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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 101

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 101)
Language
German
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IRI
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achten trat er mit warmen, tiefbewegten Worten für die alte Gebetordnung unter Hinweis auf die Unerlässlichkeit der mündliehen Tradition ein, geisselte bei der Befürwortung der hebräischen Sprache in herzbewegender Entrüstung die erniedrigende Selbstentwürdigung, die sich in der Preisgabe der Sprache der Väter gegenüber der übereifrigen Pflege fremder Sprachen, der lateinischen und französischen, kundgibt, und kennzeichnete die Hoheit seiner eigenen, religiösen Auffassung gerade dadurch, dass er neben dem Orgelverbot die Nichtigkeit des künstlich konstruierten Widerspruchs zwischen dem aufrichtigen, praktischen Patriotismus und dem idealen, das Wohl der Gesamtmensch־ heit ersehnenden Zionismus der Erlösungsgebete klarlegte. Später, als auch das Grossherzoglich Weimarsche Landeskollegium die Einführung der deutschen Gebetssprache wieder anordnete (§ 6 des Weimarschen Edikts von 1823) und sich mehrere in ihrem Gewissen verletzte Hausväter an ß. Akiba Eger dieserhalb gewandt hatten, beruhigte sie dieser mit der festen Zuversicht auf die Gerechtigkeit und Toleranz der ßegierung, die in ihrem Interesse den Kultus bei Vermeidung eines Gewissenszwanges schützen werde, zugleich unter der Erklärung, dass, falls der öffentliche Gottesdienst in hebräischer Sprache und unter den bestehenden Formen nicht gestattet werden würde, ein solcher lieber gar nicht stattfinden sollte126). — Diese, unter der tatkräftigen Mitwirkung ß. Akiba Egers zu stände gekommenen Kundgebungen der Grossrabbiner, denen nur die Kulturwaffen der Gegner fehlten, um für die gerechte Sache noch eindrucksvoller und erfolgreicher einzutreten, hatten zwar nicht verhüten können, dass das Beispiel des Tempelvereins einzelne Gemeinden zur Nachahmung verführte, — war doch selbst von Posen aus durch den unter der Maske eines Pseudonym auftretenden David Caro dazu aufgestachelt worden, — haben jedoch zweifellos wesentlich dazu beigetragen, dass in den meisten Gemeinden, wie in Hamburg, der Gottesdienst in der Synagoge auf dem Boden der Ueberlieferung erhalten wurde. Konnte der Heros der Thora damals seinen heiligen Eifer für den Gottesdienst trefflich bewähren, so gab ihm das folgende i26) Vgl. Heinemann, Neueste Sammlung der die religiöse und bürger* liehe Verfassung der Juden betreffenden Gesetze, S. 192.

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