Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 3 (18.1.1870)
- Date
- 1870-01-18
- Page
- Seite 43 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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43 mit Orthodoxie oder Reform zu schaffen haben, daß es jeder Gemeinde völlig frei stehe, ihre Deputirten auf den Gemeindetag zu beschränken, wie auch umgekehrt. Es sei also für keine Gemeinde ein Grund vorhanden, sich dem Gemeindetage zu entziehen. Endlich habe die Erfahrung genugsam gelehrt, daß die sich selbst so nennenden Orthodoxen jeder Vereinigung abhold sind und also doch nicht kommen. Die Gleichzeitigkeit des Gemeindetages und der Synode sei lediglich durch die L u - ßere Nothwendigkeit unvermeidlich. Hierbei verblieb auch die Versammlung. Am zweiten Tage (Sonntag, den 2. Januar) wurde das Protocoll für beide Sitzungen redigirt und unterfertigt, und soll nunmehr baldigst das gesammte ausführende Comits zusammenberufen werden. Hauptsache ist und bleibt für den Augenblick, daß die Gemeinden in größerer Zahl dem Gememeindebunde beitreten, um ihn so bald constituiren zu können. Von den bis zum 1. Januar e. 44 beigetretenen Gemeinden gehören 3 Oesterreich und 3 Bayern an, die übrigen sämmtlich dem norddeutschen Bunde, und von diesen wieder 27 dem preußischen Staate. So erfreulich es ist, wenigstens einen solchen Anfang vor sich zu haben, so betrübend wäre es, wenn das Beispiel von Gemeinden wie Hamburg, Breslau, Königsberg, Prag und bald Berlin, Magdeburg, Caffel Hannover, Dresden, Nürnberg u. f. w. nicht den Einfluß ausüben sollte, um noch eine große Anzahl von Gemeinden zum Anschluß zu bewegen. Ist doch das zu bringende Opfer ein sehr geringes, der zu ermöglichende Vortheil sehr groß und die Selbstständigkeit der Gemeinden in Nichts bedroht. Die «estrussische» Jude». ii. Memel, den 3. Januar. (Eingesandt.) Ich erkläre hiermit öffentlich und feierlich, daß durch den Protest des Herrn Districtsrabbiners Seligmann Bär Bamberger in Würzburg und all der übrigen Amtsgenoffen das Rettungswerk der unglücklichen Glaubensgenoffen in Westrußland, wenn auch nicht ganz gestört, so doch mindestens stark beeinträchtigt wird, und daß diese Herren sich dadurch eine Verantwortung aufladen, mit welcher sie weder vor Gott noch vor der Welt werden bestehen können. Wer gibt Jemandem das Recht gegen Werke und gegen Personen zu protestiren, welche von den besten Männern, den Delegirten von vielen Tausenden unserer Glaubensgenoffen sind gut geheißen und designirt worden, Männer, welche ihrem Glauben eben so treu und ihrem Volke eben so ergeben sind, wie Ihr, aber zum Heile derselben gewirkt haben vielleicht noch vielmehr als Ihr? Schmach über solch ein Gebühren und Verfahren! Ihr hattet das Recht, wie das von vielen Seiten geschehen und auch berücksichtigt ist, das Programm des Königsberger Comites durch Wort und That zu rectificiren, aber nicht zu protestiren. Welche Gründe habt Ihr für Euren Protest gegen das Königsberger Comitü? Weil Ihr der religiösen Gesinnung derselben mißtraut, darum mißtraut Ihr auch seiner Wirksamkeit? Unsere russischen Glaubensbrüder denken nicht so. Sie mißtrauen den Deutschen, auch Euch, versteht wohl, auch Euch, und Ihr dürft thun, was Ihr wollt, sie werden Euch als Gleichstehende nicht anerkennen. Der gute russische Jude verachtet jeden Deutschen, „doch seine Thaler nimmt er gern?" Ihr mißtrauet dem Königsberger Comit«, darum wollt Ihr Euch des vorzüglichsten Rettungsmittels lieber begeben, nämlich: die Heranbildung der Jugend zu zeitgemäßem Wiffen und nützlicher Berussthätigkeit. Habt Ihr auch eine Ahnung von dem entsetzlichen Geschicke der russischen Jugend? Mehr als die Hälfte derselben sind entweder wirklich Waisen, oder doch dadurch verwaist, daß die Väter, Brod und Hülfe suchend, hülflos sie zurücklaffend, sich anderwärts aufhalten; die geistige und leibliche Verwahrlosung dieser unglücklichen Kinder ist nicht zu beschreiben. Und auch unsere russischen Brüder denken hierüber anders als Ihr. Wir unterstützen hier bereits 25 Schulkinder und sieben Handwerkerlehrlinge und hunderte von Bewerbungen aus allen den russischen Städten in der Nähe und Ferne sind bereits an den Unterzeichneten ergangen, aber noch ist Alles nicht hinlänglich geordnet, noch sind zu wenig Mittel vorhanden, um alle diese berücksichtigen zu können. Wir werden dafür Sorge tragen, daß sie religiös leben, die Speisegesetze und den Sabbath halten, ihr Gebet verrichten, den Gottesdienst so oft als möglich auch in den Wochentagen besuchen und Unterricht empfangen, sowohl in weltlichem als auch in religiösem Wiffen, und in Königsberg werden sie es sicher ebenso halten; denn man hat es sich zum Princip gemacht, nur nicht der religiösen Ueberzeugung der russischen