Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- III. 1905 - 5666 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 132)
- Language
- German
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69 ת׳ II 64. Ein Schwerhöriger, der ein Hörrohr benutzt, darf als Dajan beim Chaliza-Akt fungieren. ,ת II 65. Die Vorenthaltung der vom Schwiegervater zugesagten Mitgift ist noch kein hinreichender Grund zur Scheidung wider den Willen der Frau. ת׳ II 68. Die Frau des Schwiegervaters darf dessen Schwiegersohn auch nach dem Tode seiner Frau nicht heiraten. Vgl. נדב מה״ק III, 26. ת׳;II 71. Eine Trauung darf auch nach Einbruch der Nacht vollzogen werden. ת׳ II 73. Ist eine Frau, auch nur zeitweise, irrsinnig, so darf ihr Gatte eine zweite Ehe eingehen bei Zustimmung von 100 Eabbinen, gegen die Verpflichtung, die ihr im Traubrief garantierten Gerechtsame (תנאי כתובה) auch ferner zu gewähren, aber nur nach Uebergabe der ihr gebührenden Summe an einen Vertrauensmann und des Scheidebriefes an einen Boten (שליה להולכה), der bestimmt ist, denselben ihr nach erfolgter Heilung, jedoch nur nach Weisung des ב״ד, zu übergeben. Vgl. auch Nr. 44. ת׳ II 93. Ein Kläger ist nicht berechtigt, den Eid des Beklagten zur Einschüchterung unter furchteinflössenden Umständen, wie bei brennenden Lichtern und schwarzer Bahre, zu verlangen20). Einer noch weit grösseren Popularität als diese Gutachten erfreuten sich die noch von ihm selbst zur Veröffentlichung freigegebenen 21), aber erst nach seinem Tode von seinem Sohne Benjamin Wolf (Altona 1841—48) herausgegebenen und seitdem oft abgedruckten Zusätze zur Mischnah, תוספות ר׳ עקיבא איני על המשניות, nachdem schon in der Prager Mischnahausgabe 185530־ Bemerkungen von ihm (הגהות) erschienen waren -־)• Diese Zusätze enthalten eine Fülle schätzbarer, eigner wie fremder, weithin zer- 20) Andere Entscheidungen siehe in der Biographie, z. B. Jahrb. II. S. 65 Anm. 48 und Anh. XI. 21) Siehe seine Bekanntgebung, die der zweiten Mischnahordnung vorgedruckt ist, vom Jahre 1836. 22) Siehe Benjakob S. 132.