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Jüdisches Gemeindeblatt für die Synagogen-Gemeinden in Preussen und Norddeutschland · 1938-01-01 · 1 (1.1.1938) · p. Seite 7

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für die Synagogen-Gemeinden in Preussen und Norddeutschland
Volume
16 (1938)
Issue
1 (1.1.1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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fi Jhrg./Mr. 1 Ow»l»dililm Mr dh Synagogen Oiaihdiii In Pr« 1. ms Deutlich zeigt «ich an den Torliegenden Zahlen da* Abitoppen der Auswanderung nach Brasilien, die inswi*chen ja gana eingestellt werden mnBte. Auf der anderen Seite beginnen die Bemühungen um eine verstärkte Auswanderung nach Australien und Neuseeland die ersten Erfolge au ersielen. Die Berufsgliederung in der Auswanderung, die in Tabelle 3 dargestellt ist, läßt keine wesentlichen Verschiebungen gegenüber den früheren Quartalen erkennen. Lediglich die landwirtschaftlichen Berufe nehmen neuerdings Terstirkten Anteil an der Auswanderung: ein Ausdruck der Ica-Auswanderung und der im leisten Berichtsquartal Terstirkten Palästina-Auswanderung. — Im übrigen ist der relativ hohe Anteil der berufslosen Personen auffallend, der, susammen mit der Zahl der angegebenen mit wandernden Familienangehörigen, wie schon in den leisten Berichten erwähnt, die steigende Bedeutung der Familienauswanderung kennseiehnet, die auch hinsichtlich der Auswanderung älterer Personen gewisse, wenn auch beschränkte, Möglichkeiten eröffnet. 4. Altersgliederung der Auswanderung Alter in Jahren Jana Juni Pen. ir bis 1987 •/. Jal Septen Per*. bis ib. 1987 % unter 6 6 bis unter 14 14 .. » 20 „ „ 30 30 „ .. 40 40 „ „ 45 45 „ „ 50 50 ., .. 45 65 Jahre und mehr «u 118M KOS Mit }u«i IM« M 1M Al *M t«A IM 9*4 m t» 14» 1996 «M »6 77« 9» M M «M 3M 31.» M M W M ohne An|abe tm tm MM - NN 9» MM Insgesamt INN - Mil - Dies seigt sich auch in Tabelle 4 über die Altersgliederung der Auswanderung darin, daB rund ‘/i der Auswandernden auf Personen über 50 Jahren entfallen. Trotxdem umfaßt nach wie Tor die Gruppe von 20 bis 50 Jahren über 60 Prozent der Gesamtauswanderung, während der Anteil dieser Gruppe an der noch in Deutschland beündlichen jüdischen BeTÖlkerung auf rund 35 Prozent geschätzt werden kann. Es erübrigt sich, auf die schon Tielfach dargelegten Auswirkungen dieser Tatsache für die Altersatruktur der in Deutschland Terbleibenden Juden ausführlich einzugehen. S. Familienstand der Auswanderer Januar bis Juli bla Familienstand Juni 1937 Septemh. 1937 Para. % Per*. l MM MA MW 4M Verheiratet «Ml 4M «NI 4M Verwitwet m U 999 M Geschieden od. getrennt . 9» M w M um MM ms ft99j9 ohne AßfaU 996 — 140 — (■•gesamt ltmt - NU - Die Tabelle 5 über den F amilienstand bestätigt die weitere Verschiebung zugunsten der Terheirateten Personen, mit der eine entsprechende Verringernng des- Anteils der Ledigen emhergeht. 6. Staatsangehörigkeit der Auswanderer Januar bis Juli bis Staatsangehörigkeit Juni 1037 Septemb. 1037 Per*. 7t Petz. 0' t . Deutsche 7«at 7»,7 gn 7»A 997 tM 710 IM Staatcalose 4M M OM M lotitil* Avallader on M aw M 9M6 MM MM MM ohue Angabe MM — m$ — lasgesaat 9M91 — 0M1 - Schließlich zeigt Tabelle 6, daß der Anteil der Ausländer im Berichtsquartal Ton 20,3 auf 22,6 Prozent gestiegen ist. Gegenüber dem Quartal April/Juni, in dem dieser Anteil nur 18,4 Prozent betrug, ist die Der Beginn eines neuen Kalenderjahres gibt dem wirtschaftenden Menschen einen besonderen Anlaß, seine gesrhäftlidhen' Erfolge oder Mißerfolge festzustellen, seine Maßnahmen auf ihre Richtigkeit hin nachzuprüfen, Fehler und Versäumnisse wiedergutzumachen oder, wenn das nicht möglich ist, dafür Sorge zu tragen, daß sie sich nicht wiederholen. Zu den Verpflichtungen des Gewerbetreibenden, die nicht außer acht gelassen werden dürfen, gehören auch die des Betriebsinhabers gegen seine Gefolgschaftsmitglieder. Verstöße gegen diese Pflichten werden nicht selten aus Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit begangen, so z. B., wenn die Beiträge an die Soaialversieherungs träger, die den Angestellten oder Arbeiter gegen die Folgen Ton Krankheit, Unfällen, Arbeitsunfähigkeit oder Altersnot schützen, nicht rechtzeitig und pünktlich abgeführt werden. Jeder Arbeitgeber haftet für den Schaden, der infolge der Nichtleistung oder unpünktlichen Leistung Ton Versicherungsbeiträgen seinen Angestellten and Arbeitern entsteht- Er macht sich aber außerdem auch strafbar. Die Tersäta liehe Nichtabführung Ton Beitragsteilen, die dem Angestellten oder Arbeiter Tom Gehalt abgezogen worden sind, ist sogar mit Gefängnisstrafe bedroht. Jeder Arbeitgeber sollte daher am Jahresbeginn sich daToa überzeugen, daß alle Sosialversichcruagsbeiträge für da* zerflossene Jahr Torschriftsmäßig abgeführt sind. Ebenso muß er auch dafür Sorge tragen, daß alle Steuern und Steuenrorautsahlungen, die bis zum Jahresbeginn fällig geworden sind, bezahlt worden sind. Denn wer das versäumt, läuft jetzt Gefahr, auf die Liste der säumigen Zahler gesetzt zu werden, wodurch sein Kredit geschädigt werden würde. Zu den Pflichten des Inhaber* eines offenen Ladengeschäfts gegenüber seinen Angestellten muß in der kalten Jahreszeit auch die Schaffung Ton Einrichtungen zum Schutze gegen die Kälte1 gezählt werden. Es sind Richtlinien bekanntgegeben worden, in denen die zum Schutze der Ladenaugestellten gegen Gesundheitsschädiguagcst durch Kälte und Zugluft zu ergreifenden Maßnahmen aufgeführt und erläutert werden. Die Befolgung dieser Vorschriften soll zon Steigerung sogar noch erheblicher. Diese Feststellung deckt sich mit der schon oben gemachten Bemerkung über die Auswanderung aus Oberschlesien und die Steigerung der Rückwanderung. den Gewerbeaufsichtsbeamten kontrolliert werden. Venn ein ~ Gewerbetreibender in seinem Geschäftsbetriebe Heimarbeiter oder Hausge w e rbetreibende beschäftigt, so muß er darauf achten, daß diese im Besitz eines Entgeltbuchs sind, daß in diesem Buche die Torgeschriebenen Eintragungen Torgenommen sind, und daß alle in dem Entgeltbuch bekanntgegebenen Vorschriften Beachtung finden. — Auf die bevorstehende Durchführung der allgemeinen Buchführu n g spflicht für Betriebsinhaber in Handwerk und Handel ist an dieser Stelle schon hingewiesen worden. Inzwischen sind auch die Grundsätze für die Buchführungsrichtlinien zutammengestellt worden, die künftig für die gesamte gewerbliche Wirtschaft verbindlich sein sollen. Die Buchführung des gewerblichen Unternehmers soll hiernach mindestens Stand und Veränderung des Vermögens und der Schulden sowie die Erfolge, Leistungen und Aufwendungen des Betriebe* deutlich erkennen lassen. Dabei wird vor allem gefordert, daß die Buchführung klar, übersichtlich und leicht nachprüfbar ist. Im Einzelhandel beginnen am 31. Januar 1938 die WintersehlußTerkäufe. Die Liste der Waren, die Ten dem Schlußverkauf ausgeschlossen sind, umfaßt diesmal eine Anzahl von Artikeln, die im vorigen Jahre noch nicht auf der Liste standen. Der Einzelhandel skaufmann wird also die neue Liste aufmerksam durchschau müssest damit keine Verstöße gegen die Vorschriften unterlaufen. Eine für die Klärung des Begriffs des Kettenhandels wichtige Frage ist in einem Bescheide des Herrn Reichskommissars für die Preisbildung kürzlich entschieden worden. Das Spinnstoffgesetz wendet den Begriff des Kettenhandels auf jeden Verkauf van Spinnstoffen und daraus hergestellten Waren durch solche Personen an, die sich in nicht handelsüblicher Weise in den Verteilungsprozeß eingeschaltet haben. Diesen Personen wird in dem Gesetz sorgeschrieben, Aren Abnehmern höchstens den Preis zu berechnen, zu dem sie ihrerseits die Ware eingekauft haben. Das bedeutet natürlich praktisch eine Unterbindung des Kettenhandels. In dem erwähnten Bescheide werden nun zwei Fälle angeführt, in denen ein Warenaustausch zwischen zwei gleschartigen Unternehmungen derselben Stufe als handelsüblich angesehen werden kann An« dor Aklbn ßger Auzatollung Vitrine mit Gerbten au« dem Besitz von Rabbi Akiba Eger lenfeld xlfo kfuisdutft r

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