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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-01-30 · N° 5. (30.1.1878) · p. Seite 36

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 5. (30.1.1878)
Date
1878-01-30
Page
Seite 36 (sequence 4)
Language
German
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— 36 — stehen, ob eine pD diese Bahn werde befahren dürfen. So weit mir bekannt, ist übrigens schon zu Zeiten des Rabbi Akiba Eger s. A. in Posen ein solcher Fall vorgekommen, den er nicht zu inhibiren vermochte. Von einem pDä unseres Oberrabbiners kann meiner Meinung nach, unter vorliegenden Umständen nicht die Rede sein, daher auch das "12XW D3n wohl nicht anwendbar ist; — es würde übrigens sehr weit führen, wenn dieser Grundsatz überall zur Geltung gebracht und ein Gelehrter verhindert werden sollte, auf Befragen seine Ansicht auszusprechen. Denken wir uns den Fall auf 22,"l (?) angewandt; was würden unsere Orthodoxen dazu sagen, wenn ein, in ihrem Sinne minder frommer aber doch recht ehrlicher und guter 'T1,T ein Urtheil fällen würde, was ihnen nicht genehm wäre? K. Aus Württemberg, im Januar. (Or.-Corr.) Nicht selten wurde Einsender dieser Zeilen, wenn er außerhalb der schwarz-rothen Grenzpfähle die jüdischen Verhältnisse Württembergs zu besprechen — zu beklagen und zu vertheidigen — Veranlassung hatte, auch darüber inlerpellirt, ob in Württemberg der jüdische Religionsunterricht auch außerhalb der jüdischen Volksschule als ein obligatorischer Unterrichtsgegenstand angesehen und demgemäß in den Lehrplan der höheren Schulen eingeordnet sei. Es müßte doch — so pflegte man zu calculiren — in einem Lande, das seit (50 — Gesetz vom 25. April 1828. Red.) Jahren die „kirchlichen" Verhältnisse auch seiner jüdischen Bürger so stritt geordnet habe, das in liberaler Weise zu den Kosten der israel. Kirche seinen Zuschuß gebe und eine mit nicht geringen Machtbefugnissen ausgerüstete israel. Oberkirchenbehörde besitze, nicht allzuschwer sein, diese Frage einer dem Grundsätze der Gleichberechtigung entsprechenden Lösung entgegenzuführen. Wenn es dabei an Ausfällen gegen besagte Behörde nicht fehlte, so konnte zu ihrem Gunsten angeführt werden, daß in der Zeit, dg^die Unterrichtsfrage vielleicht am meisten Aussicht auf eine günstige Lösung gehabt hätte, dieselbe gar nicht auf der Tagesordnung stand. Es sind höchstens 10—12 Jahre, daß in Stuttgart — und höchstens 6 Jahre, daß in Ulm und Heilbronn die höheren Lehranstalten von einem erheblichen Procentsatz jüdischer Schüler besucht sind. In Stuttgart war zu Beginn der 70er Jabre die Sachlage eine Anregung dieser Frage insofern besonders günstig, als damals neben dem Rabbiner noch ein Rabbinatsgehülfe angestellt war, der eine beliebige Anzahl von Wochenstunden auf den Religionsunterricht in den drei höheren Lehranstalten zu verwenden in der Lage war. In der Thal war damals die Sache angeregt — aber der damalige Rabbiner in Stuttgart schien sich sehr wenig davon zu versprechen — und er wußte, warum?;— Seit einem Jahre etwa ist die Frage von der sehr rührigen Gemeindeverwaltung Ulm vor die Behörden gebracht. Ein Petitum in diesem Sinne wurde den Rectorate» der beiden höheren Schulen und zugleich der israel. Oberkirchenbehörve eingereicht, von dieser „mit der Bitte um Erwägung und thunlichste Berücksichtigung" der Cultministerial Abtheilung für Gelehrten- und Realschulen übergeben. Nach eingeholtem Berichte der beiden Rectorate in Ulm suchte die Cultminifte- Lial-Abtheilung in ihrer Rückäußerung die in Ulm zu Tage Hetretenen Mißstände bezüglich des jüdi schen Religionsunterrichts auf andere Gründe zurückzuführen (— die übrigens nicht zutreffend sind —) und stellte schließlich den Grundsatz auf: „einen nicht wissenschaftlich gebitdeten Fachlehrer für Religion in das Lehrercollegrum der betr. Anstalten nicht zulassen zu können." — (Ulm ist nicht Sitz eines Rabbinats.) Auf die weitere Bitte der Ulmer Gemein beverwaltung, die. Oberkirchenbehörde möchte eine positive Ministerialentscheidung provociren, ob ein von der Ulmer Gemeinde etwa präsentirter wissenschaftlich gebildeter Lehrer zugelassen würde, erwiderte die Cult-Ministerial-Abtheilung: „daß sie, sobald «in wissenschaftlich gebildeter Religionslehrer in Ulm angestellt sein würde, die Rectorate der betr. Anstalten zu weiterer Aeußerung-darüber auffordern werde, inwieweit sie unter den dann eintretenden Verhältnissen zu einer geordneten Abhaltung des israel. Religionsunterrichts beitragen können, um sodann bezüglich der Stellung des betreffenden Religionslehrers geeignete Verfügung zu treffen." — Das heißt doch wohl principiis obsta! Die Oberkirchenbehörde will erst dann in weitere Verhandlungen mit dem Cult-Ministerium treten, wenn die Ulmer Gemeindererwaltung sich darüber erklärt lmben wird, ob und in welcher Weise sie für Anstellung eines wissenschaftlich gebildeten Religionslehrers Sorge zu trage» gedenke. Um einen wissenschaftlich gebildeten Religionslehrer präsentiren zu könneu, müßte ein Rabbiner in Ulm angestellt, d. h. eines der benachbarten Rabbinate nach Ulm verlegt werden, woraus der dortigen Gemeinde nicht unbedeutende Kosten erwachsen würben. Die Gemeinde Ulm würde sich auch gerne dazu verstehen, diese Kosten noch auf ihr nicht geringes Budget zu nehmen, wenn sie nur die Sicherheit hätte, daß dann die Religions-Unterrichtsfrage ihren Wünschen entsprechend gelöst würde; aber auf die völlig nichtssagende Ministerialentscheidung hin die Creirung eines Rabbinates in Ulm zu erbitten, das kann man doch der Gemeinde nicht zumuthen! — Die beiden Gemeinden Stuttgart und Heilbronn, welche ihre Rabbinen, also wissenschaftlich gebildete Religionslehrer zu präsentiren in der Lage sind, könnten sich ein Verdienst um die israel. Kirche Württembergs erwerben, wenn sie eine Lösung der Prinzipienfrage herbeiführen wollten. Ob sie zu unseren Gunsten ausfallen würde, das scheint dem Einsender noch sehr fraglich; aber man wüßte wenigstens, was man von der vielgerühmten Bereitwilligkeit der württembergiichen Regierung, die „isr. Kirche" in allen Dingen zu fördern, zu erwarten hätte. Frankreich. Paris. (Bericht der All. Jsr. Upiv. für Decemb. Schluß.) Aus Rumänien stellt der Bericht aus triftigen Gründen für die Zukunft das zusammen, was die Israeliten während des Krieges gethan und gerüstet haben. Es heißt da, „die Zahl der israelit. Soldaten in der rumänischen Armee ist sehr bedeutend; viele haben militärische Auszeichnungen, einige sogar die höchste nationale Decoration, den Orden des rumänischen Sterns, erhalten." Es wird der Lieutenant Brosiner namhaft gemacht; es ist jedoch erforderlich, Genaueres zusammenstellen zu lassen, nach Ziffern und Namen. Man hat das 1870—71 auch in Deutschland für nöthig erachtet und selbst in Frankreich verfehlt man nicht, alles Derartige zu reglstrtren. Weiter folgen Verzeichnisse der Spenden von Israeliten an Geld, Naturalien rc. für Ambulanzen rc. rc., und dies ist mit genauer Hinweisung auf die jedesmaligen Anzeigen im offiziellen Journal zusammengestellt. Eine fernere Mittheilung betrifft den nichtswürdigen Prozeß gegen Cimara in Daraba,ty. Bei der Offenkundigkeit der Greuelthaten, welche am Hellen Tage vollfüyrt sind, ist schon das lange Hinschleppen des Unheils charakteristisch genug für die Rechts-(?) Zustände in Rumänien. Am 14. Juni ist ein Verhaflsbefeht gegen Frau Cunara erlassen, auch sind bis jetzt alle Beschlüsse der Gerichte gegen die E,»Wendungen der Cimara ausgefallen. Die Entscheidung des Appellhofes war dadurch verzögert, daß es zweunal nicht möglich gewesen, die zur Gültigkeit eines Beschlusses gesetzlich erforderliche Anwesenheit der 5 Slimmen-Majorität von 9 zu erreichen; man konnte die Richter nur schwer zusammenbringen. Die Jury sitzt 4 Mal jährlich je 20 Tage. Der Prozeß sollte vor dw Jury von Dorohoi kommen; alle Welt kennt hier die Schandthaten der Frau Cimara, und ihre Verurtheilung wäre gewiß. H. Cimara hat jedoch beim Appellhof von Bukarest beantragt, den Prozeß e»ner anderen Jury zu übertragen. Auch hat Hr. Cimara eine Verhandlung vorgebracht, nach welcher der von seiner Familie mit Darabany geschlossene Vertrag von 1835, auf Grund dessen die Juden oder

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