Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 21. (24.5.1877)
- Date
- 1877-05-24
- Page
- Seite 163 (sequence 3)
- Language
- German
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/ — 163 — oft in herzzerreißender Weise durch die jüd. Blätter geht — erweist sich, je öfter er erlassen wird, immer mehr als unlohnend und im besten Falle nicht als ausreichend. Wen trifft die Schuld? Zunächst den betr. Beamten selbst, dann aber auch die Gemeinde, der er seine beste Kraft geopfert. In den wenigsten Gemeinden sind die Pensionsverhältniffe der Beamten wohlgeordnet. Woher sollen kleinere Gemeinden, auch dazu noch das Geld hernehmen? In erster Reihe ist es sonach die Pflicht des Beamten selbst, an den Fall seiner Dienstunfähigkeit, sowie an die Fürsorge für seine etwa hilflos zurückbleibende Familie frühzeitig nicht blos zu denken, sondern vorsorgend auch etwas zu thun. Da bieten sich (außer den Lebensversicherungsgesellschaften) in Deutschland mehrere jüd. Lehrerunterstützungsvereine dar — so der für die jüd. Lehrer in Westfalen und Rhein-- provinz, ferner der in Hannover, — aber sie alle überragt die „Achawa", deren Unterstützungsgebiet sich nicht auf einzelne Provinzen, sondern über ganz Deutschland erstreckt, die nicht blos ein Unterftützungsverein für jüd. Lehrer, (deren Wittwen und Waisen) ist, sondern auch für Rabbiner (und deren zurückbleibende Familien) in gleicher Weise sorgt. Dieser trotz seines kurzen (12jährigen) Bestehens schon sehr segensreich wirkende Verein, dessen Verwaltungsvorstand in Frankfurt a. M. seinen Sitz hat, (sein erster Vorsitzender ist Herr Adolf Tebl6e) scheint in Norddeutschland noch gar nicht recht bekannt zu sein, sonst müßten Lehrer und Rabbiner aus diesen Gegenden ihm in viel größerer Zahl als Mitglieder Zuströmen, auch müßte er sich seitens der Gemeinden — sowie einzelner wohlhabender Gemeindemitglieder — eines größeren Interesses durch Zuwendung von Jahresbeiträgen oder Spenden bei freudigen unv traurigen Gelegenheiten erfreuen, wie dies aus süddeutschen Gemeinden in ziemlich reichlicher Weise bereits der Fall ist. (Durch einen jährlichen Beitrag von nur 6 Mark kann man die Ehrenmitgliedschaft erwerben.) Für Lehrer und Rabbiner, die als active Mitglieder dem Vereine beizutreten beabsichtigen — was wir dringend anempfehlen — lassen wir die betreffenden §§ aus dem Statut hier folgen: 88 4 u. 5. Zur Erwerbung der activen Mitgliedschaft ist jeder in einer Gemeinde oder an einer öffentlichen Schule nach den betreffenden Landes- oder Gemeindebestimmungen angestellte israelitische Lehrer, der das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, berechtigt. Gleiche Berechtigungen haben die im Amte stehenden Rabbiner. — Anmeldungen gehen an den ersten Vorsitzenden. §8 7 u. 8- Der jährliche Beitrag ist 6 Mark. — Das Einkaufsgeld eines activen Mitgliedes beträgt bis zum zurückgelegten 25. Jahre 15 Mark, bis zum zurückgelegten 30. Jahre 30 Mark, (u. s. w. in 5jähr. Stufen.) 8 9. Anspruch auf Unterstützung haben die durch Altersschwäche oder Krankheit dienstunfähig gewordenen Mitglieder, so lange das dienstliche Einkommen ganz oder theilweise aufhört, und sie kein anderes entsprechendendes Einkommen haben; ferner die Wittwen und Waisen verstorbener Mitglieder, erstere so lange sie im Wittwenstand rc., letztere in der Regel bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. X. Frankfurt a/M , 12. Mai. (Or.-Corr.) Der Streit, der zwischen den Rabbinen Hirsch Hierselbst und S. B. B a mb e r g e r in Würzburg ausgebrochen und zunächst in einem „Offenen Brief an Herrn Rabb. Bamberger von S. R. Hirsch" zum Ausdruck gekommen ist, (vgl. Nr. 16 und 17) hat, wie vorauszusehen war, größere Dimensionen angenommen. Ich weiß nicht, ob sie auf den Inhalt der Hirsch'schen Streitschrift und der bis jetzt erschienenen Entgegnungen näher eingehen wollen. Sie scheuen vielleicht gar, von Hirsch in das Lager „der Gegner des gesetzestreuen Judenthums" verwiesen zu werden, wo man „sich vergnügt darüber die Hände reibt, daß nun auch unter den Orthodoxen, oder wie man uns schilt, den Hyperorthodoxen selbst der Hader losgebrochen wäre? Wie dem sei, eine Notiz über das bisher Erschienene werden Sie Ihren Lesern nicht vorenthalten können, denn die Sache scheint doch ein allgemeines Jntereffe zu bieten. Es sind also bis jetzt drei Broschürchen gegen Hirsch erschienen; 1) Offene Antwort des Distr.-Rabb. S. B. Bamberger auf den an ihn gerichteten offenen Brief u. s. w. 2) Offene Antwort auf den offenen Brief rc. rc. von 3E. 3) Betrachtungen einer Mücke. Entgegnung auf den offenen Brief rc. rc. — No. 2 und 3 sind einige Tage früher erschienen als Nr. 1. Was die „Mücke" betrifft, so bezieht sich der seltsame Titel darauf, daß Hirsch in einem „Avis au Lecteur“ sich allen Einspruch von „Namenlosen oder Namenlarven" verbeten, solche von vornherein für nichtig erklärt hat und namenlose Mücken sich ruhig tummeln lassen will." Mit gutem Recht bemerkt die „Mücke" dagegen, daß Hirsch's Wortführer auch insgesammt unter „Namenlarven" geschrieben haben und noch schreiben. Doch dies ist Nebensache, und auf den Hauptinhalt jener Broschüren kann hier nicht eingegangen werden. Also nur soviel, daß Rabb. Bamberger sehr ruhig und sachgemäß geantwortet, Hirsch's Angriffe gründlich widerlegt und nur zuweilen mit Entrüstung und ganz feiner Ironie*) zurückgewiesen hat. No. 3 steht auf ganz orthodoxem Standpunkte, widerlegt aber schneidiger als Bamberger. Auch No. 2 will von einem Manne geschrieben sein, der sich für seine Person an den alten Ritus hält, den Reformen abhold ist, doch schimmert mitunter eine andere Gesinnung durch. Diese Broschüre ist sehr scharf gehalten, gießt etwas ätzende Lauge aus, aber sie, wie Nr. 2, bekunden genaue Kenntniß der in Betracht kommenden Fragen und Vertrautheit mit der rabbinischen Litteratur, der alten wie der neuesten. Und bis jetzt hat doch in der That die Sachkunde, das Lamdonus, allein für competent gegolten in Fragen, wie die vorliegende mitzusprechen, nicht etwa die „gute Gesinnung", d. h. was jedem beliebt dafür gelten zu lassen. Ganz einmüthig treten daher auch die drei Schriften gegen die Unfehlbarkeitsgelüste Hirsch's auf, jede in ihrer Weise, aber der Sache nach hierin übereinstimmend. Die „Mücke" wendet sich am Schluffe auch noch mit einigen Zeilen gegen vr. Lehmann und weißt nach, wie der „Israelit" neuerdings ganz verkehrter Weise eine des Chaoham Zewi herbeigezogen hat, da aus derselben nicht im mindesten das folgt, was der „Jsr." zu Gunsten der Austrittspflicht folgern will. Hierzu erlaube ich mir eine Bemerkung. Aus dem Chaoham Zowi-Gutachten wäre auch zuviel bewiesen, viel zu viel! da müßte man sich von jedem Individuum im Gemeindeverbande trennen, welches r ab bin is che Verbote, von schriftmäßigen zu schweigen, Übertritt. Man dürfte in keiner Gemeinde verbleiben, in der z. B. Leute zur Thora gerufen werden, welche notorisch sich solche Uebertretung zu Schulden kommen lassen; wo bleiben aber dann die Religio ns gesellschaften der Herren Hirsch und Lehmann? Düsseldorf im Mai. Die israel. Friedhofsfrage, welche hier seit mehr als Jahresfrist manche Aufregung herbeigeführt hat, ist nun zur Befriedigung aller Theile gelöst. Sie bietet ein mehr als locales Interesse; sie hat, da ganz ähnlich liegende Verhältnisse überall nicht nur eintreten können, sondern in sehr vielen größerenStädten in absehbarer Zeit eintreten müffen, geradezu prinzipielle Bedeutung. In diesem Sinne ist sie in einem besonderen Heftchen: „Die Kön. Staatsregierung und die Frage der confessionellen Friedhöfe, von Ad. K o h u t (Chef.-Red. der Düff. Ztg.)" behandelt. Wir werden an der Hand derselben, besonders insofern sie aktenmäßig referirt, über die Angelegenheit berichten. Am 1. Januar v. I. wurde der alte jüd. Friedhof aus Sanitäts - und baupolizeilichen Gründe n geschloffen. Die Stadtverwaltung hatte den Juden Mitbenutzung des allgemeinen städtischen Friedhofes angeboten, der jüd. Gemeindevorstand hatte dies acceptirt. Dagegen remonstrirte nun ein *) So gleich vorn, wo er sagt, er habe geschwankt, ob er überhaupt, antworten solle, weil das Verbot, Jemand öffentlich zu beschämen, ihm dabei entgegentrete. er j*