Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg · 1928-02-10 · 2 (10.2.1928) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
Volume
4 (1928)
Issue
2 (10.2.1928)
Date
1928-02-10
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/4891256-5444708-5444887--0270-4891474
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Seite 2 Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde. Nunrtner 2 Deutsche Rabbipervcrband ihn 1919 zu seinem ersten Vorsitzenden wählte, vielmehr, wie Baeck später sagte, ihn gqr nicht erst zu wählen brauchte, da er doch als gegebener Führer dastand. Alß Markus Horövitz 1910 starb, war die Epoche innerer Kämpfe in der Frankfurter Gemeinde, die gegen die Mitte des 19. Jahrhunderts chegonnen hatte, im wesentlichen abgeschlossen. Das organisatorische Werk war von Hvrovip klug und zielsicher zu Ende geführt worden, und Nobel war es nur Vorbehalten, die nicht ganz leichte Schluftstcinlegung in der neuen Gemeindcverfassung zu überwchbeu. Das überlieferte Judentum war in seine vollen i Rechte eingesetzt, wichtige Gemcindeeinrichtungcn warenJ seiner nahezu autonomen Verwaltung anvcrteaut. Frankfurt wurde mehr und mehr zum Vorbild für. andere deutsche und ausländische Gemeinden. In diese politisch befriedete Atmosphäre trat Nobel, sie bot ihm eine Freiheit^ des Schaffens, wie er shc sich nur wünschen konnte, und er befruchtete die ganze Gemeinde, weit über seinen cugerep Kreis hinaus. Liebste Betätigung war ihm die Halacha, das Studium des Talmuds und der anderen Religionsquellen. Nur bei oberflächlicher Betrachtung konnte cs scheinen, daß mit dem Wort „Aggadist" der Kern seines Wesens getroffen wäre. weil er es liebte, seine Gedanken in romantischer Freiheit auszudrücken. Aber wer ihn beim Lernen sah, der wußte, wie ungeheuer ernst es ihm damit war. gerade weil er sich der Schwierigkeit, ein unermeßliches Stoffgebiet auch nur in seinen Hauvtteilen zu: beherrschen, durchaus bewußt blieb. Es war einer der nnerfülltcn Wünsche seine« Lebens, daß er sich nicht als Mann noch ein Jahr oder länger in Litauen ausschließlich der Gemara widmen konnte. Bon Jugend an glänzend vorbereitet, wußte 'er dieser Oemara immer neue Seiten abzugewinncn; spezielle Studien, besonders im römischen Recht, hatten ihn die aufschlußreiche Methode der Vergleichung gelehrt. Sein großes Wissen, auch aus klassischen und philosophischen Gebieten, machte jede 8aliiur-Stunde bei ihm picht nur zu einer' Quelle der Wissensbereicherung, sondern — was den Meister über den Durchschnitt seiner Zunft hinaustzebt — zu einer einzigen Fülle von Anregungen zum selbständigen Weiterlernen. Tie Bedeutung, die er gerade dieser Seite seiner Arbeit zuwies, zeigte sich indem gewissenhaften Eifer, mit dem er seine Scl-iurim vorbereitete, mit dem er aus 'jeden Einwand der Schüler'^weit ausholend einging. Er sah sehr klar, daß das „Lernen", das Wissen vom 'Gesetz durch keine Gedankenhastigkeit, kein ekstatisches Erlebnis ersetzt werden kann. Einige, seiner halachischen Untersuchungen sind gedruckt und werden hoffentlich noch mit seinem übrigen handschriftlichen Nachlaß gesammelt herausgegeben. Zweimal wurden solche Arbeiten zum Mittelpimkt ausgedehnter Diskussion. Ta^ eine Mal, als ec die Errichtung des Lru.v begründete, das andere Mal, als er sich für die Verleihung, des Wahlrechts die weiblichen Mitglieder seiner Gemeinde aussprach. Seine Lcbnnethode war nicht, was man systematisch nennt, ^und bewegte yich keineswegs immer auf dem alten ”‘-7““—I. Er pflegte, um wichtige Zusammenhänge aufzuzeigen und durchzulernen, ganze Seiten zu überschlagen und nse mehr zu ihnen zurückzukehren, aber dafür hatte djeie Methodechen Vorzug, dem Schüler einzelne Institutionen des Religionsgesetzes bis zu ihrem innersten Geholt vor Augön zu führen, wie etwa die Bürgschaft, das Pfandrecht, das Zinsverbot. Und auf diesen inneren Gehalt des Gesetzes, auf „Geist und Seele und letztes Lebensgeheimnis der religiösen Schriftdenkmäler" kam eS ihm durchaus an; sie ins Leben hinzustellen, am Leben zu bewähren, dies erst und dies allein schien ihm den Machtanspruch des mündlichen Gesetzes hinreichend zu rechtfertigen. Seine Porträge über den Geist 1 der Halacha machten manchem offenbar, daß es sich dabei um Anderes und Größeres handelt, als gerade nur um dit Wiederholung von Denkübungen. Aus dieser Grundeinstellung stellte er der Erlösungsreligion die Gesetzesrcligion entgegen und führte an den einzelnen Stadien der häuslichen Sabbathfcier den Nachweis der immer neuen, schöpferischen Kraft des Gesetzes, um mit dem Ausruf zu schließen: „Der Sabbath ist die Bejahung des , diesseitigen Lebens und somit der Geist der Haladia das große „Ja", das wir der Welt zujubeln." (Schluß folgt.). Am 22. Januar fand anläßlich des sechsten Jahrzeitstages von Rabbiner Nehemias Anton Nobel tz'xi eine Nobel-Gedächtnisfeier im Hause von Herrn Hermann Eumpcrtz statt. Herr Dr. Oskar Wolfsberg würdigte in eingehender Weise Leben und Wirken des Verewigten. Ein großer, repräsentativer Kreis von Nobelverehrern hatte sich zu einer Stunde weihevollen Gedenkens zusammengefundcn, die ihren Ausdruck in der Zustimmung zur Errichtung einer Nobelstistung beim slinroobi-Lehrerseminar in Jerusalem fand. Ein Komitee ist zu diesem Zwecke in der Bildung begriffen, dem sich namhafte Hamburger Persönlichkeiten bereits angeschlosien haben. Auch in Frankfurt a. M., der letzten Stätte der Wirksamkeit Dr. Nobels, wurde des Heimgegangenen bei der letzten Jahrzeit in besonders ehrender Weise gedacht. Die jüdische Frauenwelt Frankfurts stiftete an diesem Tage der dortigen Gemeinde zur Erinnerung an den Toten einen kostbaren Kidduschbecher aus reinem Golde, den Frqu Irene Darnvtädter in einer dem Gedächtnis Nobels gewidmeten Zusammenkunft dem Vorstande überreichte, und gab gleichzeitig den Anstoß zur Begründung einer Stipendienstistung, deren Erträgnisse jüdischen Studentinnen zugute kommen sollen, welche Lehrerinnen werden 'wollen. Grundlegung für diese Stiftung soll der Gedanke sein, daß „die Frau bewußte Trägerin der Tradition im jüdischen Leben nur sein kann, wenn sie der Lehre gegenüber nicht unwissend bleibt." Zur Schulpolitik der Gemeinde Bon Tr. Raphael Möller. Tie letzte Nummer des Gemeindeblaties enthielt eine Antwort des Herrn-Tr. Kalmus auf ineine Ausführungen in der Deutschen Israelitischen Zeitung (Jahrgang 44,- Nr. 23). Ich ergreife gern die Gelegenheit, hier im Gemeindeblatte nochmals auf die für unsere Gemeinde auch grundsätzlich wichtigen Fragen zurückzukommen. Bevor ich auf die Antwort des Herrn Tr. Kalmus eingehe, fasse ich nochmals kurz zum besseren Verständnis den Standpunkt der beiden Verhandlungspartcien zusammen. Als^sich das Kuratorium mit der Bitte um finanzielle Unterstützung der Mädchenrealschule an die Gemeinde wandte, beharrte es pflichtgemäß auf Grund seiner gesetzestreuen Weltanschauung daraus, daß der gesetzestreue Charakter der Schule einwandfrei beibehalten werde, daß die Vorschriften des Lckulchan Anich für die Schule maßgebend und ihr Interpret der Oberrabbiner des Synagogenverbandes als „lAorel, <f Aßro" sein.sollte und dies im Schulstatut verankert werde. Tie Gemeinde weigerte sich, in diesen Punkten nachzugeben, und machte als Zugeständnis lediglich die Festlegung des gesetzestreuen Charakters der Schule, der gesetzestreuen Lehrerschaft und einergesetzestreuen Majorität im Schulvorstand und anderer mehr oder minder unsicherer Konzessionen, wie ich es ausführlich bereits in meiner ersten Erwiderung dargelegt habe. Wer zu entscheiden hat. wer oder was „gesetzestreu" ist, dies unterließ sie näher zu bestimmen, und dieser dehnbare Begriff würde damit völlig in der Luft schweben.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.