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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 128

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 128)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486271--0873-3487234
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65 Salomon und Abraham Eger) in Warschau 1834 herausgegebenen Rechtsbescheide (תשובות רבי עקיבא איגד), Gutachten und meist aus seinem gelehrten Briefwechsel mit seinen Verwandten stammende Erklärungen (פסקים וכתבים) enthaltend, die so begehrt waren, dass sie in verhältnismässig kurzer Zeit viermal (noch 1876,1884,1892, sämtlich in Warschau) aufgelegt wurden. Seine Gutachten interessieren nicht so sehr durch fesselnde moderne Probleme, wie etwa die des R. Moses Sofer 12), auch nicht durch eine glänzende, leicht fassliehe Darstellungsform, sondern durch die Gründlichkeit der Motivierung und die ungewöhnlich haarscharfe Eruierung des Grundsinnes der mit gewandter Treffsicherheit zitierten Urstellen und durch die selbständige Auffassung derselben, ft. x4kiba Eger ist gewissermassen einer der ersten Analytiker unter den Heroen der Responsenliteratur. Nicht um die, oft nur mit grosser Reserve gegebene, oft sogar unbestimmt gelassene Entscheidung, sondern um das dieser vorangehende, vorsichtige Abwägen des scheinbar Gleichartigen oder Aehnlichen ist es ihm hauptsächlich zu tun. Ebenso scharfsinnig wie er in der Auffindung der Widerspräche in den Gesetzesbestimmungen ist, ebenso geistvoll ist er in dem Versuch, sie auszugleichen‘3). Dabei vergegenwärtigt er sich stets mit seltener Klarheit den genetischen Entwicklungsgang eines Gesetzes gemäss der Auffassung und Entscheidung der ersten Autoritäten der verschiedenen Zeiten, es zugleich nach der formalen wie nach der materiellen Seite mit kritisch-intuitivem Blicke betrachtend, öfters auch — allerdings auf Kosten der Durchsichtigkeit — übergehend auf manche durch den Gang der Dialektik nahegelegte, zum Hauptgegenstand aber nicht gehörende Nebenfragen. Besonders hervorragend und charakteristisch nach dieser Seite sind seine das jüdische Eherecht behandelnden Gutachten, die den religionsgesetzlichen Charakter eines sittlicher Verirrung beschuldigten Weibes, einer vom Manne verlassenen Ehefrau, eines aus illegaler Ehe stammenden Kindes oder auch j 12) Vgl. z. B. 128 ח" ם יו״ד über die Stellungnahme des jüdischen Gesetzes /zur Bildhauerkunst; ib. 68 או״ה über Hausbau am Sabbath; 208 über das Tragen des offenen Parasol am Sabbath; VI 97 über den Charakter des Verbotes, am Sabbath auf der Eisenbahn zu fahren; 208 או״ה über Bibelexegese; 37 ,*ה״ע über die jüdischen Eheverbote und ihre Lösbarkeit u. ä. 13) Vgl.ת׳ I 37, wo 201,7 יו״ד mit 40 und 12 11 ת׳, wo 22 ,245 יו״ד mit 33 ausgeglichen werden.

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