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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 130

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 130)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486271--0875-3487236
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67 übereinstimmen, in Anwendung* komme16), und der Mangel der Glaubwürdigkeit der Frau, welche erst nachträglich angab, den Sinn der Trauformel missverstanden zu haben (s. das. 42, 4), hält ihn von der Entscheidung nach der leichteren Seite zurück. — Als Spezialgebiet des R. Akiba Eger dürfen auch seine Untersuchungen und Entscheidungen über die Schreibung und Schreiber der Thora (סתו״מ) gelten, da diese in den Egerschen Gutachten einen auffallend breiten Kaum einnehmen und mit ausserordentlicher Sachkenntnis geführt und gefällt werden17). Meist weniger kompliziert und übersichtlicher sind die nach seinem Tode veröffentlichten Rechtsbescheide, die teils als Anhang zu dem noch zu erwähnenden דרה, teils von seinem Enkel Eisek Caro als zweiter Teil der Rechtsbescheide desR. Akiba Eger, תשובות ר׳ עקיבא איגד מדידורא תנינא, herausgegeben wurden (Wien 1889). Viele Gutachten von ihm und an ihn finden sich auch in zahlreichen Werken der zeitgenössischen, halachisehen Literatur18), sodass im ganzen etwa 450 seiner Gutachten gedruckt sind, während eine noch grössere Anzahl noch handschriftlich, namentlich im Besitze des Warschauer Rabbiners Naftali Silberberg, vorhanden ist19). Schliesslich mögen hier einige seiner für die allgemeine Praxis wichtigeren Entscheidungen folgen: ת׳ I 9. Beim Einzug in eine mit einer מזוזה versehene Wohnung ist der Segensspruch über dieselbe zu sprechen. (Vergleiche aber auch das Nachwort.) ת׳ I 13. Es ist verboten, am Sabbath auf einem Prahm zu fahren, um in einer ohnehin vollzähligen Gemeinschaft (מנין) zu beten. 16) Hier schweift R. Akiba Eger ab, um die Frage zu erörtern, ob ein Zeugnis zweier mit einander Verschwägerter, die gemeinsam etwas wahrgenommen, später aber einander nicht mehr verwandt sind, gültig ist. 17) Vgl. ת׳ I 2, 3, 7, 10, 11, 21, 50, 75, 96; ת׳;9 ,8 ,4 דו׳־ח H 5, 6, 9, 11, 28, 36 und seine Gutachten in בית אהרן und seinen eigenen הגהות zu .26 ,32 או״ח 8ו) So in den שו״ת des ,רשמי שאלה, נחלת יעקב, המדת שלמה, ה״ם, תפארת צבי, בית מאיר מר״ם יפה, תשזבות גברי, בדית אברהם und בית מנהם a. a. O., sowie im בית אהרן S. 52 f. und שער שמעד S. 56 ff. 19) In חוט המשולש S. 40b wird die Zahl aller abgeschriebenen Gutachten auf gegen tausend angegeben. $. auch Lewin a. a. O. S. 247, Anm. 48•

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