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Ben Chananja · 1865-02-08 · 6 (8.2.1865) · page 5

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Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
6 (8.2.1865)
Date
1865-02-08
Page
– (sequence 5)
Language
German
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101 102 Dana über eure Gemeinde ausgesprochen werden, daß Nie, mand unter euch vom besagten Religionsweiser religiöse Be, scheide annehme, daß alle seine Aussprüche kraftlos und un« giltig sind. Dies alles habt ihr öffentlich in eurem GotteShause ausrufen zu lassen, wie wir eö auch iin ganzen Komitate bekannt machen werden, sonst werden alle eure Häuser als unreligiöS (אפור) erklärt werden." Nun folgt noch ein Pas, suS, der den eigentlichen Schlüssel zu dem ganzen Verfahren liefert, wie nämlich oft gemeines Interesse unter dem Deck, mantel der Religion sich zu verbergen suchte. Derselbe lautet: ״Auch können wir eö nicht zusehen, daß man unfern Rabbiner nicht als den ersten und größten dcS KomitatcS achte und ehre, denn welch ein großer Schaden würde dann in der Repartirug der Tolcranzstener entstehen." 211(0 Interesse war, wenn nicht gar der ganze Hebel dieser 2lnzettlung, so doch mit im Spiele. Der Rabbiner zu Könnend benahm sich etwas unehrerbietig gegen Kallir und drohte dessen 2lnsehen zu vermindern, waö aber für die hiesige Gemeinde eine Beuachtheiligung bei ber Vertheilnng der Landessteuer, wo Kallir als Schiedsrichter gegolten, nach sich ziehen könnte. Der Rabbiner zu Körmend wurde also verurtheilt. Fast wäre man versucht, rS als eine göttliche Fügung zu betrachten, daß die Rechtfertigung deS so stark Verfolgten von einem Nachfolger KallirS, wenn auch erst nach einem Zeiträume von 70 Jahren, hervvrgegangen. Schreiber dieses war im Jahre 1853 ganz ähnlichen Verfolgungen von Seite unserer Fanatiker anögesetzl, weil er einen Scheidebrief zu Stuhlwe'ßenbnrg ohne rabbinischeS Kollegium vorgenommen. 'Daß auch dieser Sturm nicht anS reiner Absicht (לש״ש) hervorgegangen, werden die Leser dieses geschätzten DlatteS, denen daü Gebühren unserer Finsterlinge wo! bekannt, von selbst einsehen. Zu meiner Rechtfertigung gab ich einige Wochen nach Ertheilung besagten Scheidcbriefeö eine Drochüre unter dem Titel: מי ר,ש ל ורז heraus, worin ich gründlich die Irrthümer Landaus in dieser Llngelegenhcit zeigte und unwiterlegbare Beweise lieferte, daß ein Scheidebrief, wie jede getvöhnlicher rabbinische Funktion, keines rabbinischcn Kollegiums benölhiget. Liber gegen Thorheil und Verkehrtheit ist'S umsonst, mit Beweisen zu kämpfen. Nachdem meine Gegner sich drei Jahre Zeit gelassen, traten sie mit der unfern Finster« lingen so eigenthümlichen WidcrlegungSmethode aus, die sich in Schmähungen und Znvckliven ergeht, dabei daö Gerade krumm, und. daS Krume gerade zu machen sucht. Sechs Jahre später sollte mir Gennglhnnng von einer ganz nnerwarteten Seite werden; N. MoseS Sofer, ibr Fels und Abgott, tritt selber gegen Landau auf und macht seine eigenen Nachtreter und Slnhänger zu Schanden. Im Jahre 1859 kam dessen ה״ס über den אה״ע heraus, in dessen! zweiten Theile er sich an mehreren Stellen (Nr. 54, 64, 65, 66; ferner א״רז Nr. 51) dahin auSsprichl, daß ein Schcidebrief durchaus kein Rabb>ner׳Kottegium braucht; den bisher bestandenen Gebrauch aber, ein solches zu nehmen, erklärt er dahin, weil nach geschehener Scheidung ein Zengenverhör auszunehmen und der Frau ein schriftliches Dokument als Beweis der Scheidung in Händen zu geben ist, wo letzteres jedoch nicht nothwendig, fällt doch ErstereS fort. (Fortsetzung folgt.) Korrespondenz. Inland. 8. Wien, 3. Februar. Zn der heut« abgehaltenen Sitzung de« Abgeordnetenhaus»« derichlete Abg. Schuter-Lidloy im Namen de« PetitionSauSschuffe« über di» vom »Ben Ehanauja* seiner Zeit mitge« »heilte Peiitioa de« verabschiedeteu Soldaten Philipp Krau« au« Siffek | in Syrmiru, welche dahin geh», der hohe ReichSrath geruhe dahin z, wirken, daß da« Niedertassung«v»rbot in der k. k. Militär, grenze in Ansehung alter Juden oder doch wenigsten« der verabschiedeten Soldaten.gänzlich und für immer aufg», hoben werde. Au« der von dem Referenten gegebenen ausführlichen Darftel» lung der Sachlage geht hervor, daß kür die Miliiärgrenze ein Verbot der Niederlassung der Juden nicht bestehe, indem dieselben rnliveder so unbeschränkt wie andere Provinzialistcu ausgenommen werden können, 8 wa« in der syrmisch-banatischen Miliiärgrenze. wo bereit« 500 Juden k seßhaft seien, der Fall sei, oder dieselbe» in städtischen Gemeinden da«! Bürgerrecht erlangen könnnen oder, wo bisher noch keuie Inden aufge-L ncnimen waren, auf den Gnadenweg gewiesen find. Nach keiner dieser 1 Richtungen bin habe der Gesuchsstcller den Weg eingcschlagen und e«f dürste keinem .Zweifel unterliegen, daß Se. Majestät der Kaiser gegen«f über einem verabschiedeten Soldaten das Allerhöchste Bewilligungsrecht! zur Niederlassung desselben in der Miliiärgrenze auSgeübt haben würde, g Wiewol der Petent jedoch nicht blo« eine persönliche Gnade für sich in Anspruch nehme, sondern sein Ansuchen noch weiter gehe, so konnte der; PclilionSausschnß aus diesem Anlässe keineswegs über da« Institut der? Miliiärgrenze und die eizenthümlichen Geundbesitzveehältniffe derselben sich au-zusprechen Deranlaffnng nehmen. und glaubte sich auf den pri« I vateechtlichcn und stat-rechtlichen Gesichtspunkt in seinen Eonklufionen 1 beschränken zu sollen. | Der Berichterstatter weist auf die drei verschiedenen in den öster« | reichischc» Krouläntern bestehenden GesetzgebungSgruppen. da- Nieder,? l-ssungSeecht der Juden betreffend, hin: in der einen, Galizien und der \ Bukowina, sei die Bcsitzsähigfeit an die Vorbedingung des Schnlbesu« | che« geknüpft, in de» südwestlichen Kronläudrrn, Steiermark und Tirol, | beständen Präventivmaßregeln. welche mehr dem palenlielen Hasse, als der christlichen Liede und Duldsamkeit entsprechend sind. Zn der dritten 1 Gruppe, Böhmen. Mähren u. s. w. sei die Bcsitzsähigkeit unbeschränkt I anerkannt. Vom sialSrcchilichcn Gesichtspunkte aus müsse jedoch hervorf gehoben werde» , daß in der Miliiärgrenze, die zu den konstitutionell k regierten österreichischen Provinzen nicht gehört, speziell da- Gesetzge« e buiigSrccht Sr. Majestät dem Kaiser als obersten Krieg-Herrn zustehe, und von ilim allein ansgeübt werde. So sehr dem PelilionSau-schuffe fj die Bitte des GesuchstellcrS gercchtscrtigt erscheinen mag nnd in den!Z allgeuieincn Grundsätzen des Privat- und SlatSrechteS die vollständigste ij Nnicrstütznng findet. so liege doch ein zu sehr aus AuS»al»»S;»stä»teo -Z gegründeter Fall vor. und der PetiiionSauSschuß müsse sich mit dem E Anträge: ״dahohe HauS wolle beschließen, die Petition f der hohen Negierung a nzue mpfehl en." Der Antrag wurde ohne Debatte angenommen.*) 8 P. C. Zombor, C. Februar. Der vorgestrige und gestrige ß Tag war für die hl.sige jüdische Bevölkerung, sowie für die der ganzen f Umgegend eine wahrhaft festliche Zeit, welche Alle» unvergeßlich bleiben t wird, die an dem Frstc iheilgenommeu haben: e« war die« das Fest I der hiesigen Spnagogcnweihe! Die hiesige Gemeinde gehört zu den jün-z gere» jüdischen Gemeinden Ungarn«, da unter Maria Theresia nur die D Familie Stein da« Privilegium hatte, in hiesiger Stadt wohnen uud S liegende Gründe besitzen zu lürsen. Im Jahre 180G erbaute di» kleine U Gemeinde eine unansehnliche Synagoge, um deren Grbauung sich der t| dermaligc Borstehrr Heudu schka Verdienste erworben hat. Bei der U Feier des SriieiigelLchlniffeS wird sein Name bi« auf den heutigen D Tag genannt. Die Synagoge war aber baufästig geworden, und da« || Brdürsuiß rine- Neubaues stellte sich immer gebieterischer herau«. Der | hiesige Bezirlsrabbiner, Herr David Kohn, ermuuterte die Gemeind» A mit allem Nachdrucke zum Tempelbiu. und dieser wurde auch wirklich V in Angriff genommen. Au« Mangel an hinreicheuden Mitteln ging je« If doch da« heilige Werk nur langsam von Statten, bi« Herr Markn« :j Stein, ein von allen sriuro Brüdern geliebter und verehrter Mar» A dechai, sünstoulend Gulden zum Baue spendete und die Bauangele» jf genbeit in dir Hand nahm, worin ihm sein würdiger Sohn, Herr Sig« f *) Au« Panrscva siud vor Kurzem di» Juden au«g,wirs,n worden, ß ' Red. :j'

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