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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-05-11 · Heft 19 (11.5.1880) · p. Seite 295

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 19 (11.5.1880)
Date
1880-05-11
Page
Seite 295 (sequence 7)
Language
German
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295 solchen Mannes gern auf sein traditionelles Recht. Analog! gesunden, brauchbaren Mitgliede der menschlichen Gesellschaft liegt die Sache auch wohl in N., wo der erste Rabbiner herzustellen gegründete Hoffnung hat, einer Anstalt zu überdurch das Aufrufen an erster Stelle ausgezeichnet wird.! geben, worin es verbotene Speisen genießt, wird dies end- Jch halte die Gegenwart in hohem Grade berechtigt,! lich gestattet und damit motivirt: daß, obgleich kein Zweifel den religiösen Angelegenheiten ihre Impulse zu geben, ihre vorhanden, daß das Kind dort verbotene Speisen genießen Entwickelung weiter zu führen, und nie werde ich aushören, dem Fortschritt der Zeit volles Recht einzuräumen auch im wird, wir selber sie doch nicht verabreichen und die Anstalt auch nicht direct beauftragen, solche zu verabreichen.-) Doch Oppeln, 2N. April. Lin absurdes rabbinisches Gutachten und eine versuchte wahrheitswidrige Rechtfertigung desselben. Die Nummer 15. Ihrer gesch. Zeitung bringt einen Bericht über die Confercnzverhandlungen in Budapest. Tie Anmerkung des NeberfetzerS, S. 229'), der den Trebitsch der Unwahrheit bezichtigt und den „frommen und gelehrten" Rabbi Moses Sofer in Schutz nimmt, treibt mit der Wahrheit ein arges, trügerisches Spiel. Trebitsch ist in vollem Recht, er hat streng wahrheitsgemäß berichtet, der sogenannte Ucbersetzer hat geradezu gefälscht; es sei denn, er habe blos nach Hörensagen, aber nicht nach selbständigem Einblick in jenes Gutachten Nr. 83 referirt. Dieses befindet sich übrigens Bereich des Gottesdienstes. Allein ich vermag in dem vor-j wird das Verweilen in einer solchen Anstalt nur bis zum liegenden Falle kein einziges Motiv zu finden, durch welches i zurückgelegten 13. Lebensjahre gestattet.-') Nun aber fährt ich bestimmt werden könnte, eine durch ihr Herkommen ge-!der „fromme und gelehrte" Rabbi M. Sofer also fort: heiligte gottesdienstliche Sitte im Allgemeinen abzuändern,! „Obgleich die fragliche Unterbringung nach dem Vorgehenden während Vieles für deren Beibehaltung spricht-''). gestattet wäre, so lautet doch, da unsere Alten behaupten, daß die verbotenen Speisen unser Naturell depraviren, mein Ausspruch dahin: „Besser der Mensch bleibe blödsinnig sein Lebelang, als daß er u. s. jo.4) Trebitsch hat also den Ausspruch des großen Rabbi wörtlich treu wiedergegeben. Wir aber müssen wehklagend ausrusen: „<> s>an«-ta oder mit Jesaj. 3, 12: „Mein Volk! Deine Führer leiten dich irre, deinen Lebenswandel verberben sie." Wo bleibt auch nur der talmudische Ausspruch: „Besser Einen Sabbath zu weihen, als viele. Ter Mensch sott durch die religiöse Satzung leben, aber nicht durch sie zu Grunde gehen." Wehe, daß solche Männer, wie R. M. Sofer bei vielen Juden leider auch noch in unserer Zeit als „fromme und gelehrte" und gar als heilige gelten! Hat der Ausspruch des R. M. Sofer bei den christlichen Delegirten der Eonserenz dazu beigetragen, Moses Verheißung zu bestätigen: „Sie (eure Lehre) wird als nicht, wie irrthümlich angegeben, in der Sammlung zum' Weisheit und Vernunft gelten in den Augen der Völker"?!! Chosclien hamischput, sondern zum Orat h Cliajim. Nachdem I>r. Wiener, Rabbiner, der „fromme und gelehrte" Rabbi durch mehrere lange i _ _ , , , -palten in der bekannten Dialektik und ^ophrstik die ötciQe j mehr Selbsttäuschung oder gleichsam versuchte Täuschung Gottes'? discutirt, ob es religiös gestattet sei, ein idiotisches Kind, Jesaj. 7, i:r. Warum nicht gerade und open ratheu und lehren. A! was man als das Richtige und Gerechte erkennt'? Eorr. Mv man durch Nnterbrrngung in eine Heilanstalt zu einem, 3) ^tte es aber für einen Zweck gehabt, das »ind in - einer Anstalt unterzubringen, wenn wir es ungeheili wieder heraus- 22) Es versteht sich, daß die hier aus dem Boden des tradirten! nehmen, nur damil das Kind, das das 13. Lebensjahr überschritten, Gesetzes und des Herkommens beantwortete Frage in keiner unmit keine verbotene Speise genieße'?!'. Corr. telbarcn Verbindung mit der reformatorischen Frage steht: inwiefern! 4) Ter herrliche Ausspruch Akabia's Edujoth 5». 6: „Bester das ~° '. und ittoyd" ist, welchem Blatte uir den Artikel entlehnten. Die Redact ion. in majorem Dei ijloriani zur geistigen Berilichlang eines Menschen angewendet. Eorr. £v t l'm i c| >i 1 ci c \j zi ctj l j \\. Deutschland. Berlin, 29. April. (Privatmitth.) Es gereicht dem schehen, und mancher Abgeordnete sich nicht im Geringsten scheut, seiner Galle Luft zu machen. Man ist zu solcher Betrachtung gedrungen, wenn man die jüngste Rede des Abg. Parlamentarismus gerade nicht zur Ehre und zum Nutzen, v. Ludwig nachliest. Er sagt u. A: „Das jüngst in Paris daß in den Parlamenten von den Abgeordneten nicht selten mit königlichem Gepränge aus Staatskosten vollzogene Be die abenteurlichsten und unbegründetesten Auslassungen gegräbniß dieses Führers (der Alliance israelitet belehrt cste

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