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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-01-18 · Heft 3 (18.1.1870) · p. Seite 44

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 3 (18.1.1870)
Date
1870-01-18
Page
Seite 44 (sequence 8)
Language
German
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44 Glaubensgenossen zu nahe zu treten, weniger deswegen, weil man alsdann unserer Hülfe widerstreben würde, sondern weil das Niemanden etwas angeht — wir wollen nicht reformiren, wir wollen helfen! Ihr mißtraut dem Königsberger Comite aus religiösen Scrupeln. Wie kann man nur den eignen Principien so zuwider handeln! Die Auswandrung wollt Ihr gefördert wissen, selbst vom Königsberger Comits. Nun weiß doch ein Jeder, daß die Auswanderer und am allerwenigsten die russischen mit religiösen Scrupeln sich gar nicht lange tragen und plagen, daß vor Allem der russische Jude, wenn er aus seinem Kreise heraus ist, am ehesten das gesammte Judenthum „hinter seinen Rücken wirft." Und zunächst nur die Auswanderung wollt Ihr unterstützt und gefördert wiffen?— Ich habe es schon vielemal gesagt und werde es in alle Ewigkeit wiederholen, daß ein jeder Pfennig zu diesem Zwecke verausgabt in Beziehung auf unser gemeinsames Vorhaben so gut wie hinweggeworfen ist. — Habt Ihr Euch auch schon klar gemacht, daß in jeder Mittelstadt in den tausenden von Juden bewohnten Städten der verschiedenen Gouvernements so viele Juden sich befinden, wie im ganzen Königreiche Württemberg? Wenn Ihr Hundert oder gar Tausend aus jedem Orte fortschaffet, was habt Ihr da geholfen und auf wie lange geholfen? Und habt Ihr die westrussischen Juden auch schon gefragt, ob sie auswandern wollen? Mit Händen und Füßen sträuben sie sich dagegen und wenige Andere als Landstreicher oder höchstens Flüchtlinge werden der Auswanderungsgelegenheit sich bedienen und auch diese zu befördern, werden alle eure Casien nicht zureichen. — Es gibt nur zwei Mittel um der Gesammtheit der westrufsischen Glaubensgen offen zu helfen, die gleichmäßige Verth eilung derselben über das gesammte russische Reich und die zeitgemäße Heranbildung der Jugend zu Wiffen und Beruf; mit leidenschafts- und vorurtheilsloser Einmüthigkeit ist Alles, und ohne diese ist nichts zu erreichen.*) _ Dr. Rülf. *) So erfahren die Herren wiederum, was sich schon so oft bewährte, daß alles Pactiren mit den sg. Orthodoxen zu nichts hilft. So lang es gilt, einigen Hungrigen für heute ein Stück Brod zu schaffen, geht es; sobald man aber beabsichtigt, durch Kenntniß und Bildung sie zum Selbsterwerb zu befähigen — ist es vorbei — die „Frummen" gehen davon und — verdammen. Die Redaction. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 3. Jan. Die städtischen Behörden von Elbing haben bekanntlich bei dem Hause der Abgeordneten wiederholt darüber Beschwerde geführt, daß die Kgl. Regierung zu Danzig den jüdischen Arzr vr. Jacobi in Elbing nicht Mitglied des Vorstandes der dortigen höheren Töchterschule sein lassen will. Es ist ein ganz wunderliches Sachverhältniß, welches da zum Grunde liegt. Die betreffende Schule steht, wie alle übrigen dortigen städtischen Schulanstalten, unter Aussicht der städtischen Schuldeputation; nnr die Beaufsichtigung des Schulgebäudes und die Cassenführung bei der Anstalt sind einer besonderen Commission von drei von der Gemeindevertretung aus der Bürgerschaft gewählten Mitgliedern übertragen. Diese Commission führt den Titel Vorstand der höheren Töchterschule." Mit den inneren Angelegenheiten der -chule hat die betreffende Commission nun freilich nichts zu thnn — diese stehen unter Aufficht der städtischen Schuldeputation; dennoch aber konnte die Regierung zu Danzig es nicht für zulässig erachten, daß ein Jude Mitglied des Vorstandes der christlicheu höheren Töchterschule sei. Eine bezügliche Beschwerde des Magistrats zu Elbing wurde im Jahre 1868 vom Hause der Abgeordneten der Königlichen^ Staats-Regierung zur Berücksichtigung überwiesen, worauf im Aufträge des Cultus-Ministers die Regierung von Danzig an den Magistrat zu Elbing dahin rescribirte: es sei zuzugeben, daß die dem Vorstand zugewiesenen Functionen an und für sich die Theilnahme eines jüdischen Mitgliedes an denselben nicht unzulässig erscheinen lassen, daß jedoch bei der Theilnahme eines jüdischen Mitgliedes die betreffende Commission die Bezeichnung „Vorstand" nicht mehr würde führen können. Die Regiernng nimmt hier also keinen Anstoß mehr an der Sache, sondern nur noch an dem Namen. Eine gegen die betreffende Verfügung gerichtete Beschwerde des Elbinger Magistrats an den Cultus- Minister blieb ohne Erfolg. Der Magistrat von Elbing wendete sich in Folge dessen abermals an das Haus der Abgeordneten. Die große Majorität der Gemeindecommission erachtete in den bezüglichen Ver-

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