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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-01-04 · Heft 1 (4.1.1907) · p. Seite 8

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 1 (4.1.1907)
Date
1907-01-04
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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Gabriel Meher im lksmpkr um dir Emanzipation der hambursrr Juden. Von Rabbiner Dr. Max Grunwald - Wien. den Akten des Hamburger Staatsarchivs (Ol. VII, Lit. h/b Nr. 18 dol. 7a fase. 4 inr. 1 Bl. 1—129 Supplieata abs.) der dortigen Deutsch-Israelitischen Gemeinde, puncto Zulassung zum Bürgerrecht 1828—1884, finden sich einige Handschriften Rießers, welche hier zum erstenmal veröffentlicht werden. Die Bemühungen der Hamburger Juden um die bürgerliche Gleichberechtigung hatten im Juni 1830 die Einsetzung einer Senatskommission zur Folge, welche sich mit dieser Frage beschäftigen sollte. Sie bestand aus dem Bürgermeister Bartels, den Senatoren Benecke, Dr. Binder und Lt. Mönckeberg und dem Syndikus Dr. Amsinck. In der Sitzung des genannten Jahres wurde in dieser Kommission der Anschauung Ausdruck gegeben, daß angesichts der Notlage der ärmeren jüdischen Bevölkerung, die sich ausschließlich auf elenden Trödel und Schacher angewiesen sehe und die bei fortschreitender Verarmung schließlich dem Staat zur Last fallen müsse, eine Erweiterung der bürgerlichen Rechte der Juden dringend zu wünschen sei. „Die Mittel," wodurch sich die armen Juden bisher nähren, „sind in Hamburg viel zu beschränkt." Zur Advokatur könne mem die Juden nicht zulassen, zunächst, weil man sogleich auf den Widerstand der christlichen Advokaten in der Bürgerschaft stoßen werde. „Denn daß jüdische Advokaten eine starke Praxis an sich ziehen würden, kann nicht zweifelhaft sein." Sodann aber würde man die Anzahl der jüdischen Advokaten ohnehin einschränken müssen. Auch die Zulassung zu den Gewerben sei nicht ohne Schwierigkeit. „Solange der Jnde Jude bleiben will, ist die Feier des Sabbats durchaus wesentlich und unerläßlich." Wie solle er da bei einem christlichen Meister arbeiten können?, Man teilte die Juden in drei Klassen ein. Nur die oberste sollte außerhalb der bisherigen Judengassen wohnen dürfen. „Aber die erste Klasse darf kein alleiniges und beständiges Domizilium in den Vorstädten oder ans dem Lande haben." Vor dieser Konferenz hatte zweimal eine Besprechung des Syndikus Dr. Amsinck mit dem Rabbiner Bernays über gewisse jüdische Religionsvorschriften stattgefunden. Im Jahre 1834 reichten nun die Hamburger Juden eine neue Eingabe in dieser Angelegenheit ein. Es ergeht hierauf der folgende Bescheid des Senates: Ad relationem ex Supplicis der Vorsteher der hiesigen teutschisraelitischen Gemeine, vom 7. Februar d. I., puncto Entscheidung des Bürgerrechts: Conclusum et Gommissum Domino Syndico Amsinck, Dr, den Supplikanten zu eröffnen, daß E. H. Rath sich nunmehr, nachdem die im Jahre 1830 eingetretenen Zeitverhältnisse dies verhindert hätten, fördersamst mit der Erwägung eines Versuches zur Regulierung der Verhältnisse der hiesigen Israeliten beschäftigen werde; wobei jedoch vorauszusehen sei, daß von einer Erteilung des vollen Bürgerrechts, als unausführbar, nicht werde die Redeseyn können. E. Banks, Dr. Die Hamburger Juden überreichen nun 1834 eine Denkschrift, welche (Hamburg 1834) im Druck erschienen ist. In dem Begleitschreiben heißt es u. a.: .... zwanzig Jahre sind verstrichen, seitdem ein Hochedler und Hochweiser Rat den ersten Versuch gemacht hat, eine bessere, zeitgemäße Gestaltung der Lage der hiesigen Israeliten herbeizuführen. Hamburg, im Oktober 1834. Concepi G. Rießer, Dr. als Mit-Supplikant. Unterzeichnet sind u. a.: L. Gumpel (Heines Gumpelino), Sälomon Heine, Gerson Gabriel Cohen, M. Fränkel, Dr^ philos., G. Rießer, Dr. jur., M. H. Schwabe, M. M. Marburg u. Co., W. G. Behrens, Gotthold Salomon, Dr. philos. und Prediger, Jmm. Wohlwill, Dr., I. A. von Halle. Ed. Oppert, Eduard Kley. Dr. philos. Samuel Levinson, Jacob Rießer, I. Lewes, Dr. med., M. M. Haarbleicher, Dr., Jonas, M. Jsler, Dr. philos. Die Vorarbeiten zu der Denkschrift betrifft der folgende Brief Rießers: Herrn G. G. Cohen, Wohlgeboren. Folgendes, werther Herr Cohen, sind die alten Aktenstücke, deren Existenz ich bestimmt weiß und von denen mit ziemlicher Gewißheit anzunehmen, daß sie sich im Archiv finden. Verhandlungen über die Ausnahme der ersten Juden in Hamburg im Anfänge des 17. Jahrhunderts. Gutachten mehrerer theologischer Fakultäten aus die Anfrage des Senats über die Frage, ob die Juden aufzunehmen seien. Verhandlungen aus der Mitte des 17. Jahrhunderts, und zwar vonZverschiedenen..Jahren, zwischen dem Rath und dem rev. Ministerium über die Gestattung von Synagogen an die Juden, namentlich darüber, ob es besser sei, solche den Juden einzuräumen oder sie von Hamburg fortziehen zu lassen. Weniger gewiß weiß ich, ob Verhandlungen zwischen dem Rate und der dänischen Regierung über ihr Verhältnis zu den hochdeutschen Juden und Akten über einen vergeblich von den hiesigen Juden in der Mitte des vorigen Jahrhunderts geforderten Schutzzins,.den sie damals zu leisten sich weigerten, vorhanden sind; ob dies uns aus der neueren Zeit zu unseren Arbeiten nützlich sein könnte, wissen Sie besser als ich. D. 29. März 34. Hochachtungsvoll der Ihrige G. Rießer, Dr. Bon Rießers Hand rühren auch die beiden Eiugaben au Dr. Amsinck her: Sr. Magnificenz Herrn Syndicus Amsinck, Dr. Da durch ein Dekret Eines Hochedlen und Hochweisen Rathes die in supplicis Unterzeichneten Hamburgischen Israeliten au Ew. Magnificenz verwiesen worden sind, so nehmen sich die Unterzeichneten die Freiheit, Ew. Magnificenz ergebenst um die Bestimmung einer Stunde zu ersuchen, zu welcher sie im Namen der Supplikanten um eine geneigte Mitteilung bitten dürfen. Einer geneigten Gewährung unserer Bitte entgegensehend, verharren wir mit schuldiger Hochachtung und Ehrerbietung Ew. Magnificenz gehorsamste L. Gumpel. M. Fränkel, Tr. G. Rießer, Dr. Hamburg, den 17. Dezember 1834. Ew. Magnificenz hatten, als Sie uns am 20. Dezember des vorigen Jahres die von einem Hochweisen Rathe in Sachen der in supplicis Unterzeichneten Hamburgischen Israeliten erlassene Verfügung mitteilten, die Gewogenheit, sich zu einer späteren mündlichen Mitteilung über den betreffenden Gegenstand bereitwillig zu erklären. Auf dieses geneigte Versprechen gestützt, erlauben wir uns, Ew. Magnificenz ergebenst um die Ehre einer Audienz zu einer von Ihnen zu bestimmenden Stunde zu bitten. Einer geneigten Gewährung unserer ergebenen Bitte entgegensehend, verharren wir Ew. Magnificenz mit vollkommener Hochachtung gehorsamste L. Gumpel. M. Fränkel, Dr. Phil. G. Rießer, Dr. Hamburg, den 18. März 1835. Sr. Magnificenz Herrn Syndicus Amsinck, Dr.

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