Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 196

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 196)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
91% known words query
IRI
…/3486266-3486305--7001-3493377
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

15? sich dadurch erkenntlich, dass sie die Kinder unterrichteten oder sonst in Geschält und Haushalt behilflich waren1). So lag durch die grosse Zahl Baehurim, die Kinder unterrichteten, an grösseren Plätzen oft gar nicht die Notwendigkeit vor, von der Gemeinde aus Jugendlehrer anzustellen. Für einzelne Jahre lässt sich die Frequenz der Jeschibab zahlenmässig feststeilen. 1709 wurden nach einem Einwohner- Verzeichnis2) 53 auswärtige Baehurim gezählt. Da an derselben Stelle 729 männliche Kinder genannt werden, von denen ein Teil äueh die Jesehibah besuchte, — eine auch nur annähernde Schätzung, wieviel dieser Söhne hier mitzurechnen sind, ist unmöglich, da keine Anhaltspunkte hierfür vorhanden sind —, so kommen wir jedenfalls zu einer stattlichen Schülerzahl. Dabei ist freilich zu bedenken, dass derartige Einwohnerlisten nicht mit der heute gewohnten Genauigkeit angelegt wurden. Je nach Umständen gab man wohl auch die Zahl zu hoch oder zu niedrig an. Hingegen befinden sich im Gemeindearchiv der Frankfurter israelitischen Gemeinde noch drei Kassabücher der Talmud-Tora-Gabbaim aus den Jahren 1772, 1780 und 1793. Diese enthalten für die einzelnen Quartale getrennte, namentliche Listen sämtlicher Baehurim, nebst Angaben, wieviel Unterstützung sie erhielten, sodass wir hieraus folgende zuverlässige Zahlen entnehmen können: 1772: 1. Quart. 128, 2. Quart. 90, 3. Quart. 66, 4. Quart. 77 Bach. ״ 132 ״ 1185 ״ ,125 ״ ,124 ״ :1780 ״ 60 ״ ,62 ״ ,39 ״ ״ ,63 ״ :1793 Das erste Quartal begann mit dem ersten Siwan (Ende Mai). Die Unterstützung, die alle 14 Tage verteilt wurde, betrug im allgemeinen 16 Kreuzer, in vereinzelten Fällen auch mehr; Baehurim, die nicht darauf, angewiesen warn, erhielten nichts. Ferner finden sich besondere Konti für folgende Posten: Zuschüsse zur Beschaffung von Ritualien (Zizith und Tefilin), Arzt- und Kurkosten (bei einigen ist verzeichnet, dass sie vom Arzt nach Wiesbaden oder Sehwalbacb zur Erholung geschickt wurden), Wegzehrungsgelder für abreisende Baehurim (im allgemeinen 12—30 Kreuzer). Ferner bestand für 9 Vergl. Denkwürdigkeiten der Gläckel v. Hameln S. 71; Jösif Omitz S. 165. ... . . . a) Stadtarchiv, Act. Subdel. Comm., Tom. 11,98 Beilage 29.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.