Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-11-05 · Heft 45 (5.11.1842) · p. Seite 663

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 45 (5.11.1842)
Date
1842-11-05
Page
Seite 663 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225227-3225273--04781-3314392
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

663 „von hohem Namen beschäftigt hat, ein solcher „Gedanke, Allergnädigster Kaiser und Herr, konnte „nicht anders, als ein Gegenstand Ihrer Regie- „rungssorgen werden. Ungeachtet aller, theils aus „der Mitte der Israeliten selbst hervorgehenden, „theils von ihnen unabhängigen Hindernisse, kann „man, bei dem kräftigen Willen Eurer Majestät „der Hoffnung Raum geben, cs werde sich der „sittliche und bürgerliche Zustand, wenn nicht des „jetzigen, doch des zukünftigen Geschlechts der Js- „raeliten verbessern lassen. Im Schooße des Rei- „ches,.wie auch im Auslande, fanden diese Ideen „bei dem bessern Theile der Israeliten Anklang „und Geneigtheit für Ihre erhabene Absichten. „An einigen, jedoch noch nicht vielen Ortschaften „des Reiches erstehen durch den Eifer der Jsraeli- „ten Lehranstalten im Geiste der Regierung. Die „Erfahrung wird zeigen, in wie weit dieses große „Werk einen heilbringenden Anfang nehme, und „mit dauerndem Erfolge gekrönt werden könne." (Wir machen hierbei auf einen störenden Druckfehler in dem Bericht des Herrn Dr. Lilienthal in No. 41. S. 610. Sp. 1. Z. 16. v. o. aufmerksam, wo es „Neuerung", nicht „Steuerung" heißen muß.) Oesterreich. Aus dem Tolnaer Komitat. Während unserer Berathungen brachte man die Frage auf das Tapet: ob solche israelitische Jünglinge, die die Rechte studirt haben, bei den Komitatsgerichtssitzungen erscheinen, demnach Hierwegen beeidet werden können? — Es gab solche, die hievon abriethen, nicht nur, daß ein derartiger Fall im Lande beispiellos ist, sondern auch darum, weil das israelitische Volk bei uns noch keine bürgerliche Stellung besitzt, ohne diese aber zu solchen Ansprüchen keine Berechtigung vorhanden sein kann. Es siegte jedoch die Ansicht, daß es Niemanden verwehrt werden könne, die Rechte zu ftudiren, welche alle Einwohner des Landes verpflichten, daß die Thüren zu den Lehrsälen Jedermann offen stehen; und daß, wenn die Theorie der Rechte kein Artikel des Monopols ist, welches nur Auserwählten zusteht, man auch den praktischen Theil derselben Niemanden streitig machen könne; daß der Eid für die Geheimhaltung auch sonst von viel geringerem Werthe ist, als jener, den das Gesetz für das Leben und die Güter eines Jeden von den Individuen der Volksklassen fordert. Diesem zufolge wurde ein israelitischer Rechtspraktikant auf gleiche Weise mit den übrigen beeidet, und so wird ihm — höchst wahrscheinlich der erste Fall im Lande — zu den Gerichtssitzungen als Zuhörer der Eintritt zugestanden. Aus Mähren, im Oktober. (Privatmitth.) flleber Nehemias Trebitsch, den verstorbenen mährischen Oberlandesrabbiner.) Als vor drei Jahren Moses Sofer, Oberrabbiner zu Preßburg, mit Tode abging, wurde sein Charakter, seine ämtliche Wirksamkeit und sein Einfluß auf die jüdisch-kirchlichen Angelegenheiten in diesen Blättern von einem doppelten Stand- und Gesichtspunkte besprochen und gcwürdiget. Die unbegrenzte Verehrung eines befangenen Schülers ergoß sich in bitteren Klagen, daß das Licht Jsrael's erloschen, sein Glanz geschwunden, und die Glaubenskrast der Synagoge gebrochen sei. Dagegen sprach ein unbefangener Beurtheiler, bei aller Gerechtigkeit, die er der Frömmigkeit und dem guten Willen des Seligen widerfahren ließ, doch auch von dessen Starrheit, von dessen rücksichtslosem Widerstande gegen jedes wissenschaftliche Streben, gegen jede freiere, geistige Thätigkeit, gegen jede sittliche Erhebung, von dessen Leichtgläubigkeit, die sich durch Ohrenbläsereien zu unmotivirten Verdammungen und Verfolgungen Hinreißen ließ. Die Redaktion der A. Z. d. I. gestattete beiden Parteien sich auszusprechen, und wahrte damit und dadurch ihre, nur von denen angefochtene, Unparteilichkeit, welche nur allein das Wort haben möchten, um nach Herzenslust zu verdammen, zu verurtheilen, zu verketzern, und die öffentliche Meinung über die edelsten Bestrebungen im Judenthume irre zu leiten. Wie nun Ungarn vor drei Jahren, so hat Mähren in diesem Jahre seine größte rabbinische Celebrität verloren; und ein Blatt, welches, — ohne übrigens der rabbinischen Orlhopraxis entschieden und konsequent das Wort zu reden, — sich die Ausgabe gestellt zu haben scheint, unaufhörlich auf den Splitter in den Augen der wissenschaftlichen Rabbinen hinzuweisen, den Balken übersehend, welcher die Au-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.