Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- III. 1905 - 5666 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 131)
- Language
- German
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68 ת׳ I 24. Wer am Versöhnungsfest geniessen musste, darf vormittags stets und am Nachmittag, wenn zugleich Sabbath ist, zur Thora gerufen werden. "ת I 25. Das deutsche Wort ״Gott״ darf mit Rücksicht auf Exodus 20,7 nicht umsonst bei einem Segensspruch wiederholt, wohl aber ausgelöscht werden. ת׳ I 57. Jungvieh darf am achten Tage, auch wenn es noch nicht 8 mal 24 Stunden (מעל״ע) alt ist, geschlachtet werden. ת׳ I 69. Die Thora eines Schreibers, der unbrauchbare Tefillin (ohne die vier Schriftabschnitte) verkaufte, erklärt er, aber nur unter Voraussetzung massgebender Zustimmung, für noch brauchbar. ת׳ I 71. Einen sehr erschwerenden Standpunkt nimmt R. Akiba Eger ein, gegenüber der künstlichen Verhütung der Be־ fruchtung (ע״י מרך), die er selbst bei Befürchtung von Gefahren für verboten erklärt. "ת I 87. Die beim Militär Dienenden, die unfreiwillig den Sabbath entweihen, sind auch in religiösen Dingen zeugnisfähig. ת׳ I 96. Ein Zeuge, der, deutlichen Anzeichen gemäss, das Verbot des Rasierens Übertritt, ist, zumal bei der heutigen Verbreitung dieser Uebertretung, (nur) nach der erschwerenden Seite noch als Zeuge anzusehen. 9 דדח. Eine Thorarolle, in welcher ein Teil des Gottesnamens ausserhalb der Reihe steht, ist unbrauchbar. 10 דויח. Ein Schochet darf als אונן (ohne ברכה) schlachten. Wo nach dem Landesgesetz die Beerdigung erst am dritten Tage vorgenommen werden darf, tritt in den Zwischentagen die Bestimmung für den ארנן nicht in Kraft (ausgenommen איסור .(תשמיש ת, II 11. Sind Buchstaben der Thora durch (Wachs־) Kerzenflecke verhüllt, so ist am Sabbath aus einer anderen Thora weiter zu lesen. ת׳ II 22. Ein am 31. Tage gestorbener Erstgeborener ist auslösungspflichtig, selbst wenn er nicht 30X24 Stunden (מעל״ע) gelebt hat. ,ת II 24. Der (auch heute noch) vielverbreitete Brauch, im Trauerhaus das תתקבל im Kaddischgebet fortzulassen, beruht auf Irrtum.