Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 15-16 (13.4.1881)
- Date
- 1881-04-13
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2446951-2447850-2447864--17440-2473461- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
371 Sofer und Schittaus Mckubezes zu Bechauroth 6d. Eine schone Erklärung des ony ist in Schönhack's kleinem Aruch nachznlesen. Der Vers, hat Recht, wenn er die Worte Toßafot's Gittkn 11a. in Bezug auf den Namen '*0:2» int Hinblicke auf Nidah 25 und B. 2, 112 auffällig findet; in den in jüngster Zeit erschienenen n "vn 'urn Nr. 199, Th. 1, wird die Stelle übrigens bereits berichtigt. Nichtig ist auch, was der Verf. zu Sanhedrin 29 b. über das häufig vorkommende auv r>'N' -.oxpi ,-jojd sagt; daß in diesen und ähnlichen Stellen nicht von einem wirklichen Schlaf die Rede sein kann, hat bereits Rabbi Mei'r Auerbach ^-5 in der Vorrede des ersten Thciles seiner nm gezeigt. Nicht befriedigend hiergegen ist die Erklärung, die der Verf. dem Worte ttouj zu ßrru&ttt 2 a. gibt. Schon die nächste Stelle im Talmud, an welcher dieses Wort wieder vorkommt, hätte ihn belehren können, daß diese Bezeichnung auch bei einer kleinern Uebertreibung, als der einer hundertfachen zum Mindesten, wie der Verf. meint, gebraucht wird. Auch daß der Verf. dem Buche Koheleth Schclomoh in der Uebersetzung von fremden Namen folgt, führt ihn zu manchen Unrichtigkeiten; nura hat er jedoch (Gittin 70) richtig mit Hopfen übersetzt. Schon Raschi erklärt es (Sabbat 107 und Erubin 18 b.) mit Immulus, welches Hopfen bedeutet. Daß der gebaute Hopfen durch seine ätherisch-aromatischen Stoffe und den ihm eigenen Bitterstoff als Würze bei dem Biere sich eignet, ergibt sich ferner aus Moed Katan 13a. Viele Noten hätte sich der Verf. ersparen können, wenn ihm nicht, wie es scheint, eine alte Talmud-Ausgabe Vorgelegen hätte. In den nenern Ausgaben finden sich viele seiner Bemerkungen bereits von R Akiba Egcr, R. Moses Sofer, R. Elia Grütz, R. Hirsch Ehajes u. A. ^"r vermerkt. Der Verf. vergleiche einmal, um nur ein Beispiel anzuführcn, seinen Hinweis zu Sabbat 21a. mit den des R. Akiba Eger ~a"i in einer neuen Talmud-Ausgabe, und er wird diese Worte gewiß berechtigt finden. Da uns die Besprechung des halachischen Thciles der Schrift so weit geführt, können wir auf den agadischen nicht eingehen. Doch wollen wir nur bemerken, daß auch dieser Theil viel des Guten und Trefflichen bietet. Doch macht sich in den Ausführungen der Mangel an Hinweisungen der darauf bezüglichen Schristverse oft sehr fühlbar. Wenn der Verf. z. B. der im Namen seines Großvaters am Anfänge der Schrift mitgetheiltcn Cchrifterkläruug den Satz (Job 33): v^-cn »a -ai »ja’irer* ün "pis eingefügt hätte, so würde die Ausführung viel an Schöne gewonnen haben. So schließeil wir diese Bemerkungen, die wir durch die zahlreichen interessanten Anregungen des Verf. um viele hätten vermehren können, mit dem Wunsche, cs möge dem jungen Verfasser gegönnt sein, durch klares Eingehen und tiefes Versenken in den Geist unsrer Talmude die rabb. Literatur mit noch viel Schönem und Herrlichem vermehren zu können, und möge er den Lohn seiner Bemühungen in der Anerkennung aller Wahrheitsfreunde finden. S. H. Deutsch in Rawitsch. Zeitungsnachrichten und Correfpondeuzen. Oesterr.-Uugar. Monarchie. Wien. Der Leiter des Justizministerums, Dr. Prazak, hat einen Erlaß an die Gcrichtsvorstehcr gerichtet, in welchem denselben aufgetrageu wird, darauf zu sehen, daß bei Bewerbungen um Aufnahme in den Justizdienst immer das Religionsbckenntniß des Aspiranten angegeben werde. Die Tendenz dieses Erlasses liegt auf der Hand. — Es mag tu unfern Tagen nicht überflüssig erscheinen, von Zeit zu Zeit einige Paragraphe aus den Staatsgrundgesetzen zu citircu. Artikel 3 „über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger" lautet: „Die öffentlichen Aemter ftttb für alle Staatsbürger gleich zugänglich." Im Artikel 14 heißt es: „Der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnisse unabhängig." P a l ä ft i n a. Jerusalem. Wie Berichte aus Jerusalem melden, wird der Kronprinz blvs drei oder vier Tage daselbst verweilen und dann nach Damascus Weiterreisen. Am ersten Tage nach seiner Ankunft in Jerusalem wird der Kronprinz Audienzen crtheilen und dabei der Reihe nach empfangen: den Abgesandten des Sultans, Beli Riza Pascha, der ihm bcu Großcordon des Osmanic-Ordens überreichen wird, dann den Gouverneur und den Gcmeinderath der Stadt, das gesummte Eonsnlar-Eorps, den lateinischen, griechischen und armenischen Patriarchen, den anglicanischen Bischof, den Großrabbiner, den Vorstand der österreichisch-ungarischen Judengemcinde und verschiedene andere Deputationen. Nachmittags beginnt dann der Besuch der historischen Stätten. Die katholische Bevölkerung Bethlehems hat sich schon die Erlaubniß erbeten, dem Kronprinzen einige der bekannten Objecte ihrer Haus-Industrie aus Holz mit Perlmutter-Jncrustationcu, überreichen zu dürfen. Auch die katholische und jüdische Gemeinde Jerusalems werdet! dem Krottprinzcn Zeichen des Andenkens