Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- III. 1905 - 5666 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 124)
- Language
- German
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61 vor ihn streitend zwei Männer. Der eine, der Gläubiger, verlangte die Befriedigung seiner Ansprüche auf Grund eines Wechsels, den er vorlegte; der andere aber, der angebliche Schuldner, behauptete, dass der Schuldschein gefälscht sei. Während die beiden Parteien miteinander stritten, forderte der Rabbi den Wechsel, hielt ihn gegen das Sonnenlicht und stellte durch die in dem Wechselpapier sichtbaren Wasserzeichen das Jahr und damit die Fälschung fest7). Seine liebevolle Beurteilung des Nächsten leuchtet aus folgendem in bezeichnender Weise hervor: Einst wurde vor dem Oberrabbiner ein Viehhändler angeklagt, dass er mit den heiligen Tfillin auf dem Haupte Gebete verrichte, während er sein Vieh vor sich hertrieb. Der milde Rabbi aber fertigte den lieblosen Ankläger mit den Worten ab: ״Ihr solltet den Mann darum nicht anklagen, sondern schätzen, dass er auch während seiner niedrigen irdischen Beschäftigung seiner heiligen himmlischen Pflichten ein־ gedenk bleibt8).“ Seine zartsinnige Rücksichtnahme charakterisiert folgendes: Als der erwähnte Salomon B. Latz schwer erkrankt war und den ihn besuchenden R. Akiba Eger fragte, ob er, der ärztlichen Vor- Schrift gemäss, verbotene Speisen gemessen solle, erwiderte dieser, er könne seine Zustimmung dazu nicht geben. Bald darauf aber begab er sich in die Küche und ordnete die Zubereitung nach Anordnung des Arztes an. Auf diese Weise verhütete er, dass der Kranke sich durch das Bewusstsein der Bedenklichkeit seines Zustandes auf regte9). Dass er auch dem Humor nicht abhold war, sollte auch folgendes Gerücht bezeugen. Als R. Akiba Eger nach seinem Einzug in Posen hörte, dass viele der Vornehmeren seiner Gemeinde am Fi'eitag Abend das Theater besuchten, äusserte er: Nunmehr verstehe ich den mir bisher rätselhaften talmudischen Ausspruch: ״Die meisten Unehrlichen sind die Israeliten* (Beza 15), da doch nach der Lehre des Talmuds (Sabbath 119 b) zwei 7) Mündliche Ueberlieferung. 8) Mündliche Ueberlieferung; vergl. dagegen Präger im ״Israelitischen Volkslehrer“ 111 S. 114. 9) Mündliche Ueberlieferung. Vgl. auch andere Züge seines Zart- Sinns gegen Kranke bei Bleichrode S. VII.