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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 29. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 29.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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— 227 - 'üti jüd. SkligionsnMerrichts in den allgemeinen Lehrplan Mügkicherweife nur dielen sogenannten „eigentlichen Religionsunterricht" (Religion und biblische Geschichte) zu t-ers-cksicbtigen. Turin erblicken wir eine große Gefahr, auf die wir lei Seiten durch diesen Artikel ausmerk am machen wollten. Wir müssen die Einordnung sür die gesummten jüdischen Religionsunterrichtsgegenstände, auch sür die hebräischen, fordern.*) Lallten nur die deutschen Religionsunterrichtsgegenstände eingeordnet werden, so stünde es um die jüd. Religionsschulfrage nach der Einordnung schlimmer als jetzt. Jetzt sind die jüd. Gemeinden verpflichtet, Religionsschulrn zu unterhalten, mit der „Einordnung" de» ReligionsuMerrich's würde diese Pflicht sicherlich aufhören, besondere hebräische Unterrichtsanstalten zu gründen und zu unterhalten, würden nur wenige Gemeinden sich entschließen, die meisten Pater würden mit dem systematischen Religionsuitterrichl ihrer väterlichen Pflicht Genüge geleistet zu haben glauben. Wir nifen dem Ausschuß des deutsch-israelitischen Gemeindrbundes, der das unbestreitbar Perdicnste hat, die ganze Religionsschulfrage in's Rollen gebracht zu haben, bei Zeiten ein Vickvuat eonsulvs zu! Berichte und Correspondenzeu. Deutschland. Breslau. Am II Juni starb im Badeort Landeck die Frau eine» hiesige» jüdischen Arztes, welche Christin mar und der Eecte der Unitarier angehürke. Der Gatte, welcher in Lioilehe mit der Perstorbenen vier Kinder zeugte, die im Judenthume erzogen werde», ivandte sich nach erfolgtem Tode an den Landecker katholischen Geistlichen mit der Bitte, die Beerdigung der Entschlafenen auf dem dortigen katholischen Friedhose vorznnehmen. Diese» Gesuch wurde jedoch zurückgewiesen, angeblich, weil die Upitarier keine Christen seien. In Folge diese« abschläglichen Bescheides wandte sich der Ehegatte an die hiesige Judengemeinde, welch« die Beerdigung der verstorbenen Christin auf dem hiesigen jüdischen Friedhof« genehmigte. Die Beerdigung fand am 14. d. Mts. in feierlicher Weise unter zahlreicher Betheiligung der Angehörigen statt. Posen, 6 Juli. (Erklärung.) Bon einem zuverlässigen Gewährsmann wird mir die Kunde, daß der „Israelit" in einer seiner letzten Rnmmern die Mittheilung verbreitet, es beabsichtige die hiesige Brüder-Gemeinde, einen Mädchen-Chor beim Gottesdienst einzuführen, und ich hätte meine Zustimmung gegeben. Ich erklär« diese Mittheilung, in welcher Fori» sie immer austrelen mag, für eine pure Lüge. De. Philipp Bloch, Rabbiner der Brüder-Gemeinde. Wir fügen hinzu, daß »in« von einem durch Gelehrsamkeit, Ehrenhaftigkeit und Interesse an Gemeindeaiigelegenheiten hervorragenden Herrn an» Posen, der weder zur „Brüdergemeinde" gehört, noch Sympathien für Reformbestrebuiigen hegt, erzählt worden ist,**)e» sei in fraglicher tzlrmeinde von Einführung eine» „gemischten Chor»" die Rede gewesen, Hr. Rabd. Dr. Bloch sei aber diesem Projekte mit größter Entschiedenheit entgegengetrrten. (Red) »1 Ueber dl« praktische Lussührbarbeit dieser Forderung reden wir demnächst in einem desonvern Artikel. *•) Für tzrn. Dr. Lehmann noch di« Anmerkung, daß derleld« unfern Vewährimann kennt, und daß er, wen» wir ihm denselden nennen (wozu wir privatim derei» wären, da uns di« Sache nicht etwa in» «erträum erzähl» wurde) ohne wettere« einsehm wird, das» er sein Blatt wieder einmal zur Verbreitung einer recht -«hässtgen Ui»wahrhei» herg«. geden hat. Pasevalk, L»de Juni. (O.-Corr.) Um den bcim hicsigen Knrassierregimenl dienenden Israeliten eine gewisse Befreiung vom Dienst am Ionnabend um Erlaubniß zum Besuch de» <->!otteSbie»sicS zu erwirke»:, hatte ick, mich münolich und fcknftlich du dem Regiments«: ommandeur oerwend«t und erhalte mm folgendes Schreiben, das in Ihrer „Woezenjchrifr" abzudrucken ich Sie bitte: „Ew WoUacb. wirb i:t Erwiderung des gefälligen „Schreibe,».- vom 23 b. Bi. h:e»lurch erg>be»it mitge- „theilt, das, durch B-fehl vom heutigen Tage den Esca- „dron's ausgegeben worden ist, die Mannschaften jüd. „Confessio»' alle 4 Wochen einmal am Sab halb vom „Dienst zu dispensiren, so baß dieselben das Got- „teshaus o» diesem Tage besuchen könne». Ein Weitc- „res ist mit Rücksicht auf die Mannschaften evangelischer „und kathclischer Conscssion nicht angängig, weil denselben ed.'nsall« nur alle 4 Wochen Gelegenheit zum „Kirche,lbcuch gegeben wird. gcz. v. Pfuhl, Oberst und Regiment»-Comirandeur. An d. R'chb. Hrn. Dr. LandSderg, Wohlgcb. hier " (Der hier angegebene Grund ist natürlich als zureühend anzuerkennen. Wir wissen nicht, ob die fragliche Einrichtung bei den Lavallerteregime»lern überhaupt, oder nur bei dem betreffenden, üblich und vielleicht in den Dienstverhättnissen begründet ist, verweisen jedoch im Allgemeinen auf die $ nmnietn vom August vor. I., in denen wir über in« Dienstpragmatik beim preußischen Militär unv dar, waS für jüt ische Sotdatei, in Beziehung auf Sabbath und Festtage zu verlangen und zu erreichen ist, ausführlich gesprochen haben. Re!).) Oesterreich. Wien. Tie „R. Fr. Pr." hatte am <5. d. Mts. Folgender berichtet: „Der Buchhalter F. ehelichte vor einiger Zeit eine Katholikin, die oor der Trauung »och zum Judeuchume, dem auch ihr Gemalt angehört, übergelreren war. Kürzlich wurve der Familie ein Kind geboren, und die Ettern crk.ärreu dem israelitischen Seelsorger, daß auch das Kind in den P.rband des Jndenthums gehören solle; »nr gegen die rituelle Beschneiduug verwahrie» sie sich. Der israelitische Prediger Dr. Jelliuek weigert« sich hierauf, die bündige Erklärung aozagedeil, daß das Üiitb dem Jndeiuynme angehöre. Die Eikern stützten sich auf die inlerconsessioneUen Gesetze und wen seien sich an die k. k Slallhailcrei mit der Bitte, dieselbe »öge veranlassen, das« der israelitische Seelsorger ein bünt iges Z> ugniß ausstelle, an» welchem deutlich zu eitlitchm.n ist, baß da» Kind in da» Jnveuthum ausgenommen fei." Hiergegen läßt Herr Dr. Jellinek die nachfolgende „Berichtigung" durch feinen Secrelär veröffentlichen, von der mir nur gewünscht hätten, daß sie in ihrem Schiußcheiie positiver gewest» wäre. „Der Knabe des Herrn F. wurde geboren, als die Mutter desselben noch der katholischen Kirche angehörte, und wurde auch katholisch getauft, Nachdem sie zum Jubeulhitm übe,getreten und mit Herrn F. nach jüdischem Rilu» gctrout worden war, verlangten die Eiter», daß der belrrffende kalholisro getaufte Knabe ohne Bejchueidung als Jude au'genommen werde. Der Prediger Herr Dr. Jellinek »ahm oiesee- Berla»gen zu Prowcoll und stellte hierauf rin Zcugni) ans, baß der Sohn de» genanitteir Herrn auf Grund tk« inicrconiessioncllei» Gesetzes vom 2S. Mai I8t»8, Art. I, und laut der Erklärung seiu.'r Eltern der Ätcligion der letzteren folgt. Hiemit war den» inlercoufessiouellen Gesetze ltzenugr gelhan. Eine bündige Erklärung, ob ein ron einer kacho.ischen Mutter geborner und katholisch getaufter Knabe auch ohne vorausgegangeir« Befchneidung in de» Berdano der iSrarlitischen Religiont - Gemeinschaft nach dem destehenoen triesetz« des Judciilhunt« ausgenommen werben könne, ist nicht mehr Object de« interconsessionellen Gesetze» vom 2ü. Mai 1808. sondern «ine innere konfessionell« Angeirgenhett des Juden

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