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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 109

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 109)
Language
German
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46 sehr schmerzlich, äussern zu müssen, ,dass sie als Vertreter der meiner Obhut anvertrauten Gemeinde eine Anzeige gemacht, die nicht nur aus der Luft gegriffen, vielmehr — wie er ausführlich begründet — gegen ihre eigene Überzeugung läuft. . . Ich ver־ zeihe es ihr zwar gern, muss jedoch dabei innigst bedauern, eine solche Schwäche wahrgenommen zu haben. “ Das Statut, das z. Z. noch nicht ausgearbeitet, wohl aber entworfen war, wollte er sobald wie möglich der Regierung vorlegen. Als acht Tage darauf die Regierung trotz aller ehrenden Anerkennung nicht nur für sich das Oberaufsichtsrecht, sondern auch für die Posener Gemeinde die unumschränkte Nutzniessung und für ihren Vorstand das Aufsichtsrecht nach dem Tode Egers verlangte, darum die Latzsche Anstalt verpflichtete, sämtliche ihr von der Korporation überwiesene Kranke (gegen einen Jahresbeitrag von 100 Tlrn.) unweigerlich, soweit es der Raum nur zuliess, aufzunehmen, antwortete R. Akiba Eger (28. September) in so energischer, selbstbewusster Sprache, wie man es seiner sanften, bescheidenen Natur kaum zugetraut hätte. Der gesetzmässig begrenzten Staatskontrolle unterwerfe er sich zwar schuldigst, dagegen müssse er die Bestimmung, wonach der Korporation für jetzt oder für die Zukunft irgend ein Sonderrecht auf das nur als Jüdische Anstalt“ geplante Institut eingeräumt werde, ablehnen, da die Gemeinde ihre Sorge für ihre Kranken nicht dieser Anstalt zuwälzen könne. Sie habe ihm keine Aufnahmeordre zu geben, sondern die Aufnahme bei ihm oder seinem Statutenmassigen Rechtsnachfolger gebührend nachzusuchen. ״Die Anstalt kommt in praxi zwar vornehmlich der hiesigen jüdischen Korporation zu statten, nur lasse ich mir diesfällig keine Bedingungen voraus und als Grundsätze gefallen, weil es der Wille des Testators nicht ist.“ ״Das sind die Grundsätze,“ — so schliesst er — ״nach welchen ich die Latzsche Krankenanstalt jetzt und künftig verwaltet wissen will, ich hoffe, eine königliche Regierung werde sich überzeugen, dass sie mich darin nicht beschränken dürfe.“ Auch durch die darauf erfolgte Drohung140) 140) In diesem Bescheide wird zuerst der Titel ״Hochwürden“ gestrichen mit dem Bemerken, dass die jüdischen Rabbiner auf dieses nur den christlichen Geistlichen zukommende Prädikat nicht Anspruch machen können. I

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