängt hat, auch dessen gelehrten Nachfolger Israel ben Salomon Wahrmann aus Bodrog-Kereßtur so lange anfeindet, bis die Regierung ihm das Handwerk legt. Diese Episode spielt zwischen 1793 und 1799, aber hundertfach wiederholt sie sich in zahlreichen anderen Gemeinden, arg gefürchtet unter dem fatalen Sammelnamen „Machlokeh". Auch die edle Frau, die unermüdlich werk- und wohlthätige, eine Gestalt, die niemals und nirgends in der Geschichte der Judengemeinden fehlt, sie hat in jedem bisher erschienenen Bande der Tewish Encyclopedia ihr Monument, in diesem dritten ist es die Budapesterin Johanna Bischitz de Heves, deren Bildniß und Biographie ihn zieren. Und so kann man an zahllosen Beispielen litera-