Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 21. (24.5.1877)
- Date
- 1877-05-24
- Page
- Seite 164 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/5369809-9583384-9583546--3135-9583550- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Theil der Gemeinde; er vermißte ausreichende Garantie dafür, daß den religiösen Observanzen fernerhin genügt werden könne, namentlich aber daß sämmtlichen Gräbern für alle Zeit Un- Verletzlichkeit gesichert werde; er verlangte, daß ein bestimmt abgegrenzter freier Theil des städtischen Friedhofs als Erb- und Eigenthum der jüd. Gemeinde erworben, resp. zugewiesen werde. Falls dies nicht vereinbart werden könne, verlangte man Erwerb eines anderen Grundstückes als Begräbnißplatz. Der Vorstand ging auf diese Petition nur insofern ein, daß er im Rahmen des einmal gefaßten Beschlußes wegen Mitbenutzung des städt. Friedhofs, weiter zu verhandeln versprach. Hierbei beruhigten sich die Petenten nicht; sie wendeten sich nun an die Stadtverordneten und trugen vor: Die Repräsentanten der Gemeinde vertreten in fraglicher Angelegenheit nicht die Ansicht der Majorität, Ausführung jenes Beschlusses würde eine Spaltung innerhalb der Gemeinde herbeiführen; die Stadt besitze noch mehrere zur Anlage eines jüd. Friedhofes geeignete Grundstücke, oder es könnte ein sonstiges Terrain zu Begräbnißzwecken beschafft werden, Benutzung des Communalfriedhofes sei nach jüdischem Religionsgesetz unzuläffig. Die Stadtverordneten gingen über den Antrag zur Tagesordnung über, sie stützten sich dabei auf eine Erklärung des Rabbiners, welche dahin ging, daß der Begräbnißplatz nach Beschluß der Stadtverordneten angenommen werden könne, ohne daß dadurch eine religiöse Vorschrift verletzt werde. Der Rabbiner muß dabei von der Erwägung ausgegangen sein, daß das den Juden zuzuweisende Stück des Communalfriedyofs von den christlichen Begräbnißplätzen vollständig getrennt und an zwei Seiten von Hecken, an den beiden anderen Seiten von mehrere Meter breiten Wegen begrenzt ist. So ist nämlich die Lage in einem gleich zu erwähnenden Regierungs-Rescript dargestellt. — Es hatten indessen mehrere Stadtverordnete sich zu Gunsten des Petitums der Gemeindemitglieder ausgesprochen, und diese verwiesen daher, als sie in der Minorität blieben, die Remonstrirenden auf den Weg der Beschwerde bei der k. Regierung. Dieser Rath wurde befolgt. Man stellte bei der Regierung den bestimmten Antrag, zu genehmigen, daß die Petenten einen eigenen separaten Friedhof anlegen dürften, sie hatten dazu ein allen gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Stück Land ausersehen und würden die Kaufgelder durch freiwillige Beiträge aufbringen. Sie stützten ihr Gesuch theils auf ihre religiösen Ansichten, welche ihnen gebieten, einen eigenen Friedhof zu beschaffen, theils auf ein Gesetz vom 23. Prairial XII (12. Juni 1804), kraft dessen jeder sich auf seinem Eigenthum begraben lassen dürfe, vorausgesetzt daß dasselbe in Vorgeschriebener Entsernung von der Stadt liegt. Ferner behaupteten sie, es gehe aus § 58 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 hervor, daß dem jüd. Geweindevorstande obliege, Begräbniß Plätze zu beschaffen und zu unterhalten, keinesfalls habe er aber Befugniß oder Recht, einzelne Gräber auf dem nichtjüdischen Friedhofe zu kaufen und die Ausgabe dafür auf das Gemeindebudget zu bringen. (Schluß folgt.) Kempen (Posen). Nekrolog. (Or.-Cor.) R. Simcha Reh fisch, geboren zu Rawicz im Anfänge dieses Jahrhunderts (1802?), gestorben den 9. April dieses Jahres, gehörte zu Len großartig beanlagten Geistern, die ohne Anleitung und ohne Lehrer durch eigene Kraft und Anstrengung es auf dem Wissensgebiete, dem sie ihre Aufmerksamkeit zugewendet, zu staunenerregender Vollkommenheit gebracht. Der Verblichene, obwohl in der Nähe Posen's und Lissa's geboren, hat nie die Schulen der beiden hervorragendsten Talmudlehrer ihrer Zeit, R. Akiba Eger's oder R. Jacob Lissa's, besucht, wohl aber schon als ganz junger Mann einen halachischen Briefwechsel mit R. Akiba Eger geführt. (Vgl. Resp. Akiba Eger Nr. 207—209.) Etwa 20 Jahre alt, kam er nach Kempen, woselbst damals sehr hervorragende Talmudgelehrte lebten, Rabbi Israel Jona Landau, Verfasser des 7112121 jirft und dessen Sohn und Nachfolger, Verfasser des pütt u. A., und alte, im Studium des Talmud ergraute Männer bewunderten den kaum bärtigen Jüngling wegen seines erstaunlichen Scharfsinnes und der Fülle seines Wissens. Er begann schon damals eine Talmudschule zu leiten und schaarenweise kamen Bachurim, um seinen scharfsinnigen und geistvollen Auslegungen des Talmud zu lauschen. Nach dem Tode des Nabb. I. S. Landau, Verfasser des Mischkan Schilo, ward er zum Rabbinatsverweser ernannt, und gern und willig ordneten sich seine älteren Collegen ihm als dem Gelehrteren unter. In jener Zeit verfaßte er ein, nach den Approbationen zu demselben zu schließen, großartiges Werk ]31T)2 mir (Rabbi Mose Sofer schreibt darüber: 21 12121 211 *’3 mm mm .wb&rb ir m pmn 17HX'P2 crnrn miau 1311 ^3), das jedoch bei einer Feuersbrunst, die in seinem Hause ausbrach, ein Raub der Flammen wurde. Mit Wehmuth gedachte er stets dieses seines Erstlingswerkes. Nicht lange jedoch erfreute er sich der Ruhe; da kam als wandernder Rabbi M a l b i m nach Kempen und begeisterte das Volk durch seine Deraschoth. Er mußte zwar bald Kempen verlassen, wurde jedoch nach einigen Jahren als Rabbiner ausgenommen. Die tiefen Kränkungen und Unbilden, die Rabbi Simcha in jener Zeit zu erleiden hatte, mögen hier unerwähnt bleiben; der gebildetere und besser gesinnte Theil der Gemeinde blieb ihm stets treu. Nach dem Abgänge Malbim's wurde er wieder Rabbinatsverweser, was er bis wenige Jahre vor seinem Tode blieb. Rabbi Simcha Rehfisch gehörte seiner Richtung nach ganz der alten Schule an; er hatte für die Anforderungen unserer Zeit kein Verständnis, und hieraus kann ihm durchaus kein Vorwurf gemacht werden. Für Rabbiner, die ftudirt hatten, hegte er durchaus keine Sympathieen; er mißtraute auch den Orthodoxesten, weil er eben von der richtigen Voraussetzung ausging, daß ein Rabbiner, so bald er ftudirt, nicht seinen Standpunkt, den er für den einzig richtigen hielt, einnehmen könne. (Merkwürdig und von großem Scharfblick zeugend ist eine Aeußerung, die er dem Schreiber dieser Zeilen gegenüber einmal gethan. Als einmal davon gesprochen wurde, daß das Josippon nicht von Joseph b. Gorjon sein könne, da sagte er, daß man sich von solchen Forschungen fern halten inüsse, „denn", fügte er hinzu, „mit Josippon fängt man an und mit 1102 min läßt man aus.") Nichtsdestoweniger kam er auch denen, die sich wider seinen Willen dem Studium gewidmet, freundlich entgegen, und soll er sogar Rabbinern, die ftudirt, 1X111 7111711 erlheilt haben. Als Mensch stand der Verblichene rein und makellos da; er war milde, menschenfreundlich, nachsichtig, versöhnlich (was sich besonders in seinem Verhalten Malbim gegenüber zeigte) und wohlthätig, mehr als seine Vermögensverhältnisse es gestatteten. Als Rabbiner gehörte er durchaus nicht zu den „Erschwerern", er „schonte das Geld der Israeliten", und sein „es schadet nicht" als stete Antwort auf nixtp W in Kempen sprichwörtlich geworden. Gedruckt sind von Rabbi Simcha Rehfisch nur zwei Vorträge (der eine halachisch uub agadisch 61 Seiten, der andere nur agadisch 17 Seiten), beide aus dem Jahre 1839. In der letzten Zeit war er damit beschäftigt, ein großes (100 Bogen starkes) Responsenwerk (in dem besonders wichtige Zeitfragen, z. B. über piM aus Amerika, behandelt werden) zu ediren. Die ersten Bogen sind bereits gedruckt, doch das Werk als Ganzes zu sehen, ward ihm nicht vergönnt; am 26. Nissan wurde er in ein besseres Jenseits abberufen Tiefe Trauer'erfüllte die ganze Stadt, als sich die Schreckens-, künde verbreitete; man war sich wohl bewußt, was man an Rabbi Simcha Rehfisch verloren. Schaarenweise strömten aus Nah und Fern Verehrer des Verblichenen herbei, um ihm das letzte Geleit zu geben; aus Polen allein kamen etwa 500 Mann. Malbim war aus Königsberg telegraphisch berufen und hielt auf dem Friedhofe einen 1*/, Stunde dauernden Vortrag. Nach ihm hielt Herr Rabbiner Bach aus Schildberg eine eben so tief empfundene, wie ergreifende Leichen-