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Sabbath-Blatt · 1842-08-06 · 6 (6.8.1842) · p. Seite 23

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Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1842
Issue
6 (6.8.1842)
Date
1842-08-06
Page
Seite 23 (sequence 3)
Language
German
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23 Monatlicher Rückblick aut die letften, wirhiigtten Ereignisse. Nur mit Lew schmerzlichsten Gefühle können wir uns diesem Rückblicke auf die letzten Ereignisse hingeben. — Zuerst tritt uns hier der bekannte Streit über das Hamburger Gebetbuch entgegen. Die Direction des Tempelvereins in Hamburg hatte eine neue Aussage des für den Tempel im Jahre 1819 zuerst erschienenen Gebetbuches besorgt, welches von den gewöhnlichen Israelitischen Gebetbüchern in manchen Stücken abweicht, indem es natürlich nach den Grundsätzen eingerichtet ist, zu welchen der neue Israelitische Tempel in Hamburg sich bekennt. Damals, als die erste Auflage erschien, hatte Las Hamburger Rabbinat ein Verbot wider Lies Gebetbuch ergehen lassen. Dies öffentliche Verbot zu erneuern, in den drei Haupt« synagogen Hamburgs publiciren zu lassen, auch andern Gemeinden zuzuschicken, hielt derChacham Isaak Vernays in Hamburg, durch das Erscheinen dieser neuen Auflage, sich veranlaßt. Die Direction des Tempels wies diese von dem »Chacham" ausgegangene Erklärung öffentlich zurück und forderte zugleich von einer Reihe Jüdischer Theologen Gutachten über das Gebetbuch ein, zu dem Zwecke, wie es scheint, um diese Gutachten dem des Chacham entgegenstellen zu können. Diese Gutachten und Urtheile wurden im »Orient", in der »allgemeinen Zeitung des Ju- -denthums", oder auch in besondern Schriften, wie die der Rabbiner Geiger (»der Hamburger Tempelstreit, eine Zeitfrage" Breslau, bei Leuckavt) und Holdheim (»über Las Gebetbuch nach dem Gebrauche des neuen Israelit. Tempelvereins zu Hamburg", Hamburg, bei Verendsohn) der Öffentlichkeit übergeben. Unter diesen Itrtheilen liegen, nach den entgegengesetzten Richtungen hin, am weitesten auseinander: das von Geiger und dem Rabbiner Frankel (im Orient) bekannt gemachte. Während der erster- (der zugleich in gewohnter, geistreicher Weise auf die von Vernays früher in Schriften geäußerten Ansichten eingehet) behauptet, der Hamburger Tempel-Verein hätte, consequentermaßen, in den im Gebetbuche durchgeführten Veränderungen, noch viel weiter gehen müssen, erklärt sich Frankel mit demselben, vom Jftaelitisch-religiösen Standpunkte aus, keinesweges einverstanden. Auch die Prediger am Hamburger Tempel haben sich voranlaßt gesehen, über den Gegenstand des Streites sich öfferrtlich auszusprechen, und zwar erschien in dieser Beziehung von Salomon: »Das neue Gebetbuch und seine Verketzerung, eins Schrift für das Volk," und eine, auf Verlangen dem Druck übergebene, Predigt: »Es ist gefährlich, einer Gesammtheil die Religiosität abzusprechen"; von Frankfurter: »Stillstand und Fortschritt, zur Würdigung der Parteien im heutigen Judenthum." Außerdem hat aber Salomon, durch Frankels Äußerungen sich verletzt fühlend, an denselben ein ״Sendschreiben, in Betreff seines (im Orient) mitgetherlteu Gutachtens über das neue Gebetbuch der.Tempelgemeinde zu Hambürg" erlassen, auf welches Frankel wiederum geantwertet hat. Nimmt man dazu noch einige von anderer Seite erschienene Schriften, als: »Jude und Nichtjude, eine Erwiderung auf die Schriften der Dotteren Holdheim, Salomon und Frankfurter, von einem Urigenannten" (Amsterdam), worauf Holdh eim wieder geantwortet hat, und: »Festhalten am Gesetze, Fortschritt im Geiste, eine Stimme in Israels heutigen Wirren , von einem Gläubigen." (Hamburg) — so übersiehst man.tut* gefähr das Feld eines bisher noch nicht beendigten, wenn gleich seit dem unglücksvollen Brande von Hamburg einstweilen nur unter der Asche glimmenden, vielfach betrübenden Streites, durch welchen das freundliche Vernehmen ehrenwerther Männer gestört ward, die Persönlichkeiten nicht ganz geschont blieben und der Israelitischen Sache im Allgemeinen, vor den Augen des großen Publikums, mannigfach geschadet ward.׳ Es ist hier nicht der Ort, über den Gegenstand des Streites selbst uns auszusprechen. Referent gestehet offen, daß seine religiösen Ansichten von den Grundsätzen des Hamburger Tempels verschieden sind. Aber wohl von keinein Standpunkte aus ist das Verfahren des Chacham Verna ys zu billigen. Auch wenn es nothwendrg und hier Erfolg zu erwarten war, mußte derChacham, wenn er nicht zuvor, seit der langen Zeit seiner Anwesenheit in Hamburg, persönlich jedes Mittel der Liebe und Überzeugung versucht hatte, Anstand mH« men, einen Schritt zu thun, der nur den Frieden stören konnte. Aber welchen Erfolg, und welche Nothwendigkeit demnach, konnte dieser Schritt auch haben? Wo sollte derselbe eigentlich wirken? in Hamburg selbst? Aber wer dort mit den allgemeinen Grundsätzen des Tempels einverstanden ist (von denen es am Tage liegt, daß es nicht diejenigen sind, welche der Chacham vertritt), der wird sich durch Las Verbot des Gebetbuches nicht irre machen lassen; wiederum diejenigen, welche gegen den Tempel über- Haupt sind, und der Gemeinde des Chacham angehören, von denen ließ es sich wohl nicht fürchten, Laß sie, durch sine neue Auflage eines ihnen schon bekannten Gebetbuches, in ihren Grundsätzen würden wankend werden. Oder sollte die Erklärung des Chacham außerhalb Hamburgs ihre Wirkung haben? Aber wer wird sich in unserer Zeit durch den Machtspruch eines fremden, ihm unbekannten Rabbinen leiten lassen? Doch wohl nicht etwa Gemeinden, die im Begriffe ständen, den ganzen Gottesdienst des Hamburger Tempels einzuführen. Wo aber dies nicht der Fall, wo in den Synagogen, für die allgemeine An- Lacht, ein anderes Gebetbuch eingeführt ist, da ist jene Mirtheilung um so mehr überflüssig. Das Verfahren des Chacham konnte also in keinem Falle viel mehr als etwa persönliche Kränkung, Verstimmung der bei dem Tempel Betheiligten zur Folge haben, bekanntlich nicht Las rechte Mittel, um auf die Ilberzeugung zu wirken. Wir glauben

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