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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-01-30 · N° 5. (30.1.1878) · p. Seite 35

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 5. (30.1.1878)
Date
1878-01-30
Page
Seite 35 (sequence 3)
Language
German
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p — 35 Heere nach den Zusammenstellungen des königl. statistischen Bureau's zu betrachten. Der preußische Staat zählte am 1. December 1875 unter seinen 25.742,404 Bewohnern 254,087 reichsangehörige active Mili'ärpersonen. Darunter waren in einer Gesammtzahl von 9484 Offizieren 8594 evangelisch (einschl. altluther.), 880 römisch-katholisch (emschl. Altkatholiken,) kein einziger mosaischen Glaubens und 20 von sonstigem (meist christlichem) und unbekanntem Bekenntniß; in einer Gesammtzahl von 241,802 Unteroffizieren und Mannschaften evangelisch 164,982, römisch-katholisch 75,286, mosaisch 1305 und sonstigen Bekenntnisses 229. Die Kategorien der Militärärzte und Militärbeamten übergehen wir. Nach sicherer Schätzung bekannten sich in Preußen am 1. December 1875 zur evangelischen Confesston 16,712,700 Personen, zum röinisch-katholischen 8,625,810, zum mosaischen Glauben 339,790 und die übrigen Confessionen zählten 64,074 Anhänger. Werden diese Angaben mit denen der obigen Uebersicht verglichen und darauf nach verschiedenen statistischen Gesichtspunkten rectificirt, so ergiebt sich, daß überhaupt von preußischen Militärs evangelisch waren 179,680 oder auf 10,000 der Bevölkerung gerechnet 107,51; römischkatholisch 80,309 oder 93,10; jüdisch 1359 oder 39,97, und sonstigen Bekenntnissen angehörig 206 oder 32,15. Frankfurt a. M., 18. Januar. (Or.-Cor.) Denjenigen, der mit der hiesigen Religionsgesellschaft in näherer Verbindung steht, ist cs nicht unbekannt, daß das Streben ihrer Leiter mehr auf die Zunahme ihrer Partei gerichtet ist, als auf die Verbreitung wahrer unverfälschter Religiosität in Geist und Leben. Ein offenes unverkennbares Zeichen ihres Treibens sind die Hindernisse, welche diese Leiter dem Gemeindevorstand bei der Anstellung eines gut besoldeten zweiten Rabbiners in den Weg legen. Sobald ihnen durch ihre Affiliirten angezeigt wird, daß ein tüchtiger Talmudist diese Stelle anzunehmen gewillt sei, so setzen sie ihre ganze Maschinerie mit Hochdruck in Bewegung, um denselben von der Annahme abzuhalten. Mögen nun Hunderte von Gemeindemitgliedern ihr Fleisch von nicht beaufsichtigten Scharnen beziehen, die Männer 2"2 und noch andere rituelle Unzuträglichkeiten vorhanden sein, alles dies schadet in ihren Augen dem Judenthum nicht so viel, als wenn, wie sie befürchten, durch die Wiederherstellung der alten rituellen Institutionen und Verrichtungen ihre „Gesellschaft" nicht zunehmen werde. — Die Stellung eines zweiten Rabbiners ist aber auch keine untergeordnete, wie dem Bewerber von ihnen vorgespiegelt wird, und seine Functionen sind nicht herabwurdigend; sie sind vielmehr so, wie die eines jeden orthodoxen Rrbbiners von jeher waren und allüberall noch sind. Nur derjenige Rabbiner, welcher — wie leider so viele — sein ganzes Judenthum auf synagogale Reformen und Predigt beschränkt, nur der findet hier keinen Wirkungskreis mehr; denn nur die zweite Synagoge, die von den Reformflüchtigen besucht wird, soll dem zweiten Rabbiner zum Rabbinatssitz angewiesen werden, und hier kann er auch, wenn die Besucher es wünschen, predigen. Aber auch noch ein anderer Wirkungskreis steht ihm in Aussicht, wenn er den Religionsunterricht an die jüdischen Schüler der christlichen Schulen ertheilen will. Ist es doch Rabbiner Hirsch selbst, der in Wort und Schrift den Cultus dem jüdischen Ritus nachsetzte und, wie der sel. Frankel, das Judenthum eine Religion der That nennt, und heute werden von ihm und seinen Nachtretern der Vollführung dieses Prinzips alle möglichen Hindernisse in den Weg gelegt und wahrlich nicht ad. majorem gloriam religionis. Eine solche Orthodoxie ist aber im Judenthum wie eine Giftpflanze unter Nahrungsmitteln. R. Hambnrg, 23. Januar. (Or.-Corr.) Wenngleich eine Correipondenz aus Altona meinen Bericht, die Beschneidung betreffend, als auf einem Jrrlhume beruhend bezeichnet, so hin ich dagegen zu constatiren im Stande, daß alles von mir in dieser Angelegenheit Mitgetheilte genau der Wahrheit entspricht (wie ich mich denn überhaupt stets in Acht nehme, etwas zu berichten, von dessen Wahrheit ich mich nicht überzeugt hätte.) Nur in Bezug auf die Eigenschaft des Mohel's hatte ich mich insofern geirrt, als derselbe nicht das Amt eines Rabbinats-Afsessors bekleidet, im Uebrigen aber gewiß den Ansprüchen Genüge leistet, welche man an einen solchen zu stellen berechtigt ist. Er war zur Zeit einer der beiden Bachurim, welche mit dem Oberrabbiner Ettlinger s. A. nach Altona kamen, als dieser seine Stelle als Oberrabbiner daselbst antrat, daher ein Mann von Jahren, und selbst den Ultra-Orthodoxen wird es zu ihrem Bedauern nicht gelingen, seinem Rufe auch nur den kleinsten Makel anzuheften. Unserem Oberrabbiner, welcher, wie er versichert, übrigens den Verhandlungen darüber gänzlich fern steht, erzählt man nach, er habe sich geäußert: (ich glaube es war der m2 gerade am 71222 mtPl?): „Rabbi Sch m. hat a n ge b i ss e n." Die von mir s. Z. daran geknüpfte Bemerkung über die Verschiedenheit der Entscheidungen religiöser Fragen beschränkt sich indessen nicht hierauf allein, sie kommt auch bei anderen Fragen vor, wie z. B. in Bezug auf den Wein, ob er als koscher zu bezeichnen oder nicht, den Esrog, ob er als 22"1'12 zu betrachten oder nicht, und gibt namentlich den s. g. Aufgeklärten häufig Stoff zu Erörterungen, welche im Interesse der Sache besser unterblieben. Einen Beweis für diese Behauptung liefert auch die Begräbnißplatz-Frage, worüber Ihnen von anderer Seite zwar kurz, indessen auch höchst unklar und ungenau berichtet worden. Die Sache verhält sich vielmehr so: Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen dem Senate und dem Vorstande der deutsch-israelitischen Gemeinde, war man endlich, vorbehaltlich der Genehmigung der Bürgerschaft, dahin-übereingekommen: die Gemeinde erwirbt zur Beerdigung ihrer Tobten einen beliebig großen Theil des vom Staate s. Z. zu einem Leichenfelde angekauften Platzes, (etwa 1*/,"Meilen von der Stadt entfernt) und zahlt M. 6000 für jeden Hektar Landes, den Flächcnraum für 3000 Leichen, etwa 27a Mal so viel als dem Staate die betreffende Fläche kostete, und trägt obendrein die Kosten der Parzellirung u. s. w. Es steht der Gemeinde frei, den Platz durch eine Mauer vollständig abzuschließen und ist nur der Vorbehalt daran geknüpft, daß, falls der Staat dieses Platzes dringend bedürfen sollte, er durch Beschluß von Rath und Bürgerschaft berechtigt sein solle, anderweitig darüber zu verfügen. Dieser Fall wird nach Lage des Ortes niemals eintreten; auch ist durch obigen Vorbehalt dem Staate nicht das Recht eingeräumt, in dringenden Fällen die Gräber zu öffnen und die Leichen zu entfernen, sondern höchstens etwa eine Eisenbahn darüber zu führen. Der Präses des Gemeinde-Vorstandes sprach, nachdem die Uebereinkunft zu Stande gekommen war, auch mit dem Oberrabbiner darüber, vor deffen Forum die Angelegenheit nicht gehört, da nur die cultuellen, vom Synagogen-Verbands-Vorstande verwalteten Anstalten ihm unterstellt sind, nicht aber das Begräbnißwesen, welches Sache der Gemeinde und ihres Vorstandes ist. Der Oberrabbiner hegte den Wunsch, die Gemeinde möge einen Platz vollständig eigenthümlich erwerben, (was auch vom Gemeinde-Vorstände sehnlichst gewünscht worden, aber nicht zu erlangen war), was im Grunde auch so ztemlich auf dasselbe hinauslaufen würde, da auch in dem Falle Rath und Bürgerschaft berechtigt wären, den Platz zu expropriiren. Im Uebrigen aber drückte der Oberrabbiner sich sehr reservirt aus und veranlaßte dadurch den Präses des Gemeinde-Vorstandes, in Gemeinschaft mit dem Secretair nach Berlin zu reisen, um die Ansicht des Dr. Hildesheimer zu hören. Dr. H. soll sich mit den Bedingungen der Uebereinkunft unter den vorliegenden Umständen vollständig befriedigt erklärt, einen gar zu entfernten Platz im Interesse des religiösen Pietätsgefühls der Ueberlebenden als nicht wünschenswerth bezeichnet und auf das Bedenken des Gemeinde-Vorstehers, wegen einer in späten Jahren etwa möglichen Verwendung des Platzes zur Ueberführung einer Bahn geäußert haben, dann würde höchstens die Frage ent»

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