Mannheim
Compact Memory

Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 2003-01-01 · No. 74 (2003) · p. Seite 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
2003
Issue
No. 74 (2003)
Date
2003-01-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/7506414-7412052-7491859--502-7412062
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

10 Das Schicksal der deutschen Juden im Ghetto Riga (Fortseirung von Seite 9) Für die Bewachung des Ghettos war der Kommandeur der Ordnungspolizei (KdO) zuständig, dem nur in diesem Fall die lettischen Sicherheitshilfspolizeiangehörigen (die sonst dem KdS unterstanden) beigegeben waren. Zuständig für den gesamten Arbeitseinsatz und die Verwaltung des Ghettos war der Gebietskommissar, also die Zivilverwaltung. Daher hatte das Arbeitsamt auch eine Filiale im Ghetto und gab seine Aufträge an den jüdischen Arbeitseinsatzleiter weiter. Zwischen den verschiedenen Verwaltungen und Dienststellen herrschte keine Harmonie, es gab viele Reibungspunkte. So war der Gebietskommissar nicht über die Räumung des Ghettos am 30. November unterrichtet und wollte am 1. Dezember mit der Erfassung desVermögens der lettischen Ghettobewohner beginnen. Aus Zorn darüber, dass er übergangen worden war, legte er die Leitung der Ghettoverwaltung nieder, und es bedurfte monatelanger Auseinandersetzungen mit der Behörde des Generalkommissars, bis eine Lösung gefunden wurde. Angehörige des Höheren SS- und Polizeiführers versuchten auf eigene Faust, jüdische Arbeitseinsatzkräfte zu erhalten und prügelten auf die Angestellten der Filiale des Arbeitsamtes im Ghetto ein, da diese auf einer vorherigen Antragstellung bestanden. Die Überbürokratisierung, auch im Hinblick auf den Versuch, die lettischen Verhältnisse insgesamt auf eine "deutsche Norm" zu bringen, führte zu überaus seltsamen Vorfällen. So gelang es der zivilen Finanzverwaltung erst 1943, die Sicherheitspolizei zur Herausgabe beschlagnahmter jüdischer Vermögenswerte zu zwingen, da die Zivilbehörden dafür zuständig waren. Schwerwiegend bemerkbar machte sich die Abgabe von männlichen Arbeitskräften an das auzubauende Lager Salapils. Diese vorgesehene Einrichtung hatte eine lange Vorgeschichte. Seit der Besetzung Lettlands hatte Stahlecker versucht, ein Konzentrationslager oder eine ähnliche Einrichtung vom RSHA genehmigt zu erhalten, um die Überfüllung vor allem des Zentralgefängnisses abzubauen. Er erhielt aber nur die Genehmigung zum Bau eines erweiterten Polizeigefängnisses und eines Arbeitserziehungslagers. Da diese Einrichtungen allein von der Rigaer Sicherheitspolizei zu finanzieren und personell zu besetzen waren, wurde die Einrichtung immer weiter hinausgeschoben. Erst die Ankunft der Juden aus dem Reich wurde dazu benutzt, den Aufbau eines solchen Lagers bei der Ortschaft Salapils zu realisieren. Aus den ankommenden Transporten, aus dem Ghetto sowie dem Lager Jungfernhof wurden hierfür männliche Arbeitskräfte ausgesucht. Die Männer gerieten in barbarischste Verhältnisse. Die ersten fanden halbfertige Baracken vor und mussten bei bitterer Kälte sich überhaupt erst die Unterkünfte schaffen. Die Witterungsverhältnisse und die mangelhafte Ernährung bei schwerster Arbeit sorgten für eine hohe Sterblichkeitsrate. Das Lager diente auch als Exekutionsstätte für Juden aus dem Ghetto, die angeblich gegen irgendwelche Vorschriften verstoßen hatten. Sie mussten, wie im übrigen auch im Ghetto und im Jungfernhof, von ihren eigenen Leidensgenossen aufgehängt werden. Als das Lager Salapils im Sommer 1942 aufgebaut war, kehrte nur eine geringe Zahl total ausgelaugter Männer in das Ghetto zurück. Mancher starb noch nach der Rückkehr. Das Lager diente im weiteren Verlauf des Krieges als berüchtigtes Haftlager für Nichtjuden, vornehmlich für Letten und Russen. Der Massenmord an den lettischen Juden am 30. November und 8./9. Dezember 1941 hatte für die Zukunft den Arbeitskräftemangel noch drastischer gestaltet. So wurden die deutschen Juden zu einem festen Bestandteil des Arbeitskräftemarktes. Man konnte auf sie nicht verzichten. In den amtlichen Listen werden bis zu 200 verschiedene Arbeitsstätten aufgeführt, an denen Juden tätig waren. Ihren Weg in den amtlichen Statistiken zu verfolgen ist ziemlich schwierig, da lettische und deutsche Juden in der Regel zusammen aufgeführt wurden. Zur Vermeidung der langen Anmarschwege, aber gelegentlich auch, um die Arbeitskräfte vor überraschenden Aktionen zu schützen, entwickelte sich nach und nach das System der Kasernierungen der Arbeitskräfte bei den einzelnen Arbeitsstätten, die qualitativ für die Lebensbedingungen sehr unterschiedlich waren. Es gab gute Arbeitsplätze und solche, die eher den Verhältnissen in einem Konzentrationslager glichen. Der Willkür einzelner Aufsichtspersonen war mitunter keine Grenze gesetzt, während andere für verhältnismäßig moderate Bedingungen sorgten. Das entsprechende Spektrum ist weit. Das tägliche Verlassen des Ghettos gab den Insassen die Möglichkeit, durch Tausch mit der lettischen Zivilbevölkerung an Lebensmittel zu kommen. Genauso wie in Jungfernhof war das ein lebensnotwendiges, lebenserhaltendes, aber auch ein todbringendes Unterfangen, wenn die Bewachungskräfte bei der Rückkehr die Tauschware entdeckten. Viele verloren dabei ihr Leben und wurden zur Abschreckung öffentlich im Ghetto aufgehängt. Von vielen mutigen Menschen wäre hier zu berichten. Mütter, die für ihre Kinder ihr Leben riskierten, jönge Menschen, die das für ihre Eltern taten. Die miserable Ernährung ließ ihnen jedoch keine andere Wahl. Die große Zäsur in der Geschichte des Ghettos waren die großen Selektionen im Februar und März 1942. Der HSSPF Jeckein und der Reichskommissar Lohse hatten sich bereits im Dezember 1941 im Grundsatz geeinigt, dass die Arbeitskräfte unbedingt zu erhalten seien. Das war die Konsequenz aus den ungehemmten Vernichstungsmaßnahmen im November und Dezember, denen die lettischen Juden zum Opfer gefallen waren. Auch die Wehrmacht hatte entsprechende Forderungen verlautbart. Zudem gab es einen Befehl Himmlers an die Sicherheitspolizei im Reichskommissariat Ostland, Juden im Alter von 16-32 Jahren nicht in die "Sondermaßnahmen" einzubeziehen. Es war ein Befehl, an den der Chef der Gestapo in Berlin, Heinrich Müller, im Mai 1942 erinnerte. Wie auch bei den Deportationsmaßnahmen im Reich waren es Befehle, die mitunter äußerst willkürlich ausgelegt und zur Anwendung gebracht oder gänzlich ignoriert wurden. Am 5. Februar und in der zweiten Märzhälfte 1942 spielten sich die gleichen Vorgänge ab, wie die für das Lager Jungfernhof bereits erwähnten. Den Menschen wurde "Dünamünde" als Verbesserung angepriesen, es wurden Appelle abgehalten, die Menschen selektiert und mit Bussen und mit Lastkraftwagen zu den ■) Erschießungsstätten im Bikernieker Wald gefahren. Betrachtet und vergleicht man die Mordpraktiken in Rumbula und Bikernieki, drängt sich folgende Feststellung auf. In Rumbula erzwangen die großen Marschkolonnen zu je 1000 Personen einen großen Aufwand an Sicherungskräften bis zu den Massengräbern. In Bikernieki war das wegen der Zuführung von jeweils einem Omnibus oder einem Lkw, verteilt über den ganzen Tag, ein anderer Mordvorgang. Die zahlreichen Bewachungskräfte waren hier in diesem Ausmaß nicht nötig. In Rumbula war es die Aktion des HSSPF Jeckein. In Bikernieki leitete Dr. Lange die Aktion. In Rumbula bewachte die lettische Hilfsicherheitspolizei die Zugangswege. Das Morden vollzogen deutsche Angehörige der Sicherheitspolizei. In Bikernieki schossen lettische Angehörige der Truppe des Viktor Arays. Es bedarf weiteren Nachdenkens, ob hinter dieser Vorgehensweise eine Überlegung der Führer der Sicherheitspolizei steckte. Schätzungen über die Zahl der Opfer belaufen sich für den 5. Februar auf ca. 1500 Menschen, vornehmlich aus den Gruppen der Berliner und Wiener Juden. Für die Märzaktion geht man von ca. 1900-2000 Opfer aus. Zu den Verhältnissen im Ghetto sollen hier nur einige Stichworte gegeben werden. Neben den täglichen Drohungen, bei Verstößen gegen irgendwelche Verbote mit den schlimmsten Folgen rechnen zu müssen, wozu die ungebremste Schießwut des Ghettokommandanten Krause ebenso gehörte wie die des KdS Dr. Lange, bot das Ghetto einige Vorteile, die die Insassen erst nach dem Verlassen desselben 1943 zu schätzen wussten. Neben dem eisernen Willen, trotz allem, überleben zu wollen, gab der Familienverband, der ja bestehen geblieben war, einen nicht zu unterschätzenden Rückhalt. Zwischen dem Versuch, eine irgendwie den Verhältnissen angepasste Lebensweise zu organisieren, und der ständigen Willkür der Polizeikräfte versuchte man zu überleben. Für 1 die Kinder wurde Schulunterricht eingerichtet. Gottesdienste, soweit sie nicht den Arbeitsablauf 4 störten, wurden von Krause in Grenzen zugelassen. Es kam zu dem seltsamen Vorgang, dass beim Tod der Älteste der Gruppe Hannover Günther Fleischei, katholischer Konfession, der einer Krankheit zum Opfer fiel und der mit Krause aus früherer Zeit bekannt war, von Krause ein gewissermaßen öffentliches Begräbnis erhielt. An seinem Grab wurden einige Salutschüsse abgegeben. Es gab Theateraufführungen, Vorträge wurden gehalten, und die jungen Leute veranstalteten auch Tanzabende. Es wären keine Juden gewesen, wenn nicht ein Minimum an (Fortstzung auf Seite 11)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.