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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 29. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 29.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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4) Biblische (jüdische) (^schichte und Literatur. 5) Religiotz. — (Als ltidit obligatorisch sind p betrachten: das Msch - deutsche Schreiben und der liturgische GesangA Bon diesen » obttgatorilä>en SuterrjrOßgxgenstiuSm kommt. iür die MüdchenUasien: Bibclübersetzbu nid Grammatik, für sa»u»tl»ch» unteren Klassen: Religioipnnd Uehdrietzeii.ssir iämnitlichc ö-eken Klasien: hebräisch Lesen in ss-rtsaS.^ - * Hieraus ergeben sich als Minimum an wcchenrlichcn Unterrichtsstunde» für die unteren Knaben- und Mädchenklasien: 2 st. .Hebr. Les., 1 2t. Bibl. Gesch.; zusammen :r 2t. oberen tviädchmklassen: 2 2k. Gebetübers.. l 2t. jüd. Gesch. und Literatur, l 2t. Rel.; zus. 4 2t. . obere» Kuabcnkl.: 2 2t. Bibclübers. (incl. Gramm.), 1 2 t. Gebetübcrs., 1 2t. Geschichte, 1 2t. Rel.; zus. 5 2t. 8. Tie Irage nach dem Berhältnist, in welchem an der Religionsschule der „hebräische Sprachunterricht" (soll heißen: der Unterricht in sämmtlicheu hebräischen Lehrgegenständen*) zu den« „eigentlichen Religionsunterricht" steht, findet im Grunde schon in den« oben angegebenen Stundcnzahlverhältniß itire Lösung, nach welchen» fast zwei Drittel der Unterrichtszeit auf hebr. Gegenstände (Lesen und Ucbersetzen) entfallen. Die Hauptaufgabe der jüdischen RcligionSschulen muß eS auch sein, die jüd. fugend mit all' dem hebräischen und religiösen Wißen aus- .ustalten, das sie besähigt, wohlunterrichtete Glieder der Gemeinde zu sein, und an allen religiösen Handlungen mit Berständniß theilzunehmen, in erster tltcihe an dem gemeinsamen Gottesdienst. Den Hauptbestandthell de« ösientlichen Gottesdienstes bilden aber die hebräischen Pflichtgcbete und die Verlesung des wöchemlichen Bibelabschnittes aus dem Urtexte Olme Kcnntniß des Hebräischen ist eine Betheiligung am gemeinsamen Gottesdienste nicht möglich; ja es giebt fast keinen religiösen Act, zu denen verständnißvoller Ausübung vie Kenntniß des Hebräischen nicht erforderlich wäre. Ader selbst abgesehen von diesem gewisiennaßeu practischen Zwecke, muß vie Pflege des Hebräischen Hauptaufgabe der jüd. Rcligionsschüle sein. Tie jüdische Gemeinde, wie sie die Trägerin der gcoffenbarten Gotteslcbrc sein soll, hat bat auch vie Hüterin des Gottesbuches zu fein, und hat 2orge zu tragen, daß das Berständniß desselben in der Ursprache in ihrer Mitte nicht erlösche, daß sie nicht blos Einzelnen (Theologen und Priestern) bekannt, sondern (Gemeingut der Gesammtgemeinde fei. „Die Thora, die Mose uns geboten, fei das Besitzthum der Gemeinde Iacob's" — lautet der Freibrief der israelischen l'lemeindcn von jeder geistlichen 'Bevormundung. Möge es im wohlverstandenen Interesse anderer Religionen und ihrer „Diener" liegen, daS Volk im Dunkeln zu lasien über die Quellen ihrer Religion, die Glieder der israelitischen (Semeiiiden sollen Alle „von Groß bis Klein" au» dem Quell der Religion selbst schöpfen können. Das ist die eigentlichste Autoi. mir der jüdischen ('Gemeinden, ltber welche ihre Vertreter mit der größten Eifersucht wachen sollten; die Grmeinden schützen sich an» besten dadurch vor hierarchischen (Gelüsten, wenn sie kein Laienthum in ihrer Mitte auskommen lasien. Ein des Hebräischen unkundige» Gemcinde- *) Daß die Anfrage — nicht wie wir in einer veröffentlichten v«. antwortnng gelesen — Mo* die „hebr. Sprachlehre" im Lug« habe, liegt doch zu Nar auf der Hand. glied aber ist ein Laie. — Hierzu kommt noch, daß das geistige Band, das alle über den gchysn «rMaind zcrstreuteil I-rafiften umMingt, von der hebräischen 2prache gewob« ist. Welcher'Mtionalit-t oder 2prache, der Israelitin l«, verschiedene» Hidtt,eilen auch «gehören mag, seinent (Gottesdienste, seinen religiösen Acten liegt allenthalben das hebräische ju Gruyde. 2cm Ätitb nicht im Hcbrgischex 'sltzterrichten lasien, lnistt, ihm diesen ffik-rckigiisten Westtürgeil^idf vorenthalten. — Rack dem bisher (>icsagten beantwottet sich die dritte mini» stericlle Anfrage von selbst; sie lautet: 6. „Bildet der Unterricht im- Hebräischen einen Theil des eigentlichen Religionsunterrichts, oder geht er neben ihn; ftet?" Hier müssen wir von vornherein dem Mißverständnis; Vorbeugen, als ob der Unterricht .im Hebräischen, kein „cigem.- licher ReligionSuitterricht" wäre. Allein die Bezeichnung „eigentlicher" Religionsunterricht ist in der Irage im „uneiqentlichen" Sinne zu verstehen, iS ist pars pro toto gesetzt, und darunter der sogenaimte „systematische" gteligionsunterricht in deutscher Sprache verstanden." Der Herr "Minister versiebt unter eigentlichem Religionsunterricht Katechismus und bibl. Geschichte; wir aber verstehen darunter in erster Reihe: BibU- und Gebctcnbersctzen. DaS klingt Manchem vielleicht paradox, aber sehen roir nur, wie sich bei uns der sogen. Religionsunterricht entwickelt hat. Bis vor wenigen Tcccimicn bestand der eigentliche jüdische Religionsunterricht nur im Hebräische»; die Bibel, d. h. die vollständige, war das einzige Religionsbuch, sie und ihre Eommentare bildeten tun einzige», vollauf genügenden Unterrichtsgegcnstand in der jüd. Schule. Ta hatte die Jugend in den 5 Büchern Mose'» die Glaubens- und Pstichtenlehren, in den Psalmen den Grundstock der (Gebete, in den Sprüchen Salomo's und der Bäker die Sittenlehre des Iudenthums, in den 24 Büchern der heil. Schrift die ganze biblische ltleschichtc im Original. Erst vor etwa 4—5, Decennicn fing man an, den Inhalt der Bibel (»ach dem Borbild anderer Katechismen» systcinatisch zu ordnen, besondere Religionsbücher in der Landessprache zu verfassen. Weil e» der iüdischcn Religionsschule an Zeit mangelte, mit ihren Schülern den Inhal: der ganzen Bibel durchznnehmcn, grisi man zu dem Surrogat des systcnlatischen Religionsunterrichts, zum Bibelextraet. Und so ist allerdings — um auf die , orgelegte Irage zurückzukommen — der Unterricht im .Hebräischen aus dem eigentlichen Religionsunterricht zu einem »eben diesem hergchenden Tbeil geworden. Doch noch heute könnte bei einem einigcrrnaßen genügenden hebr. Unterricht der systematische Religionsunterricht leicht entbehrt oder auf die oberen Klasien lcjchränkt werden. Das Wichtigste von der Religion lernen unsere Kinder doch beim liebr. Uebersetzungsunterricht, ans der Bibel: die zehn Gebote, die Iestvcroronungen, die Pftichtenlehre; aus dem (Rbctbuch: die Glanbensartikel, die Lehre von der Buße (2>mdenbekenntniß) u. {. w. Es genügt, den Schülern und Schülerinnen*) erst vor ihrer Entlassung, resp. beim Confirmandenunterricht die gesamniten Religionslehre» in systematischer Uebcrsichtlichkcit vorzusühren. 'Run blickt aber aus der dritten miitisteriellen Irage offenbar die Tendenz hervor, bei der beabsichtigten Einordnung *) vet den Mädchen, di« nicht am vibelüberfetzen rheilnehmm. Ist dieser Reli-iontunterricht schon srührr ,u beginnen. In den unteren Klassen läßt er sich mit dem biblischen üleschichtlunterricht sehr wohl «erblnden, auch bk zu übersetzenden Bebet stücke bieten Lnknüpsungbpunkte.

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