Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 39 (30.9.1898)
- Date
- 1898-09-30
- Page
- Seite 462 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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'-?'‘-<ryrt '-^rrffr; < 462 Den Entwurf zu einer Synagogen-, Schul- und Religionsordnung habe ich flüchtig durchgelesen. Ich enthalte mich, da ich ihn erst seit einigen Stunden in meinen Händen habe, aller Bemerkung hierüber. Ende dieser oder Anfang nächster Woche werde ich Ihnen schreiben und jedem Paragraphen meine Bemerkungen hinzufügen. Haben Sie dem Minister Eichhorn meine Vorstudien zur Septuaginta übergeben? Ich selbst kann es jetzt nicht thun; es hätte den Schein einer Zudringlichkeit. . . . Sie schreiben mir. Sie hören soeben von Streitigkeiten, die Geiger in Breslau hat. Vermuthlich wird Ihnen die Leipziger Allgemeine Zeitung vom Sonnabend, den 9. April, wo ein kurzer Bericht hiervon ist, zu Händen gekommen sein. Ich kann Geigers Tendenz nur mißbilligen: von ihm heißt es NX 'l'l'pvb Wpa [er will alles vernichtenj; und wer weiß, ob ich mich nicht auf einen scharfen Gang mit ihm einlasse und ihm sowohl seine irreligiöse als seine unpraktische Tendenz Nachweise. Doch hat es noch Zeit damit. Wenn Sie mich nächstens mit einem Schreiben beehren, und dieses möge recht bald geschehen, so belieben Sie wir genau den Titel, den das dortige Kriminalgericht führt, anzugeben. Auch belieben Sie Erkundigungen von dem obenerwähnten Entwurf einzuziehen und wo das Werk (es ist drei Bände stark) erschienen ist. Es ist noch ganz neu. Ich bitte recht dringend darum, denn ich habe es sehr eilig mit der Arbeit." „Dresden, den 14. Juli 1842. Geehrter Herr und Freund! Ich fühle mich heute von einem Armensünder-Bewußtsein überfallen, da ich auf zwei freundliche Briefe von Ihnen noch nicht geantwortet. Aber die reine Wahrheit ist: beide Briefe bewegten sich um die Materialien zum jüdischen Zeugeneid in Kriminalsachen; auf den ersten wußte ich für den Augenblick nichts zu erwiedern; der zweite, wichtigere, brachte mir in der Anlage ein Heft der Jahresbücher der Rechtswissenschaft, welches Sie bald zurück verlangten. Es blieb mir also nichts übrig, als den betreffenden Aufsatz abschreiben zu lassen, welches fich aber bis heute verzögerte. Nun habe ich Gelegenheit das Heft durch Ihren Herrn Bruder fAbraham Muhr aus Pleßj, den ich heute besuchte, zurückzuschicken. Sie können denken, wie ich mich mit ihm freute. Ihr Bruder, und mir ist doch alles theuer, das an Sie erinnert; ein Mann ferner, der mit Begeisterung und Energie für unsere Glaubensgenossen eintritt. Sie haben mir manches von ihm gezeigt, was ihm meine wahrhafte Achtung erwarb; durch mein heutiges Gespräch mit ihm wurde sie noch vermehrt. Nun, theurer Freund, meine litterarische Arbeit mußte durch die Mittheilungen in den Jahrbüchern für Rechtswissenschaft eine andere Richtung nehmen, da ich es nicht mehr mit der Regierung^alleinsondern auch mit Mendel ss ohn zu thun habe.') Der Weltweife verleugnet sich leider sehr in dieser Abhandlung; er hat vergessen das bekannte DD*'*"DtaD 1NNN 2D2N lihr Weisen, seid vorsichtig mit euren Worten); mitunter spricht er förmlich wie ein Judenfeind •pj*’# paß ffyjp iß sdaß er ausstände und sähe), welches Unheil er gestiftet. Ich hoffe doch meinerseits, s. G. w., den Sieg davonzutragen. Nur muß meine Arbeit mehr eine wissenschaftliche Tendenz verfolgen, wird aber dadurch dem größeren Publikum weniger zugänglich sein, auch für die Veröffentlichung sich etwas verzögern, da ich nicht mehr eine Broschüre, sondern ein Werk herausgeben muß. Sie haben mir einen unbeschreiblichen Dienst durch die Uebersendung des Heftes geleistet, wofür ich Ihnen meinen innigsten Dank ausspreche. Ich hätte ohne diese Mittheilungen unfehlbar neben das Ziel geschossen und den Angriff auf die Regierung gerichtet, die nun ganz rein dazustehen scheint, aber nur scheint; Mendelssohn hat geirrt, die Regierung aber den Jrrthum auf die möglichst judenfeindliche Weise ausgebeutet. Ob ich das Ziel jetzt *) Um das Jahr 1782 verlangte Friedrich der Große von den preußischen Juden in deutscher Sprache einen Auszug des bürgerlichen Rechts der Juden, nach welchem die Rabbiner damals die Gerichtsbarkeit über ihre Glaubensgenossen ausübten. Der Oberlandesrabbinßr übertrug bekanntlich diese Arbeit Moses Mendelssohn, der sie im Jahre 1783 fertigstellte. Sie wurde längere Zeit für die Gesetzgebung der Juden in Preußen stark benutzt und hat manches Unrecht mit verschuldet. treffen werde, liegt bei Gott; ich will nach meinen schwachen Kräften den Versuch nicht scheuen. . . . Sie schreiben mir, die bewußte Wahl sei bewilligt. Ich sagte Ihnen in einem Schreiben vom vorigen Winter meine Gesinnung, die sich, so lange nichts über das Korporationsgesetz entschieden ist, nicht ändern kann." Mittlerweile wurden von Seiten des Gemeindevorstandes die nöthigen Schritte zur Herbeiführung der Wahl eines Oberrabiners gethan. Die Feststellung des Wahlmodus bot manche Schwierigkeit. Durch das Edikt vom 11. März 1812 wurden zwar die bürgerlichen Verhältnifle der Juden in Preußen geordnet; was jedoch die kirchlichen betraf, so blieben im 8 39 des gedachten Ediktes die Bestimmungen hierüber Vorbehalten. Da solche Bestimmungen aber nicht erfolgt waren, so galt in dieser Beziehung der 8 29 des „General-Juden-Reglements" vom 17. April 1750. Danach sollten zur Wahl eines Rabbiners aus den drei Wählerklassen der jüdischen Gemeinde 32 Wahlmänner herangezogen werden. Nach erfolgter Vorstellung bei der Regierung bestimmte Friedrich Wilhelm TV. in einer KabinetSordre vom 25. Mai 1842, „daß die Wahl des Rabbiners von dem Gemeindevorstand mit Zuziehung von 32 Mitgliedern aus den bestehenden drei Klassen der Gemeinde vorzunehmen sei, und diese 32 Männer und eine angemessene Zahl von Stellvertretern ... aus sämmtlichen stimmfähigen Gemeindemitgliedern in der Art durch das Loos zu bestimmen, daß aus jeder der beiden ersten Klaffen 11 und aus der dritten 10 Mitglieder an der Wahl theilnehmen." Diese Wahl, deren Ergebniß rein dem Zufall überlaffen war fand am 21. Juli 1842 statt, hatte aber glücklicherweise ein günstiges Resultat, indem lauter ernste und mit der Sache gut vertraute Männer zur Rabbinerwahl berufen wurden. Am 15. August hielt das Wahlkollegium seine erste Sitzung ab. Von mehreren Seiten wurde die Anregung laut, Einladungen an Wahlkandidaten ergehen zu lassen; Letztere mögen nach Berlin kommen und der Gemeinde durch Probepredigten ihre Befähigung zeigen. Dies wurde aber vom Vorstand mit der Motivirung abgelehnt, daß Männer von Ruf einem solchen Ansinnen nicht Folge leisten würden. Es wurde hierauf den Wahlmännern freigestellt, selbst Kandidaten zu nominiren. Im Ganzen wurden 15 Kandidaten aufgestellt. Man einigte sich aber in einer späteren Sitzung darauf, daß nur über solche Kandidaten ballotirt werde, die von mindestens fünf Wahlmännern vorgeschlagen wurden. Nach dieser Reduktion der Kandidatenliste blieben noch Frankel, Herxheimer, Michael Sachs, Dr. Adler (nachmaliger Oberrabbiner von London) und Wolff aus Kopenhagen. Die Ballotage, die am 29. August stattfand, ergab nun folgendes Resultat: Sachs erhielt 7 weiße Kugeln, Wolff 8, Herxheimer 10, Adler 17, Frankel 27 gegen 3 schwarze Kugeln, während zwei Wahlmänner — darunter Alexander Mendelssohn — sich der Abgabe der Stimme enthielten. Der Vorstand trat natürlich dieser mit so großer Mehrheit erfolgten Wahl Frankels zum Oberrabbiner von Berlin einstimmig bei, und es fehlte nur noch die Genehmigung der Regierung, um welche diese unverzüglich angegangen wurde. Die Herren Joel Wolff Meyer, Dr. Moritz Veit und Josef Lehmann gingen nach Dresden, um mit Frankel mündlich alles Nöthige endgiltig zu besprechen. Die Sache schien fmnit im besten Gange.