Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 195)
- Language
- German
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folgte ihm eia Teil seiner Schüler dorthin, u. a. der bekannteste von ihnen, ß. Moses Sofer. Die Schüler führten häufig ein Wan derleben. Man wollte möglichst viele Lehrer hören und ihre verscbiedenen Methoden kennen lernen. Aus Polen kamen sie nach Deutschland, von Deutschland zogen sie bis über die Alpen nach Italien. Bei den Schwierigkeiten, die grosse Reisen damals verursachten, war dies, neben den Reisen zur Messe, im allgemeinen die einzige Gelegenheit für die Juden, die Welt kennen zu lernen. Auch nach Frankfurt, dessen Jeschibah seit Ende des 16. Jahrhnhderts immer mehr an Ansehen und Bedeutung gewann, strömten die Schüler von allen Seiten. Gar mancher, der durch seine Schriften später selbst zur Berühmtheit gelangte und oft selbst eine Jeschibah leitete, war stolz auf seine Frankfurter Jeschibahzeit, gar mancher auch wurde hier frühzeitig vom Tode dahingerafft und fand — fern von der Heimat — hier die letzte Ruhestätte. Im ״Gedenkbuch“ sowie in den ״Grabinschriften״ finden wir Bachurim unter anderem aus Ockstadt, Wingen (Untereisass), Worms, Metz, Deutz, Krotoschin, Prag, Amsterdam, aus Polen, aus Russland. Die Führung des Bacbur wurde scharf überwacht. Aus der Frankfurt und seine Jeschibah betreffenden Literatur ist mir nur eine Stelle bekannt, die von trunkenen Bachurim berichtet, die allerlei Unfug verübten1). Vielleicht ist an dieser Stelle sogar ״Bachurim״ in seiner wörtlichen Bedeutung ״Jünglinge״ gemeint, sonst fände sich wohl in den Gemeindeakten irgend eine Notiz darüber, dass man dieselben von der Jeschibah verwiesen oder anderweitig bestraft habe. Einer der ersten Einträge im Gemeindeprotokollbuch2) — er ist vom Neumond Adar 5319 (1559) datiert — enthält die Bestimmung, dass Bachurim ohne Einwilligung der Eltern oder des Rabbiners keine Schulden machen dürfen. Ohne diese Einwilligung, die schriftlich voriiegen musste, ausgestellte Wechsel waren ungültig. Der Geldgeber verfiel dem Bann oder sonstigen Strafen. Die Schüler wohnten meist unentgeltlich in Familien, auch hatten sie oft Freitische. Jeder Hausherr war stolz darauf, auf diese Weise das ״Lernen“ fördern zu können, die Schüler wiederum zeigten י) Josif Omitz § 630. *) Gemeindeprotokollbuch S. 25, die Bestimmung wurde 1754 in verschärfter Form erneuert} vergl. Anl. 3.