Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 2003
- Issue
- No. 74 (2003)
- Date
- 2003-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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(Fortseirung von Seite 8) Zur Vorbereitung der Durchführung des "Führerbefehls" trafen sich am 23. Oktober 1941 die örtlich zuständigen Referenten der Gestapo bei Adolf Eichmann, dem Leiter des Judenreferats im RSHA in Berlin. Am nächsten Tag erließ der Chef der Ordnungspolizei, Kurt Daluege, den Begleitbefehl für die Ordnungspolizei und am 31. Oktober gab das Judenreferat des Reichssicherheitshauptamtes die Deportationsrichtlinien zur "Evakuierung von 50.000 Juden aus dem Altreich einschließlich der Ostmark und dem Protektorat Böhmen und Mähren" den zuständigen Stellen bekannt. Die örtlichen Stapo(leit)stellen fassten sie für den lokalen Gebrauch zusammen und organisierten für ihren Zuständigkeitsbereich den gesamten Abtransport. Die lokale Schutzpolizei begleitete die Transporte bis nach Riga. Jeder Transportführer führte ca. 50.000 Reichsmark mit sich, die man vorher den Juden in Beträgen von fünfzig Reichsmark abgenommen hatte, und übergab sie am Zielort dem zuständigen Führer der Sicherheitspolizei. Nach dem Krieg wurde lange Zeit der Eindruck erweckt, als ob der Abtransport der Juden aus dem Reichsgebiet eine Art "Geheime Reichssache" gewesen sei. Aber schon in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts war in den Gerichtssälen völlig klar, dass es sich dabei um eine reine Verteidungsstrategie der Beschuldigten handelte. Im Gegenteil, die Deportation der deutschen Juden war ein in den Behörden weithin bekannter Vorgang, der die Verwaltungen umfangreich beschäftigte. Von den Arbeitsämtern, den Industriebetrieben, den Finanzämtern, den Wohlfahrtsbehörden bis hin zu den Gerichten wurde der Vorgang als ein normaler bürokratischer Akt behandelt. Die Banken erliessen genaue Richtlinien, wie mit den Anordnungen des Reichsfinanzministeriums umzugehen sei. Die NSDAP und ihre Organiationen, vornehmlich die NS- Volkswohlfahrt und private Auktionshäuser, versteigerten und verteilten das Eigentum der Deportierten, nachdem zunächst vornehmlich die Finanzämter und andere Behörden sich aus dem beweglichen Hab und Gut für ihre Zwecke bedient hatten. Anfängliche Unsicherheiten bei der Abwicklung des behördlichen Vermögensraubs wurden mit dem Erlaß der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz, derzufolge ein Jude beim "Verlassen des Reichsgebiets" nicht nur seine Staatsangehörigkeit, sondern auch sein Vermögen verlor, beseitigt. Die "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" und die noch bestehenden jüdischen Gemeinden, die unter der Kuratel der Gestapo standen, wurden gleichermaßen in den Verwaltungsvorgang mit einbezogen. Soweit die Polizei nicht schon genaue Angaben zur jüdischen Bevölkerungszahl hatte, mussten die jüdischen Institutionen die Deportationslisten nach den Richtlinien der Gestapo zusammenstellen, die dann von der Staatspolizei überarbeitet und genehmigt wurden. Sie betreuten ihre Leidensgefährten bis zum Abtransport. Durch Sonderabgaben auf das "Sonderkonto W" der Reichsvereinigung (einem von der Gestapo kontrollierten und ihr letztlich unterstehenden Konto) musste die jüdische Bevölkerung schließlich den Abtransport in den Tod selbst bezahlen. Gemäß den Richtlinien nur mit dem Allernotwendigsten versehen, wurde das Gepäck der für den Abtransport vorgesehenen Personen in den Sammelstellen von der Gestapo kräftig "gefilzt", da die Anweisungen der jüdischen Organisationen mit denen der Gestaporichtlinien sehr oft nicht übereinstimmten und die Polizisten die Bestimmungen ohnehin willkürlich auslegten. Anfänglich standen zum Abtransport noch Personenwaggons bereit. In dem strengen Winter 1941/1942 stellte man teilweise aber auch ungeheizte Güterwaggons zur Verfügung, was zu zahlreichen Erfrierungen bei den Transportinsassen führte. In Riga mussten die Toten ausgeladen werden. Vermögenlos und staatenlos: der deutsche Staat hatte einen Teil seiner eigenen Bevölkerung "ausgespien". So wenig wie die deutschen Juden bis zu ihrer Ankunft von dem Schicksal wußten, das ihre lettischen Glaubensbrüder getroffen hatte, so wenig wußten die lettischen Juden von dem physischen und psychischen Zustand, in dem sich die Neuankömmlinge in Riga befanden. Der Schock über diese Verhältnisse bei den Deportierten war gewaltig. Bei der Ankunft auf dem Güterbahnhof Skirotava wurden die Insassen mit Gebrüll und Gewalt aus den Wagen getrieben, und es gab die ersten Toten. Diejenigen, die den Fußmarsch nach Jungfernhof oder in das Ghetto nicht leisten konnten, wurden mit Lastkraftwagen fortgeschafft. Man sah sie nie wieder. Über die vereisten Straßen mussten sich die Menschen zu ihrem Unterbringungsort hinschleppen. Die Unbill des Wetters, nicht nur der böse Wille, sondern auch die hervorzuhebende deutsche Unfähigkeit, für die Deportierten zu sorgen, führten dazu, dass es Tage und Wochen dauerte, bis die dann gewährte mangelhafte Ernährung halbwegs gesichert war. Die Geschichte des Ghettos und des Lagers Jungfernhof zerfällt in zwei Teile. Die Grenzlinien bilden die großen Selektionen im Februar und März 1942. Im Lager Jungfernhof waren die Lebensbedingungen durch die mangelhafte Unterbringung besonders schwer. In den Wintermonaten starben ca. 800 Menschen an totaler Erschöpfung, Erfrierungen und Krankheiten. Infolge fehlender Medikamente und adäquaten Unterbringungen mussten die Ärzte dem Geschehen hilflos Zusehen. Der Hamburger Oberrabbiner Dr. Joseph Carlebach und der Lagerälteste Max Kleemann aus Würzburg bemühten sich angestrengt, die Moral im Lager aufrecht zu erhalten. Bereits im Januar begann die Sicherheitspolizei die Krankenlager in gewissen Abständen zu räumen und die Insassen zu den Erschießungsplätzen zu bringen. Der Lagerkommandant, SS- Unterscharführer (Unteroffizier) Rudolf Seck, der im August 1941 den Auftrag erhalten hatte, das Gut Jungfernhof wieder bewirtschaftsungsfähig zu machen, drang beim Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD (KdS) Dr. Rudolf Lange wiederholt darauf, dass das total überfüllte Lager von den "Arbeitsunfähigen" entlastet werden müsse. Im März 1942 war es soweit. Seck ließ Listen über diejenigen Insassen anlegen, die er für die kommende Arbeit für geeignet hielt. Den anderen Lagerinsassen wurde vom Untergebenen Langes, Gerhard Maywald, vorgetäuscht, sie kämen zur Arbeit in eine Konservenfabrik in Dünamünde, wo es auch bessere Unterkunftsmöglichkeiten gäbe. Manche glaubten das und gingen freiwillig mit, wobei allein die Modalitäten des Wegbringens sie dieser Hoffnungen beraubten. Am 26. März wurden zwischen 1700 und 1800 Menschen zu den Exekutionsstätten gebracht. Von den 3949 Juden, die in dieses Lager gelangt waren, blieben nach diesem Datum 450 übrig. Seck hatte sein Ziel erreicht, und in überaus harter Arbeit machten die Insassen, die vorher von ihm ausgesucht worden waren, aus dem verkommenen Gut einen Musterbetrieb. Die Lebensbedingungen verbesserten sich nach und nach erheblich, und es kam nur noch zu wenigen Todesfällen. Während Seck, ein zu Wutausbrüchen neigender dreiunddreißigjähriger Bauer aus Holstein, bis zum 26. März mindestens acht Menschen willkürlich erschossen hatte, "reduzierte" er die Strafen später auf mehr oder minder wilde Prügelorgien. Das Lager bestand bei verringertem Häftlingsbestand durch Abgaben an das Ghetto bis 1943/44. Im Ghetto Riga verlangte die Überfüllung nach wirksamer Selbstverwaltung. Der Ghettokommandant Kurt Kreuse ernannte den Kölner Max Leiser zum Ghettoältesten. Jede der zehn Städtegruppen hatte ebenfalls einen Verantwortlichen zu benennen, und schließlich setzte man auch in den einzelnen Häusern einen Hauskommandanten ein. Sie waren für die Durchführung der Anordnungen der Ghettoverwaltung verantwortlich. Eine jüdische Lagerpolizei sollte für Ordnung sorgen. Diese Hierarchie war vor allem im Hinblick auf den sofort nach der Ankunft beginnenden Arbeitseinsatz erforderlich. Der Arbeitseinsatzleiter Herbert Schultz hatte für das Ghetto eine große Bedeutung. Über ihn liefen die Einteilungen für die in der Stadt Riga und außerhalb liegenden Arbeitsstätten. Jeden Morgen versammelten sich die Ghettoinsassen in geordneten Gruppen, um von den Vertretern der einzelnen Dienststellen und Firmen, meistens zu Fuß, zu den verschiedenen Einsatzorten gebracht zu werden. In dieser Hinsicht unterschied sich das Ghetto Riga von den anderen großen Ghettos. Litzmannstadt war hermetisch abgeriegelt, und auch in Warschau waren Arbeitseinsätze außerhalb des Ghettos eine Ausnahme. Dagegen gehörten die jüdischen Arbeitskolonnen in Riga zum täglichen Bild in den Straßen der Stadt. Hier muss auch etwas zu den Zuständigkeiten der deutschen Machthaber gesagt werden. Herrscher über alle Juden war der KdS, Dr. Rudolf Lange. Es ist ein Missverständnis, wenn in diesem Zusammenhang vom SD gesprochen wird. Alle Angehörigen des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA), die im Osten eingesetzt waren, also zumeist Mitglieder der Gestapo und der Kripo, zu einem geringen Teil des SD, trugen auf dem linken Ärmel ihrer Uniformjacke einen Streifen mit dem Aufdruck "SD". Dies war eine organisatorische Maßnahme des RSHA und sagte überhaupt nichts über eine eventuelle Mitgliedschaft zum wirklichen SD aus. Sie alle waren Angehörige der Sicherheitspolizei und des SD. (Fortstzung auf Seite 10)