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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-08-28 · Heft 35 (28.8.1903) · p. Seite 420

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 35 (28.8.1903)
Date
1903-08-28
Page
Seite 420 (sequence 14)
Language
German
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420 Gesetzen ist hier die Rede, sondern von den gesetzlichen (und manchmal ungesetzlichen) Beschränkungen der Juden.' Der Unterschied ist freilich nicht groß, da jedes Judengesetz in Rußland gleichzeitig eine Beschränkung oder Kürzung der Freizügigkeit und Erwerbsfreiheit der Juden bedeutet. Recht jesuitisch klingt der Grundsatz der russischen Judengesetzgebung: „Für die Juden, welche Staatsangehörige des russischen Reiches sind, haben die allgemeinen Gesetze Geltung, i n wie weit keine besonderen Vorschriften darüber entscheiden" (so § 767, IX. Band, des Swod Zakonow). Das. „inwieweit" zerstört den Zauber des so wohllautenden und gut gemeinten Paragraphen. Uub dieser Klausel ist ja der ganze stattliche Band gewidmet. Der Verfasser behandelt die „beschränkenden" Gesetze. Demgemäß finden wir in seiner Sammlung die die religiöse Organisation und Gemeindeverwaltung der Juden betreffenden Vorschriften nicht. Auch erwähnt er nicht der Geltungssphäre des jüdischen Eherechtes, das — wie es im Talmud kodifiziert ist — noch als subsidiäre Rechtsquelle (speziell in Ehescheidnngssachen) besteht. Ob auch in den erwähnten Gesetzen keine Merkmale der Schmälerung und Beschränkung der Judenrechte in Rußland vorhanden sind — mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls sind die Gemeindeorganisationsgesetze nicht besonders judenfreundlich. Die ganze russische Judengesetzgebung ist ein Werk des Hasses und des dunkelsten religiösen Fanatismus. Und der Haß ist kein guter Berater; wundern wir uns also nicht, daß die Judeugesetze so ohne jedes System, gar nicht durchgedacht, „fabriziert" werden. Es ist ja ein Flickwerk, ohne feste Anhaltspunkte höchst kasuistisch und verworren — und demgemäß ist das Gesetz in dem den Gewalthabern günstigen Sinne leicht zu interpretieren. Was die höchsten Instanzen der administrativen Justiz in Rußland mit der Willkür der Gouverneure und Polizeihelden zu tun haben — spottet jeder Beschreibung. Man muß gestehen, daß der Senat sich streng auf dem Boden der Gesetzlichkeit hält — was aber kein besonderer Trost ist. Denn erstens gelangen zur Entscheidung des Senats die „Judensachen" ziemlich selten; zweitells kann auch der Senat die Schranken des strengen und für die Juden durchaus feindlichen Gesetzes nicht überschreiten — und drittens, wenn auch seitens des Senats einer günstigen Auslegung Raum gegeben wird — dann beginnen wieder unsere Feinde ihre Ränke zu spinnen und ihr Endziel: eine neue gegen die Juden gerichtete administrative Verordnung — wird meistens erreicht. Wir können hier nicht den Inhalt der lehrreichen Sammlung des Herrn Lewin mitteilen; wir müßten ja die betreffenden Texte in extenso anführen. Und obgleich die russische Judengesetzgebung eine interne Sache des östlichen Barbarenreiches ist, wäre es doch angebracht, daß die civilisterte Welt das Werk des Herrn Pobjedonoszeff und seiner Jünger näher kennen lernte. Einer Uebersetzung der russischen Judengesetze könnte eine gewisse Bedeutung nicht abgesprochen werden. Sie konnte auch bei den Verhandlungen über den neuen deutschrussischen Handelsvertrag einen Ansporn geben, dem östlichen Nachbar den Standpunkt in Sachen der russischen Fremdengesetzgebung klarzulegen. Es ist ja wirklich befremdend, daß das deutsche Reich die Rechte seiner Staatsbürger jüdischen Glaubens nicht mehr zu wahren versteht. Und dann sollte man versuchen, bei den Verhandlungen auf die Aenderung der russischen Aktiengesetzgebung einzuwirken. Herr Lewin führt am Ende seiner Sammlung ein Verzeichnis der Aktiengesellschaften, in welchen die Juden vielerlei Begrenzungen unterliegen. Selbsterständlich berreffen diese Beschränkungen auch die deutschen Juden. So gibt es in Rußland 823 Aktiengesellschaften, an welchen die Juden keinen Anteil nehmen können (selbst Aktienbesitzer können sie nicht sein); dann gibt es 170 Aktiengesellschaften, die die Juden nur in dem Falle ansschließen sollen, wenn von der Aktiengesellschaft eine Liegerlschaft außerhalb der Ansiedlungszone erworben sein wird; und endlich gibt es 1189 Aktiengesellschaften, denen der Erwerb der Liegenschaften außerhalb der Ansiedlungszone überhaupt verboten ist. Der deutsche Kapitalist muß also vorsichtig sein, wenn er eine rrrssische Aktie erwirbt. Um so mehr, da das neueste Judengesetz in Rußland das allgemeine Verbot des Erwerbes der Liegenschaften außerhalb der Ansiedelnngszone angeordnet hat. — h. — Die moderne Frauenbewegung und das Judentum, Vortrag, gehalten im Verein der „Oesterreich Israelitischen Union" in Wien, am 11. März 1903 (als Manuskript gedruckt) von Dr. Max Grunwald, Wien). Erkennend, daß die veränderten sozialen Verhältnisse die gesteigerten Lebensansprüche die Eheschließung immer mehr erschweren, betont der geschätzte Prediger, daß das weibliche Geschlecht zu selbständiger Erwerbstätigkeit erzogen und herangebildet werden muß. In großen Zügen schildert er die Stellung und Bedeutung der Frau bei den Kulturvölkern des Altertums, den Griechen und Römern, und verweilt selbstverständlich eingehender bei der Würdigung, welche die Frau seither bei den Juden genoß. Insbesondere sind es die biblischen Frauengestalten, unter denen ja auch unsere großen deutschen Klassiker die Vorbilder für ihre lieblichsten Schöpfungen gesucht und gefunden haben, welche in den interessanten Ausführungen des Herrn Dr. Grunwald einen hervorragenden Platz einnehmen. Ehe, Familienglück, das Zusammenwirken von Mann und Frau bei den Juden einst und jetzt, die Frau als Seele des Hauses, als Trägerin des Familienlebens, als tatkräftige Mitarbeiterin des Mannes, als musterhafte, aufopfernde Mutter, deren Größe, Selbstlosigkeit und Entsagung bedeutet, muten ganz besonders an. obgleich auch hier, trotz der erweiterten Bildung, welche die deutschen Frauen jüdischen Glaubens in unfern Tagen besitzen, die Palme unsern Urmüttern zuerteilt wird, und mit vollem Fug und Recht! Flüchtig die Frauen des Mittelalters, die Heldinnen und Märtyrerinnen der Inquisition, die gelehrten Frauen streifend, ruft Herr Dr. Grunwald den modernen deutschen Frauen jüdischen Glaubens zu, Hüterinnen des kostbarsten Erbes der Väter zu sein, die Geistesschähe der jüdischen Literatur und die ruhmvolle jüdische Geschichte zu ihrem und ihrer Kinder Lieblingsstudium zu machen, und somit in die jungen Herzen ihrer Kinder die Liebe zum Judentum zu pflanzen, dem Judentum durch ihr Beispiel und Vorbild, durch ihren Einfluß treue Bekenner zu erziehen und zu erhalten. Es sei mir gestattet, hier noch einige Bemerkungen beizufügen. Getragen von der Ueberzeugung, daß in den Händen der deutschen Frauen und Mütter jüdischen Glaubens die Zukunft des Judentums liegt, daß es in ihre Macht gegeben ist. dem erschreckend überhand nehmenden Abfall vom angestammten Glauben zu steuern, erheben unsere verehrungswürdigen Herren Rabbiner zuweilen auch voll der Kanzel ihre Stimme zu einem Mahnwort an die Frauenwelt. Unter den formvollendeten, licht- und geistvollen Predigten unseres hochverehrten Herrn Dr. Guttmann stehen die an erster Stelle, in denen er sich an die Frauen ulld Mütter wendet! Das unselige Schlagwort der neuesten Zeit „sich ausleben", das eine Fülle von Genußsucht und Egoismus in sich birgt, hat leider auch in unseren Tagen in der deutschen Frauenwelt jüdischen Glaubens Bedeutung gewonnen, und dieselbe ist nicht selten geneigt, jene hohen, vielbewunderten Tugenden, die unsere Mütter und Urmütter auszeichneten, als „veraltet" und „unmodern" zu bezeichnen und zu belächeln. Möchten die modernen Frauen und Mütter des zwallzigsten Jahrhunderts in unserer Mitte mehr und mehr erkennen lernen, daß ihre erhöhte Bildung ihnen auch erhöhte Aufgaben auferlegt. „Sich ausleben" im guten Sillne bedeutet: „Selbsterziehung üben, im vollsten Maße die Pflichten gegen Malln, Kinder und Haus erfüllen!" „Die Ehe ist der Gipfel aller Kultur" hat wohl der Dichterfürst geäußert, aber schon lange vor ihm haben dies unsere Voreltern erkannt. Unsere Frauen und Mütter könnten durch ihr Verhalten wesentlich dazu beitragen, auch die Ehescheu vieler Männer zu besiegen. „Geh fleißig um mit Deinen Kindern, habe sie um Dich Tag und Nacht!" An unsere Frauen und Mütter ergeht der Mahnruf: „Betrachtet die Bildung des Charakters nicht nur bei den Söhnen, sondern auch bei den Töchtern als das wichtigste Erziehungsmoment! Erhöhte Geistesbildung bedeute auch erhöhte Gemütsbildung. Erziehet Eure Kinder zu Willensstärken, Pflicht- und glaubenstreuen Menschen, und sie werden allen Verlockungen widerstehen können, werden sich im Glücke wie im Unglücke stets bewähren!" Das Leben und Wirken unserer modernen Frauen und Mütter wrrd alsdann nicht nur ihrem engeren Familienkreise, sondern dem Judentume, der gesamten Menschheit zum Heil und Segen gereichen! Regina Neisser. Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin, verantwortlich für die Redaktion: Max Lauchwttz in Berlin.

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