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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 80

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 80)
Language
German
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…/3486266-3486271--0825-3487186
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sich knüpften, die das tiefere Eindringen in den richtigen Sinn bezweckten, dagegen liebte er nicht Fragen aus ganz fremden anderweitigen Gebieten.“ In seinem frommen, humanen Sinne hatte er auch bald veranlasst, dass jeder Leichenzug aus seiner Gemeinde zu dieser Zeit an seinem Beth-Hamidrasch vorüberziehe, damit er mit seinen Schülern dem Scheidenden das letzte Ehrengeleit gebe. Für das sehr kärgliche, leichte Mittagsmahl gönnte er sich kaum besondere Zeit; auch während der durch seine Schwäche gebotenen Siesta las er, auf dem Sofa liegend, die neuesten Erscheinungen, mit dem Bleistift in der Hand, um gleichzeitig seine Randbemerkungen zu machen. In den ersten Nachmittagsstunden wiederholte er mit seinen Söhnen, Angehörigen und auserlesenen Schülern das Vormittagspensum und wohnte darauf den Sitzungen des Beth-Din (oft auch der Gemeindevertretung) bei. Auch hier leistete der mit praktischer Lebenskenntnis und genialem richterlichem Blick begabte R. Akiba Eger als דאב״ד Hervorragendes, da seine weisen und wirksamen Vermittlungsvorschlage, seine scharfen und treffenden Entscheidungen über die verschiedenen Rechtshändel, über die er stets sorgfältig Protokoll aufnahm, trotz des offiziellen Verbots selbst von Andersgläubigen viel begehrt wurden und sich grosser Beliebtheit erfreuten. Nach demMinchagebet, das er in Tallis und Tfillin gehüllt verrichtete, hielt er einen Lehrvortrag über den Ritual-Kommentar מנן אברהם und verflocht mit dem folgenden Abendgebet die Bitte für die Kranken. Dann erst von 8—10 Uhr ging er an die Beantwortung der aus allen Himmelsrichtungen an ihn gelangenden Anfragen, an die Ausarbeitung seiner berühmten Rechtsgutachten, die immer zahlreicher wurden, obwohl er in seiner Bescheidenheit und Gewissenhaftigkeit sich selbst die Beschränkung auferlegte, keine Ent- Scheidung ausserhalb seiner Gemeinde zu treffen49). Erst gegen Mitternacht schloss der nur allzu Schwächliche sein grosses und reiches Tagewerk. An Feiertagen und deren Rüstzeiten widmete er sich mehr oder weniger ausschliesslich seiner persönlichen Andacht, seiner Gemeinde und Familie. Fünfmal im Jahre, und zwar an den beiden Sabbathen vor Pessach und dem Versöhnungsfest, 4ף Siehe בזר הבחינה des Kempner Rabbiners R. Josef $. Landau S. 12: u הגאון מפחען ג'׳י גדר בעת שאינל בזהב למעשה להומה חוץ לעירו , 2

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