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Der israelitische Bote · 1879-01-09 · 2 (9.1.1879) · p. [Seite 2]

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Journal
Der israelitische Bote
Volume
5 (1879)
Issue
2 (9.1.1879)
Date
1879-01-09
Page
[Seite 2] (sequence 2)
Language
German
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.ne vor dem himmlischen Throne; denn er ,oen nicht wie der gemeine Haufen in den ^en Genüssen und in der Vernachlässigung des ..Heils zugebracht; nein, sein unausgesetztes achten zielte darauf hin, sich mit Körper und Seele jtx Liebe zu Gott und den daraus entfließenden Tugenden zu weihen. Wollte er vielleicht, um in seiner Familie die Eintracht zu erhalten, sein Testament machen, und seine zeitlichen Güter zur Zufriedenheit aller seiner Kinder, in Ordnung bring?«? Nein, in dieser Hinsicht hatte er nichts zu befürchten; denn die Uneinigkeit hatte keinen Zutritt in seiner Familie, der die Grundsätze der Mora! und der Religion eingeprägt sind worden. Was verlangte er denn noch bei seinem Leben zu besorgen? Er wollte seinen Glauben an ein Leben jenseits des Grabes und an eine, schon an die Stammväter, zu Gunsten ihrer Nachkommen ergangene göttliche Offenbarung, seiner Familie feierlich beibringen. „Wenn ich liegen werde bei meinen Vätern, sagteer; das heißt, wenn ich werde gestorben sein, so trage mich aus Aegypten und begrabe mich in ihrem Begräbnisse". Sagte er nicht deutlich, daß der Tod nicht das Ende des Menschen ist? daß er ihn nur im Kreise seiner Familie, in einer andern Welt vereint. „Wenn ich bei meinen Vätern liegen werde, so trage mich aus Aegypten". Da doch dieser heilige Patriarch fest glaubte, daß die Seele, sobald sie den Körper verlassen hat, sich mit denen der Familie vereint, die im Schoße der himmlischen Vergnügungen in der ewigen lichtvollen Wohnung strahlen, was lag ihm noch am Herzen, daß er seinem Sohne so feurig empfahl ihn aus Aegypten fortzutragen? Was hatte er fortzutragen aus Aegypten? Waren es nicht die Gebeine von diesem Körper, der vom Staube kommt und wieder zum Staube zurückkehrt, wovon Gott sprach: „Mir gehört die ganze Erde" *). Warum denn beschäftigten sich seine letzten Gedanken so lebhaft mit dem Ruheplatze dieses vergänglichen Theiles, der sich mit dem Staube der Erde vermengen und verlieren mußte? Allein, sehr hohe Gedanken eines erhabenen Glaubens erfüllten seine Seele bei dem Verlangen in der Grabstätte seiner Väter begraben zu werden. Er wollte in dieser Grabstätte liegen, welche der Vater der Patriarchen öffentlich als ein Familieneigenthum gekauft hatte, um in die spätesten Geschlechter die Besitznahme eines Landes zu übertragen, welches den Vätern als Eigenthum versprochen wurde, und dieses Verlangen ermunterte Joseph noch vor seinem Tode seinen Brüdern gegenüber. So wollte er noch bei seinen Nachkommen die Wichtigkeit dieses versprochenen Landes fortpflanzen, eines Landes, welches bestimmt war, sie von der Verderbniß der Sitten und den irrigen Glaubenslehren der götzendienerischen Völker abzusondern, indem es darin das geoffenbarte Gesetz auszuüben hatte, ein Gesetz, welches sie zu einem Priesterreich durch die Ausübung aller Tugenden bilden sollte, damit sie einig und glücklich in gesellschaftlicher Verbindung leben und der ganzen Menschheit zum Muster dienen. S. Halle!, ehem. Lehrer. 1) S. Jarchi, 1 M. 2, 28. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Berlin. Herr Banquier G. Goldberger hier erhielt das Ritterkreuz zweiter Classe des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Haus-Ordens. Der ,Reichsanz/ publicirt bereits die Kaiserliche Erlaubniß, ihn anzulegen. B. B. C. der Dorffchaften und der Zünfte in den Städten. Mit jedem Schritt vergrößerte sich das Heer durch neue Freiwillige. Der König empfing jeden Tag genauen Bericht über die Stellung und Lage des Feindes. Den Russen fehlte es an Lebensmitteln. Vergebens predigten die Popen Ergebung in das Unvermeidliche. Die gemeinen Krieger liefen in großer Zahl aus Reih' und Glied, zerstreuten sich auf allen Wegen, um Lebensmittel zu finden, und suchten endlich den Heimweg. Als Kasimir sich der Gränze näherte, war das Russenheer auf die Hälfte zusammengeschmolzen, und der Fürst Daniel war der Nachlässigkeit, ja selbst des Verraths beschuldigt. Die Rußniaken zogen sich eilends zurück, und die Polen, welche ihnen auf dem Fuß folgten, fanden ihre Spur durch verhungerte Pferde bezeichnet. Als Kasimir die Gränze von Rothreußen überschritt, erließ er eine Kundmachung des Inhaltes: daß er, fern von jeder Rachsuchl, Frieden bringe; daß er die schismatischen Priester nicht nur vor jeder Verfolgung sicher stellen, sondern auch ihnen verstatten würde, neue Kirchen zu bauen. Den Leibeigenen versprach erden Schutz der Gesetze, den Bojaren ein Gesetzbuch, welches n Damm gegen die Willkür deS Königs wäre. — simir's Handlungen entsprachen diesen Worten. ' ein Gefangener eingebracht ward, so ließ er Berlin. Gehört die jüdische Religionsgesellschaft zu den mit Korporationsrr.chten innerhalb des Bundesgebietes bestehenden? Der Vikar S. ist durch zwei gleichlautende Erkenntniffe auf Grund des § 166 des Reichsstrafgesetzbuchs verurtheilt worden, weil er durch eine in seinem Verlage erschienene und von ihm mit Kenntniß ihres Inhaltes verbreitete Broschüre die innerhalb des Bunoesgebietes mit Korporationsrechten bestehende jüdische Religionsgesellschaft öffentlich beschimpft habe. In der hiergegen eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde führte der Angeklagte aus, daß die Vorderrichter das Gesetz vom 23. Juli 1847 und den § 116 cit. verletzt haben, weil, wenn nur Eine jüdische Religionsgesellschaft innerhalb des preußischen Staates bestehe, dieser Religionsgesellschaft Korporationsrechte nicht verliehen seien, wenn aber jede Synagogengemeinde eine besondere, von der andern verschiedene Religionsgesellschast bilde, es an der Feststellung fehle, welche dieser Religionsgesellschaften beschimpft worden. Das Obertribunal hat diese Deduktion des Angeklagten für nicht zutreffend erachtet und die Beschwerde zurückgewiesen. Denn die letztere Alternative kommt deshalb nicht in Frage, weil die Auffassung der einzelnen Synagogengemeinden als ebenso vieler Religionsgesellschaften . der Bedeutung des Wortes „Religionsgesellschast" im § 166 cit. widersprechen würde, wie sich aus der Bezeichnung der christlichen Kirchen als Religionsgesellschasten und ihrer Zusammenstellung mit den anderen Religionsgesellschaften klar ergiebt. Auf der anderen Seite aber ist daraus, daß die Korporationsrechte der Synagogengemeinden, nicht der jüdischen Religionsgesellschaft in ihrer Totalität, verliehen worden sind, keineswegs zu folgern, daß die letztere keine mit Korporationsrechten bestehende im Sinne des § 166 sei. Diese Folgerung wird schon dadurch ausgeschlossen, daß durch die staatliche Gesetzgebung auch nur den einzelnen kirchlichen Instituten, geistlichen Gesellschaften und Kirchengemeinden, nicht den christlichen Kirchen als solchen, Korporationsrechte ertheilt sind. Die Verfaffungsurkunde schreibt den Religionsgesellschaften Korporationsrechte zu, insofern dergleichen den einzelnen Institutionen und Gemeinden, aus welchen sich die Religionsgesellschaft zusammensetzt, verliehen worden sind, und es muß deshalb auch jede Religionsgesellschast als eine durch § 166 cit. geschützte erachtet werden, wenn die derselben zugehörigen Gemeinden innerhalb des preußischen Staates Korporationsrechte erlangt haben. Zu den so geschützten Religionsgesellschaften ist auch die jüdische zu rechnen, und kann dies um so weniger einem Bedenken unterliegen, als die durch die §§ 35, 37 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 eingeführten Synagogengemeinden, welchen alle innerhalb eines Synagogenbezirks wohnenden Juden bis zum Erlasse des Gesetzes vom 28. Juli 1876 ohne Ausnahme angehören mußten, den landrechtlichen Kirchengesellschasten entsprechen, die Synagogengemeinden also zu der jüdischen Religionsgesellschast in demselben Verhältnisse stehen, wie die Kirchengemeinden zu den christlichen Kirchen. Die Beschwerde des Angeklagten ist hiernach verfehlt. V. Z. Frankfurt a. M Am 12. v. M. fand die Beerdigung des in Geschäftskreisen wohlbekannten Hrn.Baruch Bonn statt. Der Verstorbene war Begründer und Theilhaber des Bankhauses gleichen Namens. Er erfreute sich einer allgemeinen Achtung, was auch die rege Theilnahme bei der Beerdigung erkennen ließ. Coblenz. (Priv.-Mitth.) In dem benachbarten Sayn, Bürgermeisterei Bendorf, fand am 3. Januar cur. die Neuwahl von 6 Gemeinderathsmitglieder statt. Unter diesen wurden auch zwei Israeliten, Herr ihn wie einen Freund behandeln. Die bewaffneten! Leibeigenen im polnischen Heer erzählten den russischen! Soldaten, wie Kasimir sie frei gemacht habe. Die polnischen Herren in der Umgebung des Königs zeigten den russischen Bojaren, wie sie den König achteten, ohne ihn zu fürchten. Die freigelassenen Gefangenen verkündeten im feindlichen Lager das Lob des Polenkönigs. Dies Lager löste sich auf und die Mannschaft verlief sich. Die vornehmsten Bojaren aber gingen dem König Kasimir entgegen und überlieferten ihm die Schlüssel von Lemberg und die Krone von Rothreußen. Kasimir zog unter allgemeinem Jubel in Lemberg ein, welches jetzt seine zweite Hauptstadt war. Die griechische Geistlichkeit betete in den Kirchen für den katholischen König, der seinen Sieg durch lauter Handlungen der Gerechtigkeit und Wohlthätigkeit bezeichnte. Die Bojaren leisteten ihm den Huldigungseid, und übergaben ihm die von den früheren Beherrschern Rothreußens gesammelten Schätze: Kasten voll Gold und Silber, zwei kostbare Kronen und zwei goldene Kreuze von hohem Werth. So ward ohne Schwertstreich ein ganzer Slavenstamm dem Polenreich «inverleibt. Kasimir brachte den Winter in Lemberg zu, beschäftigt mit neuen Einrichtungen, welche hier nicht den Widerstand fanden, M. Jacoby, Besitzer der israelitischen * Anstalt für Nerven- und Gemüthsk Anstaltsarzt Herr Dr. Behrendt, mit Mehrheit in verschiedenen Klassen gewa»,... Es ist dies um so mehr hervorzuheben, da u.. sem Orte nur fünf jüdische Familien wohnen. Hamburg. Am zweiten Chanukahtage verschied hier der Klausrabbiner der Levin-Salomonffchen Stiftung D"n"n Rabbi A. Lichtenstein, in einem Alter von 77 Jahren. Der Verstorbene ist zu Pr.-Friedland geboren und war ein Schüler des Rabbi Akiba Eger ^"2 "7. Zuerst wirkte er als Rabbiner in Stargard, woselbst er 10 Jahre lebte. Alsdann fungirte er 5 Jahre als Rabbiner in Schlochau. Von dort zog er auf Veranlassung seines Bruders, des Oberkantors A. I. Lichtenstein nach Berlin. Seit dem Jahre 1865 wirkte er als Klausrabbiner der L.-S.-Stiftung. Der Verewigte vereinigte eine strenge Gewissenhaftigkeit mit einer großen Herzensgüte und Friedensliebe. An der Beerdigung betheiligten sich die Honorationen sowohl der Altonaer, als auch Hamburger Glaubensgenossen. Im Gefolge bemerkte man Herrn Oberrabbiner Stern, Herrn Oberrabbiner Dr. Löb aus Altona, Herrn Oberrabbiner Jsaacson, sowie auch alle und 13^721^. Des Chanukahfestes wegen fanden keine Leichenreden statt. n"2"i5"yTl Hamburg. Herr Moses Bleichröder vermachte je 1000 Mk. der alten und neuen Klause, dem israelitischen Waiseninstitut für Knaben, der Talmud-Thora- Schule und der israelitischen Beerdigungs-Bruderschaft. I. W. Elbing. (Pr.-Mitth.) Herr Dr. Klein, Rabbiner bisher in Schüttenhofen (Mähren), wurde hier gewählt. Stuttgart. Kürzlich hielt Herr Dr. med. Ruoff im Lokale der jüd. Gesellschaft »Familienverein" einen gediegenen Vortrag über die großen Vortheile der vom medicinischen Standpunkte. — Hr. Rabbiner Weimann in Buchau hielt vor etlichen Tagen vor einer christlichen Gesellschaft in Biberach einen Vortrag über den Talmud, der großen Beifall erntete und in allen inländischen Blättern lobend erwähnt wird. I. M. Soest. Im Juni 1874 wurde Hierselbst die Leiche des Dr. phil. Julius Alsberg gefunden. Alle Recherchen blieben damals fruchtlos. In Lippstadt wurde nun, dem „Soester Krbl." zufolge, jüngst ein Orgeldreherpaar verhaftet, weil die Frau ihrem Manne bei einem Wortwechsel die unvorsichtigen Worte zurief: „Du sollst es mir nicht wie dem Juden Alsberg machen!" Zugleich erfolgte die Verhaftung der Eheleute Knop und einiger übel berüchtigter Frauenspersonen von hier. V. Z. Bochum. Ein höchst bezeichnendes Factum aus hiesigem Orte können wir unseren Lesern nicht vorenthallen. Es ist hier nämlich der seit 57 Jahren unbenutzt daliegende Friedhof vom Vorstande der hiesigen Gemeinde an einen christlichen Kaufmann für die Summe von 4000 Thlr. verkauft worden. Die Entscheidungen verschiedener Rabbiner, die die Gesetzwidrigkeit dieser Handlungsweise vom religiösen Standpunkte aus erklärten, wurde völlig ignorirt. Die Ausgrabungen der Leichen hat bereits ihren Anfang genommen, und werden dieselben nach dem neuen isr. Friedhofe geschafft und dort bestattet. j wie in Krakau. Trotz diesem rühmlichen Erfolg, trotz! den Segenswünschen, von denen er umgeben war, fühlte Kasimir sich nicht glücklich. Jetzt, wo ihm Alles gelungen war, wo ihm verstattet war, der Ruhe zu Pflegen, umgeben von Macht und Ruhm, empfand er nur Langeweile und unruhige Sehnsucht. Er dachte an Esterka, und brannte vor Begierde, sie wieder zu sehen. Die Pracht seines durch so viele russischen Herren vergrößerten Hofstaates, und die rauschenden Feste, welche ihm zu Ehren gegeben wurden, verhinderten ihn nicht, sich im Geist in das stille bescheidene Gemach zu versetzen, welches Esterka bewohnte. Er hatte das Glück von zwei Völkern gesichert, aber noch nicht das seinige. Sobald er das neue Gesetzbuch verkündet und Statthalter eingesetzt hatte, um den Inhalt desselben zu handhaben, verließ er im Frühjahr Lemberg und eilte zurück nach Krackam Fortsetzung folgt.

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