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Breslauer jüdisches Gemeindeblatt · 1928-08-01 · 8 (8.1928) · p. [Seite]

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Journal
Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
Volume
5 (1928)
Issue
8 (8.1928)
Date
1928-08-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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130 Breslauer Jüdische» Gemetadeblatt Nr. 8 und in den einzelnen Ausschüssen, denen viele Mitglieder angehören, beraten. Es trifft also niemals ein einzelnes Mitglied die Entscheidung. Hierbei ist zu beachten, daß jeder Hilfsbedürftige in allererster Reihe die rechtlich verpflichteten Stellen in Anspruch nehmen muß. Wir rönnen hierauf umsoweniger verzichten, als die Beträge, die diese zu zahlen haben, oft recht erheblich sind. Unsere Fürsorge jedoch muß und kann natürlich nur eine ergänzende sein. Selbstverständlich leitet uns bei unserer ganzen Arbeit kein starres System, sondern wir sind bemüht, jeden einzelnen unserer Hilfsbedürftigen individuell und fürsorglich zu behandeln. Endlich ist noch zu erwähnen, daß wir bemüht waren, die Fortbildung unserer Ehrenbeamten und Beamten zu fördern. Es war ihnen wiederholt möglich, an Kursen, Vorträgen und anderen Beranstaltungen teilzunehmen. Auch sind Führungen und Besichtigungen von Anstalten und Einrichtungen sozialer Fürsorge unternommen worden. Der Leiter unseres Amtes, Bürodirektor Glaser, hat die Staatliche Anerkennung als Wohkfahrtspfleger (Sozialbeamter) durch den Herrn Wohlfahrtsminister ohne Prüfung erhalten. G. Zum Stammbaum -er Kamille Vaöt * Mitgeteilt von Erich Klibansky. Die folgende'Skizze beruht im wesentliche^ aus Nytizen, die Pros. Dr. Israel Leoy s. A. gesammelt hat. Sie wurden mir durch die Liebens- Würdigkeit von Frau Professor Badt zur Verfügung gestellt, und wenn sie auch nur in einer weiblichen Linie lückenlos bis ins 16. Jahrhundert zurückführen, so dürfen sie doch gewiß heute besonderes Interesie beanspruchen, da her Sohn des weit über Breslaus Mauern hinaus unvergesienen Prof. Dr. Badt als Vertreter Preußens im Reichsrat einer der höchsten jüdischen Beamten in Deutschland ist. ' ». A b r »h a m <16. Jh.), .au« dem Stamme der Frommen der Provence- ■) I R. Js-al rh-Ioth «7 in Prag,') T R. Äbrqham', «. « en - chem « aae 1 lgeft. Piai 1S.SS in Wilna)», ».Samuel», ».Simon» «. Jako b <kh al oth igest. 168», | «. Isaal «hatoth lgest. 1726 in Skala,», *. ClttUt», «- «ole ». Arie Loeb', ». Israel Mose igen. »ilch me Echaaloh)», ». Raxhtalt'», ». Slchanaa Salomon <,en. »hone Salme,»» Moert» Michael Juli»« Mark igen. Lisi» in Amerika, Röschen Bertha Paultne I« Liebreich, <» Abrah. Ssaal B aht, t« «an», in Amerika, Lehrer in Schwersenz, in Amerika, n-1-r--1— i—f Will, »««HIda-San» «os-»Br-«n vr. piiil. «enn» »adt ^lir«»th Hulda» >in Amerika, iProf, am Johanne«, ti» Amerika, »osen- «dmnasium in «re»lau> field vr. phil. Bertha » 3 trauh, SerAn br.iurHerm ann Badt, Minißeraldirektor, Berlin vr. mal. Lotte» Prager, Brc»lau Anmerkungen: -1. R. Iechiel Hillet A l t s ch ü l« r berichtet in seinem Kommentar zu den ersten Propheten, daß sein Vater R. David Altmüller ein Nachkomme des Gaon R. Isaak b. R. Abraham Chajoth sei. aus dem „Stamme der Frommen der Provence". Diese Frommen der Provence sollen nach der bekannten Legende, als sie im Jahre 1325 aus ihrer Heimat vertrieben wurden, Steine und Erde aus ihren Synagogen mitgenommen haben, die sie dann in die von ihnen errichtete Synagoge in Prag einbauten. Don dieser, der „Altschul", leite sich auch der Rame Altschüler Herl 2. Dieser Gaon von Prag, wie er gelegentlich genannt wird (vgl. Steinschneider. Bibl. Bodleiana S. 1101), wirkte zunächst in Prostih als Dajan, und von 1584 bis 1587 als Rosch Ieschiba und Ab beth din in Prag (vgh Benjakob Jsak Eisik, Ozar has'pharim). Rach S. B u b e r, Ansche schem, war er aber auch in Lemberg und Krakau als Rabbiner tätig. Der Name wird bald „Chajoth", bald .Chajuth" transkribiert: auch .Chajes" findet sich. Das führt dann dazu, daß z. B. Wininger in seiner „Jüdischen Nationalbiographie", ohne es zu merken, zwei Biographien derselben Persönlichkeit bringt (S. 523 und S. 527)1 In der „Jewish Encyklopädia" finden wir keine Würdigung, daher wohl auch nicht Im soeben erschienenen I. Bande des .jüdischen Lexikon". Zunz. Zur Gesch. u. Lit., erwähnt ihn S. 275 Nr. 33. . Er verfaßte u. a. die folgenden Werke: Pachad Iizchak (Erläuterungen zu den aggadischen Erzählungen des Talmuds über die Zerstörung des Tempels), gedr. Lublin 1573, Amsterdam 1685. P n e Iizchak (rhythmisches Gedicht über sämtliche Vorschriften des Ritualkodex Iore Dea mit Kommentar, gedr. Krakau 1581, 1591. Drascha für den Sabbath haagadol 1584, gedr. Prag 1584. Siach Iizchak (Gedicht für den Pessach-Abend mit Kommentar über die Pessach-Vorschriften), gedr. Prag 1586. 3. Di« jüdische Gemeinde in Wilna entstand erst im letzten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts, und auf Grund eines Schreibens des in, Jahre 1615 gestorbenen R. Abraham Samuel B a ch a r a ch von Worms (Resp. „Chut ha Schani" Nr. 31), der R. Men. Manes zu seinem Rabbinat beglückwünscht, hat man angenommen, daß er überhaupt der erste Rabbiner dieser Gemeinde gewesen ist. Sein Grabmal ist auch das älteste auf dem jüdischen Friedhof dieser <Äadt. In der Inschrist heißt es von ihm: „Er war das Licht Israels, die Säule des Exils, der starke Hammer, das Haupt der Ieschiba, der Vater des Gerichtshofes." Er verfaßte u. folgende Werke: 1. Elegie auf eine Feuersbrunst in Posen und den Tod seines Bruders R. Samuel in der Einleitung zum Werke seines Vaters „Pne Iizchak", gedr. Krakau 1591. 2. Semiroth le Schabbath, gedr. Prag 1621. 3. Derech T'mimin, Kommentar zum Wochenabschnitt „Balak", Ms. der Bodleiana. Vgl. über ihn S. I. F i n n, Kirja Nemuna, gedr. 1860, Wilna; Wininger, S. 531. 4. Verfasser des Werkes „H a u l e ch T o m i m", das 1634 in Krakau gedruckt wurde. 5. Er hat die hinterlassenen Werke seines Großvaters und seines Vaters mit Anmerkungen versehen und starb im Jahre 1685 zu Groß- Weißenburg auf einer Reise nach Palästina (vgl. über ihn Wininger, S. 531). 6. Er war Rabbiner in Skala (Galizien), wo er im Jahre 1726 g e st o r b e n ist. (Hiernach ist die Angabe im .jüdischen Lexikon", Sp. 1302, zu verbessern!) Sein Sohn R. Elieser veröffentlichte 6 Jahre nach dem Tode seines Vaters dessen Mischnakommentar „Sera Iizchak", gedr. Frankfurt a. O. 1732: im Vorwort dieses Werkes werden noch 14 andere von ihm verfaßte Schriften rabbinischen und kabbalistischen Inhalts aufgezählt. Sein ,^Iggereth kez chai" (kabbalistisch) ist 1862 in Czernowitz gedruckt worden. 7. Ueber ihn vgl. L. Lewin, Gesch. d. Juden in Lissa S. 231. In, Jahre 1760 approbierte er Wesselys ,Len lebanon". 8. Auch über diesen, nach seinem bekanntesten Werke genannten großen Gelehrten, vgl. L. Lewin, a. a. O., S. 261. 9. Er war Kultusbeamter in Kurnik. 10. R. Raphtali Kurnik bekleidete von 1812—36 verschiedene Ehrenstellungen in der Gemeinde Posen. Das Berufungsschreiben an R. Akiba Eger hat er im Jahr« 1815 mitunterzeichnet. Bon ihm stammt u. a. in Posen die Familie Jeremias und der verst. Alb. Hamburger, ferner Kom.-Rat Rapht. Hamburger, früher in Posen, jetzt in Berlin. Entwertung -er Grabpflegestiftungen Bereits in Nr. 3/1926 des Gemeindeblattes wurde die Entscheidung des Reichsgerichts vom 10. Dezember 1925 — IV 374/1925 — unter auszugsweyer Wiedergabe der Entscheidungsgründ« mitgeteilt, wonach eine Kirchengemeinde die mit einer „Grabpflege-Stiftung" übernommenen Verpflichtungen nicht mehr zu erfüllen braucht, wenn die Zinsen des durch die Inflation entwerteten Stiftungskapitals hierzu nicht mehr ausreichen. Nunmehr veröffentlicht die Zeitschrift „Der Friedhof" in Heft 5/1928 ein weiteres Urteil des Reichsgerichts vom 1. März 1928 — IV 605/27 —, das entgegen den Entscheidungen der Vorinstanzen (Landgericht und Kammergericht) ebenfalls jede Verpflichtung der Kirchengemeinde verneint. In diesem Falle war ein Kapital von 10000 Mark testamentarisch oermacht mit der Auflage, das Familienerbbegräbnis während der Dauer des Bestehens des Kirchhofes,in gutem Zustande zu erhallen. Die Kirchengemeind« hat das Vermächtnis angenommen und das Kapital in 3%% Preuß. Konsuls angelegt. Nach Entwertung des Kapitals durch die Inflation hat die Kirchengemeinde sich geweigert, die von den Angehörigen zur Instandsetzung des Erbbegräbnisses verauslagten Beträge zu erstatten. Ihre Klage gegen Ne Kirchengemeinde hat das Reichsgericht abgewiesen und auf die Widerklage der Kirchengemeinde festgestellt, daß diese nur etwaige Zinserträgnisse des entwerteten Kapitals zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtung zu verwenden braucht» da es nicht angängig sei, die Kirchengemeinde so zu behandeln, als wenn sie einen entgeltlichen Vertrag abgeschlossen hätte; vielmehr sei nach der Auffassung des Lebens beabsichtigt, neben den Auslagen des Vermächtnisse» wohllätig zu sein und die Kirchengemeinde zur Erfüllung ihrer idealen Aufgaben so zu bereichern, daß der Stamm der Zuwendung zur Erfüllung der Auslagen nicht angegrissen zu werden braucht.

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